Kann man sich ein Gefängnis aussuchen?

vom 07.01.2013, 23:25 Uhr

Wird einem bei einer Verurteilung zu einem Gefängnisaufenthalt eigentlich immer ein Knast zugewiesen? Oder hat man dabei ein Mitspracherecht oder darf gar auswählen? Oder kommt nur das nächst gelegene Gefängnis in Frage? Oder sind Gefängnisse auch nach Straftaten geordnet?

Wie sieht es denn aus, wenn man aus einer bestimmten Gegend weg möchte, um zum Beispiel als Freigänger erst gar nicht in Versuchung zu kommen alte Kontakte wieder aufleben zu lassen? Oder kann man eine bestimmte Strafanstalt ablehnen, wenn man weiß, dass dort viele Bekannte von früher einsitzen? Kann man ggf. einen Ort wählen, wenn man dort im offenen Vollzug eine Ausbildung absolvieren könnte?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ein richtiges Mitspracherecht wirst Du nicht besitzen, wenn Du Insasse eines werden solltest. In erster Linie wirst Du dort ins Gefängnis gehen müssen, wo die Tat, welche auch immer, begangen wurde. Ein Häftling kann aber einen Antrag stellen, um in einem anderen Gefängnis untergebracht zu werden. So ist er der Familie vielleicht näher. Aber ob der Antrag auch bewilligt wird, ist eine andere Sache. Gefängnisse sind sehr voll und es muss erst ein Platz frei werden, um verlegt zu werden.

Ablehnen kann man als Sträfling auch kein Gefängnis, auch hier muss ein Antrag gestellt werden, der von dem Gericht geprüft wird. Wenn dieser bewilligt wird, dann kann auch sicher ein Gefängnis ausgesucht werden, wo eine Ausbildung absolviert werden kann. Diese Möglichkeit haben aber inzwischen schon fast alle Gefängnisse. Hier geht es aber oft nur um Berufe des Kochs oder handwerkliche Berufe.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Grundsätzlich besteht für einen Gefangenen keinerlei Wahlrecht, wo er untergebracht wird, sondern dies erfolgt nach einem festgelegten Schema. So existieren zum Beispiel besondere Strafvollzugsanstalten für Frauen, für Jugendliche und auch für ältere Personen, die im Rahmen des Möglichen auch auf die Bedürfnisse der Gefangenen zugeschnitten sind. Sonst richtet sich die Unterbringung nur nach dem Örtlichkeitsprinzip und nach der Schwere der Straftat. So werden nicht in allen Strafvollzugsanstalten längere Freiheitsstrafen vollstreckt. Ein Wechsel ist aus oben genannten Gründen nur in Ausnahmefällen möglich, und benötigt, wie bereits von meinem Vorredner dargestellt, einen begründeten Antrag. Viel Hoffnung würde ich mir dabei aber nicht machen.

» Aeliaron » Beiträge: 260 » Talkpoints: 11,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Man kann einen Antrag stellen, aber wie es eben mit solchen Anträgen ist, muss man einen guten Grund für den Wunsch der Unterbringung in einem bestimmten Gefängnis haben. Dies muss dann aber nicht berücksichtigt werden und ein Anrecht auf ein bestimmtes Gefängnis hat man nicht. Es soll ja auch eine Strafe und kein Urlaub sein.

Generell gibt es in Deutschland bestimmte Gefängnisse, wo man eben bestimmte Menschen besonders gerne unterbringt. So gibt es spezielle Gefängnisse für Frauen, Jugendliche oder langjährige Strafen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



In dem Moment, wo du verurteilt wirst, verlierst du dein Freiheitsrecht. Du kannst dir weder dein Gefängnis aussuchen noch deine Kleidung oder deine Essens- und Schlafenszeiten. Auch deine Mitbewohner kannst du dir nicht aussuchen. Wenn jemand ins Gefängnis kommt, muss er schon so einiges verbrochen haben, und Gefängnis soll ja auch Strafe und Buße sein und nicht nur Resozialisierung. Ein Gefängnisaufenthalt ist kein Urlaub mit freier Unterkunftswahl.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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