Aus der Wohnung Ausziehen mit 16 - was alles beachten?
Ich bin 16 und würde gerne von zu Hause ausziehen. Meine Eltern sind getrennt, ich habe bis zu meinem 13. Lebensjahr bei meiner Mutter gewohnt, bin dann zu meinem Vater gezogen weil meine Mutter Depressionen hatte und ich mit meinem Stiefvater nicht klar kam. Bei meinem Vater habe ich es nach 2 Jahren auch nichtmehr ausgehalten, da ich für alles Erdenkliche verantwortlich gemacht wurde, niedergemacht, angemeckert usw usw.. Also zurück bei Mami. Die hat ihre Depressionen halbwegs in den Griff bekommen, aber eben nur halbwegs. Sie ist überfordert mit ihrem Leben, in unserer Wohnung herrscht Chaos, ich habe keine richtigen Freunde weil ich ja gerade erst umgezogen bin und niemanden einladen kann, sie hat ihre On-Off Beziehung die sie emotional belastet und dementsprechend ist die Situation zu Hause einfach nichtmehr erträglich.
Mein Anliegen ist jetzt, von zu Hause auszuziehen. Ich weiß, dass viele jetzt denken ich wäre eine pubertierende 16-jährige die alles überstürzt. Bin ich möglicherweise auch, aber nach über 6 Jahren in denen ich nurnoch Streit hatte, geweint habe, 4 Umzüge hinter mich gebracht habe und einfach nichtmehr mit meinen Eltern kooperieren kann, bin ich der Meinung dass das einfach das Beste wäre. Meine Mutter hat sich sofort bereit erklärt zu unterschreiben dass ich ausziehe, bei meinem Vater (der das alleinige Sorgerecht hat) wird das etwas schwerer. Bevor ich mich mit ihm auseinander setze würde ich mich deshalb gerne erkundigen:
Wie würde das jetzt laufen, wenn mein Vater die Erlaubnis geben würde, dass ich ausziehe? Meine Eltern könnten mich beide nicht so gut finanziell unterstützen, meine Mutter arbeitet nicht die bekommt Arbeitslosengeld, mein Vater arbeitet zwar aber am Ende des Monats bleibt bei ihm auch nichts/kaum was über. Ich selber habe keine Ausbildung weil ich in die 10. Klasse aufs Gymnasium gehe. Ich würde gerne noch dieses Schuljahr ausziehen weil ab der 11. Klasse das Abitur beginnt und ich da nicht die Schule wechseln möchte. Meine Großeltern haben sehr viel Geld und ich denke auch dass sie mich auf jeden Fall finanziell unterstützen würden, wäre das möglich dass die die Kosten übernehmen? Was muss ich sonst alles beachten?
Ich denke das vermutlich eine betreute Jugendwohnung mehr Sinn machen würde. Wenn deine Großeltern, dir dein komplettes Leben, sowie Miete, Kaution und Einrichtung einer Wohnung spendieren würden, dann wäre das natürlich optimal. Wobei ich mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen kann. In dem Fall dürfte es aber gar kein Problem sein, da du ja bereits jetzt nicht bei deinem Vater lebst, der das alleinige Sorgerecht hat.
Aber selbst mit Bürgschaft der Großeltern dürfte es schwierig werden, einen Vermieter zu finden, der dir eine Wohnung vermietet. Und sofern deine Großeltern wirklich bereit sind dich mit einer guten fünfstelligen Summe zu unterstützen, würde ich dieses Geld lieber anders investieren. Dann würde ich lieber vorerst auf eine Wohngruppe zurückgreifen und mir dann zum Studium oder während der Ausbildung einen Umzug in eine andere Stadt überlegen. Und während dieser Zeit wirst du vermutlich auch auf finanzielle Hilfe angewiesen sein.
Du stellst dir das alles irgendwie sehr einfach vor. Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig und daher würden sie für die Kosten rein rechtlich aufkommen müssen. Jedoch hast du die Möglichkeit in betreute Wohnungen einzuziehen. Da müsstest du aber mit dem Jugendamt sprechen und dich dort erkundigen. Am Besten gemeinsam mit deinem Vater.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Großeltern für dich jeden Monat so viel Geld zahlen können und wollen. Immerhin kannst du ja trotzdem noch zu Hause wohnen. Du musst es ja nicht mehr lange durchhalten und hast nur noch wenige Jahre bis zur eigenen Wohnung. Die Kosten für eine Wohnung sind enorm, dann kommen dazu noch andere Kosten, dann ist man schnell mal bei einer hohen Summe und so viel Geld hat kaum jemand im hohen Alter.
Es gibt schon Möglichkeiten in deinem Alter eine Wohnung zu haben. Deine Eltern können dann aber auch Steine in den Weg legen und daher solltest du auf jeden Fall erst mal mit deinem Vater sprechen und mit ihm auch über deine Probleme reden.
Grundsätzlich ist folgendes festzuhalten: du allein kannst gar nicht bestimmen, ob du ausziehen willst oder nicht. Selbst wenn du es könntest, wärst du gar nicht in der Lage, einen bindenden Mietvertrag zu unterschreiben. Und dann: welcher Vermieter würde schon eine "pubertierende 16-jährige" ohne Einkommen bei sich aufnehmen wollen, ohne hier sehr fragwürdige Gegenleistungen einzufordern?
Anspruch auf staatliche Hilfe hast du natürlich so nicht. Wüsste auch nicht, was warum zustehen würde. Es ist ja gerade eine Sperre dafür da, dass junge Menschen nicht einfach aus der elterlichen Wohnung ausziehen und dann gleich Sozialhilfe (also ALG II) beziehen.
Was immer geht, ist aber natürlich, wenn alles einvernehmlich und ohne Einmischung von außen passiert. Dann hätte man zwar im Schadensfall immer die Verletzung der Aufsichtspflicht - aber hier scheint es ja generell ein Problem zu geben. Wenn dann noch bzgl. der Finanzierung alles geregelt ist (Großeltern bezahlen alles), muss keiner was erfahren (staatliche Stellen) und keiner wird sich irgendwie einmischen können. Die Krankenkasse läuft weiter über die Eltern (bzw. den Vater). Zu beachten hätte die 16-jährige nichts weiter!
naila hat geschrieben:Ich würde gerne noch dieses Schuljahr ausziehen
Wenn du eine Wohnung oder ein WG-Zimmer findest, wo du einziehen kannst bzw. eben einen Vermieter findest, der dir seine Wohnung anvertraut, dann wäre zumindest diese "technische Hürde" schon mal genommen. Und du kannst aus der Sicht den Plan umsetzen.
naila hat geschrieben:wäre das möglich dass die die Kosten übernehmen?
Es wird keine Macht der Welt verhindern können, dass jemand dich finanziell trägt, wenn dieser jemand das will. Außer du verbrennst das Geld dann! Ansonsten darf jeder dein Leben finanzieren.
Vielen Dank für die Antworten! Natürlich bin ich mir der riesigen Kosten bewusst, genauso aber dem Vermögen meiner Großeltern. Es ist ja nicht so, dass ich mir nicht Gedanken über die Situation gemacht hätte. Das größte Problem sehe ich darin einen Mieter zu finden. Gäbe es aus rechtlicher Sicht die Möglichkeit zu Freunden/Bekannten zu ziehen?
Rein rechtlich gesehen, kannst du auch in ein Zelt nach Kambodscha ziehen- sofern die Person, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat (vermutlich auch dein Vater gemeinsam mit dem Sorgerecht), dir dies erlaubt. Wenn dein Vater dagegen ist, dann kannst du nur auf rechtlichem Wege etwas machen. In dem Fall muss ein wichtiger Grund vorliegen, damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf jemand anderen übertragen wird, zum Beispiel auf das Jugendamt.
Was die Vermieter anbelangt, so hast du ja sowieso nicht das Geld um eine Wohnung zu bezahlen. Damit Kosten vom Staat im Rahmen von Hartz4 übernommen werden, musst du älter als 25 Jahre alt sein. Wenn deine Großeltern dir alle finanzieren würden, dann kannst du natürlich eine Wohnung finden. Für Vermieter ist in erster Linie die pünktliche Zahlung der Miete relevant. Und dass es jemanden gibt, der für etwaige Schäden haftbar gemacht werden kann. Natürlich wird es auch ganz schnell Ärger geben, wenn die dich nicht an die Hausordnung hältst oder Nachbarn belästigst.
Wenn du zu Bekannten ziehen möchtest, muss neben der Zustimmung deines Vaters, auch die Zustimmung des Vermieters deiner Freunde vorliegen. Dieser muss einer Untervermietung zustimmen. Das bedeutet auch, dass entsprechend Platz vorhanden sein muss und ein Vermieter kann durchaus Untervermietungen ablehnen.
Mag ja sein, dass deine Großeltern sehr vermögend sind. Aber die meisten vermögenden Menschen wissen auch sehr gut, wie sie ihr Vermögen zusammen halten. Und scheinbar bekommen deine Eltern selbst von ihren Eltern keine Unterstützung. Und selbst wenn sie bereit sind dich finanziell großzügig zu unterstützen, so solltest du dich auch fragen, ob du diese Unterstützung nicht für andere Dinge benötigst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dich nun über mehrere Jahre komplett finanzieren würden, da kämen nämlich schnell mal 50.000 Euro zusammen. Irgendwann möchtest du wahrscheinlich auch mal deinen Führerschein machen, eine Ausbildung, studieren oder dir etwas gönnen.
naila hat geschrieben:Das größte Problem sehe ich darin einen Mieter zu finden.
Du meinst vermutlich "Vermieter". Und da sehe ich auch in der Tat eines der größten Hindernisse. Denn welcher Vermieter würde sehenden Auges an ein 16-jähriges Mädchen vermieten, obgleich klar ist, dass diese Jugendliche gar keinen solchen Vertrag abschließen darf. Dann stellt sich auch für den Vermieter die Haftungsfrage: an wen soll sich der Vermieter wenden, wenn z.B. das Teenager-Mädchen aus Liebeskummer die Wohnung massiv verwüstet oder mutwillig niederbrennt? Mag alles weit hergeholt sein, aber die Folge ist in jedem Fall die, dass im Zweifel der Vermieter selbst die Kosten zu tragen hat.
Was gehen könnte, wäre wenn der Vater eine Wohnung anmietet und das Töchterchen als Untermieterin (wobei bei dem Vater-Tochter-Verhältnis u.U. noch nicht mal ein Mietvertrag notwendig wäre) einzieht - also der Vater der Tochter die Wohnung überlässt. Er muss sich aber im Klaren sein, dass er für den Vermieter für jedes noch so lächerliche wie jedes noch so dramatische/teure Problem verantwortlich ist!
Wenn der Vermieter dann auch mitbekommt, dass eigentlich nur die Tochter in der Wohnung lebt, könnte der natürlich immer das Jugendamt informieren, weil hier ganz klar die Aufsichtspflicht verletzt wird. Ob das aber geschieht, kann niemand voraussehen. Es ist unter den Augen des Jugendamts dann aber kaum möglich, hier das Töchterchen so leben zu lassen.
naila hat geschrieben:Gäbe es aus rechtlicher Sicht die Möglichkeit zu Freunden/Bekannten zu ziehen?
Hier kann ich die Frage nur so verstehen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die auszugswillige Tochter auch rechtlich durchsetzen kann, dass sie bei Freunden/Bekannten leben kann. Und das ist natürlich zu verneinen. Zum einen kann sie sich nicht gegen den Willen des Erziehungsberechtigten durchsetzen (der dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat!). Zum anderen kann sie niemanden zwingen, sie aufzunehmen. Wenn aber alles einvernehmlich geschieht, sehe ich keinen Kläger, der hier irgendwas rechtlich zu beanstanden hätte.
Es ist immer ein schlechtes Zeichen, die juristischen Register ziehen zu müssen oder zu wollen. Denn bei der wackeligen Konstruktion ist es eigentlich ganz klar, dass die Tochter wenigstens bis zum 18ten Geburtstag die Befindlichkeit einzuschränken hat. Erst wenn massiv das Kindswohl gefährdet ist (dazu gehört es nicht, wenn man sich sechs Jahre lang täglich "streitet"), würde wohl das Jugendamt die Fürsorge übernehmen. Und das scheint hier nicht der Fall zu sein. Also geht alles eben einvernehmlich UND ohne staatliche Einmischung (also auch Alimentierung!) oder gar nicht.
Du meinst vermutlich "Vermieter".
Natürlich war der Vermieter gemeint, ein Fehler meinerseits. Mal angenommen mein Vater wäre einverstanden und die Bekannten (die in ihrem eigenen Haus ohne Vermieter Leben) ebenfalls, könnte mein Vater die Aufsichtspflicht übertragen? Wenn ja wäre doch theoretisch eine Lösung gefunden.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-206566.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1081mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3015mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1864mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1358mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?