Hat das Praxispersonal auch ärztliche Schweigepflicht?

vom 30.12.2012, 21:57 Uhr

Bei manchen Ärzten ist im Behandlungszimmer ja immer eine medizinische Fachkraft mit anwesend. Ich habe mal gehört, dass es bei manchen Ärzten wohl auch vorgeschrieben ist, wie bei männlichen Frauenärzten oder weiblichen Urologen, wenn sie die Männer untersuchen. Denn so kann keiner einem einen sexuellen Übergriff vorwerfen, weil immer jemand da ist. Manche Ärzte fragen wohl auch, ob jemand anwesend sein soll.

Nun frage ich mich aber, ob dieses Praxispersonal auch der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Bei Ärzten kann es ja große Konsequenzen haben, wenn sie diese Schweigepflicht umgehen. Sie verlieren nicht nur den Job, sondern dürfen wohl niemals wieder als Arzt arbeiten, wenn so was raus kommt. Wenn das Praxispersonal was ausplaudert, welche Konsequenzen hat das? Müssen die dann einen Schadenersatz zahlen oder verlieren sie einfach nur den Job? Wie wird so eine Schweigepflicht eigentlich festgelegt?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Natürlich unterliegt auch das gesamte Praxispersonal, welches mit Patientendaten in Berührung kommt, der Schweigepflicht. Dies ist sowohl in der Berufsordnung, als auch in jedem Arbeitsvertrag festgelegt. Des Weiteren sollte in einer ordentlichen Arztpraxis jedes Jahr vom Personal ein Vereinbarung zur Schweigepflicht unterschrieben werden, um daran zu erinnern.

Wenn beispielsweise eine Medizinische Fachangestellte die Schweigepflicht bricht, ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung. Klagt der Patient auf Schadensersatz, muss vermutlich auch dieser gezahlt werden.

Normalerweise kann sich der Patient also seiner Daten in einer Arztpraxis völlig sicher sein. Ich frage mich außerdem immer, wen soll es interessieren, was andere Menschen für Krankheiten haben?

» Sunaika » Beiträge: 323 » Talkpoints: 3,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Selbstverständlich. Alle Berufstätigen, die sich mit Therapie, Medizin, Gesundheit beschäftigen, unterliegen der Schweigepflicht. Das ist keineswegs nur auf akademisch ausgebildete Mediziner beschränkt.

Also nicht nur Ärzte, sondern auch Psychologen oder Apotheker (alle mit Uni Abschluss), und auch Krankenschwestern, Altenpfleger, Rettungssanitäter, es wird sogar definiert mit "Personen, die zur Vorbereitung der medizinischen Leistung dienen", also unter anderem auch Praktikanten und Auszubildende oder Laborarbeiter, sind eingeschlossen.

Man muss sich also um eine datenschutzrechtliche Probematik nicht sorgen. Das gesamte Praxispersonal unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Ansonsten wäre das Gesundheitssystem ja ein Witz.

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» Askyneedsclouds » Beiträge: 221 » Talkpoints: 58,10 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Alle Menschen, die im diesem Bereich arbeiten oder auch nur für kurze Zeit eingestellt sind haben eine Schweigepflicht. Wird diese nicht eingehalten und fällt es auf dass man etwas über einen Patienten ausgelabert hat bekommt man eine fristlose Kündigung und darf auch nicht mehr in diesen Bereich arbeiten. Dafür hat man ja den Vertrag unterschrieben und wird sich nicht daran gehalten ist man weg vom Fenster und darf in diesem Beruf nicht mehr arbeiten. Dies gilt auch für Praktikanten und so weiter.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Alle Menschen, die dort (vorübergehend) tätig sind, haben Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht gilt also nicht nur für Ärzte dort, sondern auch für Arzthelferinnen, Azubis und sogar Medizin-Studenten, die dort zum Beispiel Famulatur machen. Praktikanten sind da auch keine Ausnahme. Daher sehe ich da kein Problem, wenn ich mich da vor Zeugen untersuchen lassen müsse. Wenn man in dem Bereich zu tun hat, wird einem von Anfang an eingeschärft, dass man die Schweigepflicht ernst zu nehmen hat.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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