Studiengangwechsel und Anspruch auf Bafög

vom 07.01.2013, 16:59 Uhr

Ich habe heute mal nach langer Zeit wieder eine Frage an Euch: Und zwar studiere ich ggw. Chemie und Philosophie (1. Semester) im ZFB an der WWU und möchte nächstes Semester auf Psychologie an der Fernuniversität Hagen wechseln, da ich für das Chemiestudium eindeutig keine Eignung besitze. Mein einziges Problem ist jetzt, wenn ich einen Antrag auf Studiengangwechsel stelle, dann muss ich exmatrikulieren.

Aber verliere ich für die Zeit zwischen Exmatrikulation und Immatrikulation dann nicht den Anspruch auf Bafög?
Soll ich dann Hartz IV beantragen (Wegen baldigem Umzug, Transsexualität ohne geänderte Dokumente und
der kurzen Zeit kommt ein Job der über meine momentanen 400 Euro hinaus geht nicht in Frage)?

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Vor einiger Zeit war es noch möglich, innerhalb der ersten zwei Semester den Studiengang zu wechseln ohne den Anspruch auf Bafög zu verwirken. hier findest du das Gesetz zum Bafög online. Da sollte so etwas eigentlich im Klartext drin stehen, was geht und was nicht.

Ansonsten würde ich mal an der derzeitigen Hochschule nachfragen, zu welchem Zeitpunkt man dich exmatrikulieren würde. Vielleicht findet die Exmatrikulation ja exakt zum Semesterende statt und nicht mit sofortiger Wirkung statt? Wenn du dann im darauf folgenden Semester gleich an der anderen Uni weiter machst, dann entsteht dir vielleicht nicht mal eine Lücke.

Wie ist denn das bei der Fernuni Hagen? Gibt es da auch Zulassungsbeschränkungen oder bekommt man automatisch immer einen Studienplatz? Wenn man nicht automatisch einen Platz bekommt, dann würde ich meinen Antrag auf Exmatrikulation erst dann stellen, wenn ich die Zusage für den Platz an der neuen Uni habe. Dazu müsste man aber wissen, wann die neue Uni die Exmatrikulationsbescheinigung der alten Uni sehen will. Dazu würde ich mal bei den Leuten in Hagen nachfragen, welche Fristen sie dir vielleicht in einem Härtefall bieten könnten, um diese Bescheinigung nachzureichen.

Auch wenn manches vielleicht nicht so vorgesehen ist, mit einem netten Gespräch und einem schriftlichen Antrag habe ich an der Uni schon manches erreicht. Versuche einfach dein Glück und wende dich einfach an die zuständigen Stellen und bitte um Hilfe. Das sollte eigentlich klappen.

Ob man nach einem Studienabbruch oder wegen einem beabsichtigten Fachwechsel Hartz 4 bekommt, das weiß ich nicht. Am Besten fragst du da auch noch mal nach, doppelt hält besser.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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