Wer ist zuständig für eingeschneite Verkehrsschilder?
Verkehrsschilder sind ja Sache der Stadt oder des Landes. Wenn es nun heftig schneit und das Verkehrsschild ist nicht mehr erkennbar, auch nicht an der Form, sondern es ist total zugeschneit, sind dann die Anwohner verpflichtet dafür zu sorgen, dass es abgefegt wird, bzw. vom Schnee befreit wird? Denn Ortsfremde können nicht wissen, was sich unter einem Schneeklumpen verbirgt. Anders wäre es, wenn jeder schon an der Form erkennen könnte, um welches Verkehrsschild es sich handelt.
Theoretisch könnte es sich um eine Spielstraße handeln, die auch vom Schnee befreit wurde. Wer muss hier tätig werden? Oder muss immer der Ort/die Stadt dafür sorgen, dass Schilder lesbar bzw. zu erkennen sind. Was ist, wenn die Stadt das versäumt und es passiert etwas?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber soviel ich weiß, ist der Autofahrer, der am entsprechenden Schild vorbeifährt dafür zuständig, dass er dieses lesen kann. Das gilt auch dann, wenn es zugeschneit sein sollte. Bei einer Nichtlesbarkeit wegen Dreck und Schnee oder weil das Schild schon so ausgebleicht ist, muss natürlich auch die Kommune oder Autobahnmeisterei handeln, aber bei plötzlichem Schneefall ist das verständlicherweise nicht sofort möglich.
Letztendlich steht also der vorbeifahrende Autofahrer in der Pflicht. Nicht umsonst haben bestimmte Verkehrsschilder wie Stoppschilder oder ein Vorfahrtachten charakteristische Formen, die sonst kein anderes Schild hat. In der Praxis ist es natürlich nicht immer möglich, ein Schild vor dem Vorbeifahren vom Schnee zu befreien. Gerade deshalb, weil man keinen Besen dabei hat oder wegen eines unbekannten Schildes wohl kaum mitten auf einer Landstraße anhalten wird. Im Zweifelsfall wird die Polizei wohl ein Auge zudrücken. Es wäre aber ratsam, unlesbare Schilder der zuständigen Behörde zu melden.
Zunächst ist es so, dass genau für den Fall die Verkehrsschilder ihre spezielle Form haben. So ein Stoppschild ist nicht zufällig so geformt und auch das auf der Spitze stehende Dreieck ist eigentlich nur in einem Fall denkbar. Daher sind zumindest die "wichtigen" Schilder immer erkennbar. Dann ist es so, dass das Schild für einen "verkehrsberuhigten Bereich" (nicht für Spielstraßen, denn auf diesen darf generell kein Auto fahren!) ebenfalls "einzigartig" ist. Auch hier ist es in aller Regel immer zu erkennen.
Vielleicht sollte dann auch ein Punkt nicht ganz außer Acht gelassen werden: wenn die Witterungsverhältnisse wirklich so sind, dass Verkehrsschilder nicht erkennbar sind, kann sich auch kein Autofahrer damit raus reden, schnell unterwegs gewesen zu sein, weil das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gelesen werden konnte, weil generell immer gilt, dass man sich bzgl. der Geschwindigkeit eben den Verhältnissen anpassen muss! Selbst wenn auf der Autobahn keine Begrenzung gilt und man aber bei Neben mit 200 Km/h unterwegs ist, hätte man ein Problem im Falle das man von der Polizei beobachtet wird. Die Anwohner sind jedenfalls nie dazu verpflichtet, Schilder von Schnee zu befreien.
Also das ein Schild so zugeschneit ist das man es überhaupt nicht mehr erkennt kommt eh eher selten vor. Dafür sorgt meisten schon die Form des Schildes sodass man erkennen kann um welches es sich handelt. Wenn jetzt aber wirklich so viel Schnee gefallen ist oder so der Wind geht das dieses Schild überhaupt nicht mehr zu erkennen ist, dann ist es ungültig so viel ich weiß. Natürlich wird sich die Gemeinde oder die Autobahnmeisterei darum kümmern aber das ist dann ja eine Ausnahmesituation und sie können nicht an allen Schildern gleichzeitig sein. So wurde es mir zumindest einmal erklärt.
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