Haftpflichtversicherung / Zeitwert - auch bei Wertsteigerung

vom 08.01.2013, 10:41 Uhr

Ich habe gehört, dass eine Haftpflichtversicherung ja eine Zeitwertversicherung ist. Das steht zumindest in meiner Police und auch ein Versicherungsmann hat es beim Abschluss der Versicherung gesagt. Ich habe damals aber vergessen zu fragen, wie es ist, wenn ein beschädigtes Teil in der Zeit von der Anschaffung bis zur Beschädigung eine Wertsteigerung hingelegt hat. Wenn ich beispielsweise hingehe und einen antiken Schrank beschädige oder eine Zimmerpflanze herunter schmeiße, die abbricht.

Nehmen wir mal als Beispiel an, dass Frau A eine Zimmerpflanze hat, die sie vor 5 Jahren für 1 Euro gekauft hat. Diese Zimmerpflanze ist nun so groß geworden, dass man sie im Laden für mehr als 20 Euro kaufen kann. Wenn nun Frau B hin geht und an die Pflanze stößt, sie herunterfällt und diese abbricht, würde dann Frau A 20 Euro von der Versicherung bekommen oder nur den einen Euro? Eigentlich ist bei so einer Versicherung ja die Auszahlung eher eine Wertminderung mit den Jahren. Wie sieht es bei so einer Zeitwertversicherung aus?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es ist richtig, dass die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert ersetzt. Das bedeutet, dass man als Geschädigter nicht den Neuwert ersetzt bekommt, sondern nur den Wert, den der Gegenstand nach dem bisherigen Gebrauch noch besitzt.

Bei den Dingen, die mit der Zeit wertvoller werden, verhält es sich so, dass der sogenannte Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. In deinem Beispiel würde die Versicherung Frau A also einen Betrag von 20 Euro erstatten. Mit dieser Summe ist es ja möglich, dass Frau A eine neue Pflanze erwerben kann, die genau so groß ist. Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit Antiquitäten oder seltenen Gegenständen, die mit der Zeit an Wert zunehmen können.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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