Parken in einer solchen Einfahrt erlaubt?

vom 04.01.2013, 14:19 Uhr

Haus A ist ein Reiheneckhaus in einer Reihe von insgesamt 6 Häusern. Zu jedem Reihenhaus gehört eine Garage, die sich direkt im Anschluss an das Haus befindet. Diese Garagen können nur erreicht werden, wenn man von der Hauptstraße kommend über ein geteertes Stück Einfahrt fährt, welche über ein Stück Grünfläche führt. Danach kommt ein zu überquerender Gehweg und dann erst das eigentliche Grundstück.

Dürften auf so einer Einfahrt nur die Hausbesitzer parken oder ist eine solche Einfahrt auch für die Öffentlichkeit gedacht, wenn man den Hausbesitzern nicht die Ausfahrt versperrt? Würde es eine Rolle spielen, ob man in einer solchen Einfahrt parken darf, wenn durch die dort parkenden Autos die Sicht auf die vorbeiführende Hauptstraße beeinträchtigt wäre?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Die Frage ist, gehört die geteerte Einfahrt noch zu den Reihenhäusern oder ist das bereits öffentlicher Raum? Wenn es sich dabei um Privatbesitz zu den Häusern handelt, dann darf man dort nicht einfach parken auch nicht wenn man dabei die Hausbewohner nicht beeinträchtigt. Dafür würde es vorab die Zustimmung sämtlicher Hausbewohner erfordern die bestenfalls schriftlich vorhanden ist.

Handelt es sich dabei um einen öffentlichen Raum, dann darf man dort nur Parken wenn dort auch Parkplätze ausgewiesen sind. Grundsätzlich sind Einfahrten freizuhalten und auch das Parkverbot 5 Meter vor und 5 Meter nach einer Einfahrt muss gegeben sein, damit die Sicht auf den Verkehr noch gegeben ist. Ansonsten können größere Fahrzeuge wie z.B. Müllabfuhr oder auch Feuerwehr und Rettungsdienst diese engen Stellen nur schwer passieren wenn sich jemand direkt bis an die Kante stellt.

Mir persönlich ist es dann auch herzlichst egal ob ich dabei das abgestellte Fahrzeug anfahre. Ich versuche es zwar zu vermeiden, wenn es aber nicht geht dann geht es nicht. Denn die Regeln sind eindeutig und wenn ich schon eine Sondersignalfahrt habe mit sämtlichen Rechten, dann bleibt der Fahrzeugbesitzer auf seinem Schaden auch sitzen, da er dort gar nicht erst hätte stehen dürfen. Zusätzlich bekommt er die Rechnung von unserem Schaden am Rettungswagen. Sollte das passieren dokumentiere ich das per Foto und da wir mindestens immer zu zweit sind, habe ich auch genug Zeugen dafür.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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