Wer zahlt bei ambulanter Reha die Fahrtkosten?
A wird in den nächsten Tagen eine ambulante Reha-Maßnahme beginnen. Dazu muss A mehrmals wöchentlich mit dem Bus zur Einrichtung fahren und danach wieder nach Hause. Der Bus kostet natürlich Geld und ihm wurde nun von einem Bekannten gesagt, dass er die Fahrscheine aufheben muss. Nur wer die Kosten dann erstattet, konnte man A bisher nicht sagen. Die Maßnahme wird von der Krankenkasse übernommen. Zahlt dann auch die Krankenkasse die Fahrtkosten oder muss A diese Kosten bei der entsprechenden Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Die Fahrtkosten werden vom Kostenträger übernommen. Zumindest bezahlen die Krankenkasse die Fahrtkosten in der Regel. Allerdings ist es sinnvoll, dazu vorher bei der Krankenkasse anzufragen. In der Regel ist es so, dass man die erste und die letzte Fahrt selber bezahlen muss, beziehungsweise müssen 5 bis 10 Euro der Gesamtkosten selbst übernommen werden.
Jede Rehaeinrichtung hat auch einen Sozialdienst, den man fragen kann. Die wissen in der Regel, wie das mit der Fahrtkostenübernahme läuft. Außerdem braucht man auch ein Schreiben der Rehaeinrichtung, mit dem man nachweisen kann, wann man dort war.
Ein Tipp am Rande von mir wäre auf alle Fälle, mal zu sehen, wie oft man dort hin muss und dann mal die Preise der örtlichen Verkehrsbetriebe zu vergleichen. In der Regel kommt man mit einer Monatsfahrtkarte günstiger weg. Die man noch dazu auch sonst noch nutzen kann. Diese wird in der Regel übernommen, wenn die Fahrtkosten übernommen werden, weil sie für die Krankenkasse ebenfalls günstiger ist.
Sollte die Krankenkasse die Fahrtkosten nicht übernehmen wollen, reicht oftmals ein Schreiben, in dem man darlegt, dass die ambulante Reha gemacht wird, um wieder arbeitsfähig zu sein und man damit eine wesentlich kostenintensivere stationäre Maßnahme vermeiden möchte. Solche Informationen hat aber an sich der Sozialdienst.
Ich kenne es auch so, dass das in der Regel von der Krankenkasse übernommen wird. Man sollte allerdings im Vorfeld erfragen, ob das wirklich so ist. Meistens muss man dann die Quittungen oder der Fahrscheine der Taxi - oder Busfahrten dann eben einschicken, damit man das auch nachweisen kann und dann werden die Kosten erstattet. Es sollte einem aber klar sein, dass man das nicht im Vorfeld schon bekommt, sondern dann als Erstattung.
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