Wohnwagen oder Gartenhaus als Meldeadresse?

vom 01.01.2013, 12:11 Uhr

A will sich von seiner Frau trennen. A hat einen Wohnwagen auf einem Campingplatz und ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage. Dieser Verein im Kleingarten erlaubt auch ein Übernachten in dem Häuschen. A möchte so schnell es geht ausziehen und überlegt nun erst mal ins Gartenhaus oder in den Wohnwagen zu ziehen. Da A sich aber auch ummelden will wegen Post und auch wegen dem Trennungsjahr und weil in Deutschland ja auch die Meldepflicht ist, fragt sich A ob es erlaubt ist seinen Erstwohnsitz auf einem Campingplatz zu haben oder in einer Kleingartenkolonie.

Ist es in Deutschland erlaubt seinen Hauptwohnsitz in einer Kleingartenkolonie zu haben oder auf einem Campingplatz? Könnte man sich am Einwohnermeldeamt einfach so ummelden, dass man die Adresse vom Campingplatz oder der Kleingartenanlage an gibt?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich nehme an, dass es erlaubt ist, in einer Kleingartenanlage im Gartenhaus zu wohnen. A benötigt dann wahrscheinlich die Unterschrift des Verwalters der Kleingartenanlage. Ferner muss er dafür sorgen, dass auch ein Briefkasten angebracht wird.

Das ist natürlich für A eine dumme Situation. Ob er sich mit erster Adresse auch in einem Wohnwagen auf dem Campingplatz anmelden kann, denke ich ebenfalls. Da gibt es ebenfalls einen Platzwart, der ihm das bestätigen kann.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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