Sind geschiedene Ehegatten auch unterhaltspflichtig?
Hier hat userin winny2311 geschrieben, dass man auch bei geschiedenen Ehegatten prüft, ob sie zahlen können. Wann sind Kinder für Eltern unterhaltspflichtig? Ich frage mich, warum man für einen geschiedenen Ehegatten aufkommen muss, wenn dieser seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Ist das richtig, dass man auch auf den geschiedenen Ehegatten zukommen kann? Wenn man sich scheiden lässt, dann ist man doch staatlich gesehen nicht mehr ein Ehepaar und dann kann doch der Staat nicht kommen und den geschiedenen Ehegatten überprüfen.
Den Ehegattenunterhalt kann man doch nur bekommen, wenn man auch gemeinsame Kinder hat. Sind diese noch so klein und man kann deswegen nicht arbeiten gehen, dann ist eben nicht der Staat dafür verantwortlich, sondern der zweite Elternteil, wenn dieser ein entsprechend hohes Einkommen hat. Und da ist es doch wohl richtig, dass eben die ehemaligen Ehegatten dafür zur Kasse gebeten werden.
@Punktedieb: In dem verlinkten Thread ging es um die Unterhaltspflicht im Alter, wenn die Kinder praktisch zur Kasse gebeten werden. Da schrieb die Userin, dass man eben auch auf den geschiedenen Expartner zukommen kann. Und das kann ich nicht verstehen. Es geht also nicht um den Ehegattenunterhalt durch Kinder, die gepflegt werden müssen, sondern um das Alter, wo beispielsweise die Frau in ein Altenheim kommt und dann eben ein unterhaltspflichtiger Angehöriger gesucht wird.
Es ist klar, dass ein geschiedener Ehemann auch zahlen muss, wenn die Mutter von seinen Kindern nicht arbeiten gehen kann. Aber im Alter sollte doch diese Unterhaltspflicht nicht mehr gelten, oder? Wenn jetzt beispielsweise meine Mutter pflegebedürftig wird und die Kindern nicht zahlen können, würde dann mein Vater, der schon zig Jahre von meiner Mutter geschieden ist zahlen müssen?
Wenn ich jetzt davon ausgehe, was mir die Rentenversicherung im Zuge meiner Scheidung mitgeteilt hat, so dürfte das nur im ersten Jahr nach der Scheidung zutreffen. Denn da kann man sogar unter Umständen noch Witwenrente erhalten, wenn der geschiedene Partner versterben sollte. Aber dass man bis in alle Ewigkeit mit solchen Forderungen rechnen muss, halte ich schlichtweg für falsch.
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