Schon mal erfolgreich gegen eine Kündigung geklagt?

vom 08.01.2013, 09:48 Uhr

Mein Bruder ist von seinem Chef gekündigt worden und er wird auf jeden Fall dagegen angehen. Denn er sieht die Kündigung als nicht gerechtfertigt. Nun bekommt er aber von vielen Seiten zu hören, dass es wohl noch keiner geschafft hat so erfolgreich zu klagen, dass er wieder eingestellt wurde. Mein Bruder will keine Abfindung. Dafür ist er auch zu kurz in dem Betrieb. Er will auf jeden Fall wieder eingestellt werden. Ich will hier auch keinen Ratschlag, wie er was machen soll. Mich würde einfach nur interessieren, ob es wirklich so schwer ist auf Wiedereinstellung zu klagen.

Habt ihr schon mal erfolgreich gegen eine Kündigung geklagt? Konntet ihr wieder in dem Betrieb arbeiten? Wie ist es nach der Kündigung und Klage dann im Betrieb gewesen? Konnte man dort wieder unbeschwert arbeiten? Denkt ihr, dass man auf jeden Fall klagen sollte, weil man nichts verlieren kann? Ich will hier wie gesagt keine Rechtsberatung. Mir geht es nur darum, wie die Erfahrungen bei so einer Kündigungsschutzklage waren und ob man wieder eingestellt wurde.

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zunächst einmal kann man nicht auf Wiedereinstellung klagen. Die Klage sollte auf Weiterbeschäftigung lauten. Man muss auf jeden Fall die Frist beachten, dass die Klage nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung zulässig ist. Zuständig dafür ist normalerweise das Arbeitsgericht am jeweiligen Arbeitsort des Arbeitnehmers.

In der Praxis wird es vor Gericht so aussehen, dass der Richter versucht, zwischen den Parteien eine gütliche Einigung zu finden. Durch eine Kündigung kann das Arbeitsverhältnis so gestört sein, dass es meistens nicht zu einer Weiterbeschäftigung kommt. Schließlich kann dadurch das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien stark belastet sein. Außerdem kann es für den Arbeitnehmer sehr belastend sein, in einem Betrieb zu arbeiten, in dem er nicht mehr gewünscht ist. Daher läuft es vor Gericht häufig darauf hinaus, dass der Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält. Diese wird auch Abfindung genannt.

In Deutschland ist es so, dass man die Gebühren für den Rechtsanwalt in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht selber tragen muss, sofern keine Versicherung oder Gewerkschaft die Kosten übernimmt. Insofern entstehen schon Kosten, auch wenn man die Klage gewinnt. Ich würde raten, so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich im Rahmen einer Erstberatung über die Sachlage zu informieren. Es gibt nämlich noch einige weitere Dinge, die genau beachtet werden müssen.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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