Verkäufer-Feedback innerhalb einer Stunde Pflicht

vom 29.12.2012, 17:21 Uhr

Laut Landgericht Bamberg muss jeder Shop, der Waren im Internet anbietet, eine Mail-Adresse angeben, unter der er in 60 Minuten zurückschreibt oder aber am Telefon innerhalb von 60 Minuten ran gehen, ansonsten sei dies widrig. Diesen Beschluss kann man hier nachlesen.

Doch wann soll dieses Zeitlimit gelten? Soll man nun auch um 2 Uhr nachts als Verkäufer erreichbar sein oder an Feiertagen? Welche Folgen soll es haben, wenn ein Verkäufer einfach erst nach einem Tag zurückschreibt? Ist es für euch entscheidend, innerhalb einer Stunde schon eine Antwort zu bekommen?

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich finde die Angabe mit den 60 Minuten viel zu allgemein. Man sollte hier genauer sagen wann diese gelten. Man kann ja nun nicht verlangen, dass an jedem Feiertag diese Erreichbarkeit zu jeder Uhrzeit gewährleistet ist. Das sind alles Fakten, die man hätte berücksichtigen müssen und auf die man hätte genauer eingehen müssen. An sich empfinde ich die 60 Minuten für das Telefon als ausreichend. Wenn man ein Geschäft hat und zur normalen Arbeitszeit jemand anruft, sollte es kein Problem sein diese Zeitspanne einhalten zu können. Wenn hier noch eingrenzt und festlegt, dass diese Zeitspanne von 8 bis meinetwegen 18 Uhr gilt, ist das in meinen Augen in Ordnung.

Bei dem Empfang der E-Mails sehe ich das ganze aber etwas übertrieben. Nicht jeder Verkäufer ist in der Lage jede halbe Stunde seine E-Mails abzufragen und auch alle zu beantworten. Wie soll das funktionieren? Bei einer größeren Firma kann man das ja auf viele Mitarbeiter verteilen, oder gar welche festlegen, die sich nur diesem Aufgabengebiet widmen, aber als Einzelperson gestaltet sich das in meinen Augen sehr schwierig, auch wenn man als solche vielleicht nicht so ein reges E-Mail Aufkommen hat, wie andere Firmen. Eine Festlegung, welche besagt, dass man sich innerhalb von 24 Stunden per E-Mail zurückgemeldet haben muss, finde ich in Ordnung, aber nicht eine Zeitspanne von 60 Minuten.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Ich habe bis jetzt noch nichts von diesem Gesetz gehört und bin doch tatsächlich etwas erstaunt darüber, dass es solche Gesetze für online Verkäufer gibt.

Da frage ich mich wirklich, wann der Verkäufer seine anderen Sachen erledigen soll, dir er erledigen muss, wie zum Beispiel Rechnungen schreiben, Buchführung halten, Waren verpacken und Adressieren und sogar versenden und desgleichen, wenn der Verkäufer aber stets und ständig auf E-Mails antworten muss und am Telefon sitzen muss. Da er den Kunden innerhalb von einer Stunde Antwort geben muss.

Für mich ist dieses Gesetz wirklich sinnlos. Zwar kaufe ich des Öfteren mal in diversen online Shops ein und habe dann auch ein paar Fragen manchmal an die Verkäufer und manchmal sind meine Fragen auch wirklich dringend, aber dann kann ich doch trotzdem mindestens einen Tag auf die Antwort des Verkäufers warten. Das Zeitlimit von einer Stunde ist doch für ­einen gut laufenden online Shop gar nicht machbar, es sei denn, der Verkäufer hat ein paar Angestellte, die ihm helfen würden.

Ich denke, dass der Verkäufer Öffnungszeiten für ­seinen online Shop angeben muss und zu diesen Zeiten auch erreichbar sein muss und innerhalb einer Stunde den Käufer antworten muss. Ich denke nicht, dass der Verkäufer auch nachts oder an Feiertagen erreichbar sein muss. Immer hin ist das ein Verkäufer in jedem anderen Geschäft nun auch nicht. Und ich denke, dass die Folgen für den Verkäufer, bei nicht Einhaltung dieses Gesetzes, eine Geldstrafe sein wird.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Solch ein Gesetz ist mir völlig unbekannt. Oftmals ist es einem Verkäufer auch gar nicht möglich, innerhalb so kurzer Zeit zu antworten. Die Zeitspanne finde ich viel zu gering. Angemessener wäre, den Verkäufer bis zu zwei Werktagen Zeit zu lassen, denn man kann nicht verlangen, dass jeder Händler, der im Internet Waren anbietet, rund um die Uhr erreichbar zu sein hat.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Davon habe ich auch noch nichts gehört, aber das heißt natürlich noch lange nicht, dass es das nicht gibt. Ich bin aber auch der Meinung, dass man das dann klarer definieren muss. Es kann wirklich nicht sein, dass ein Verkäufer wirklich immer innerhalb von 60 Minuten erreichbar sein muss. Da sollte es dann auch so etwas wie Öffnungszeiten geben oder Zeiten, die man eingrenzt. Und die sollten dann auch möglichst menschlich sein.

Man kann meiner Meinung nach von niemandem verlangen, dass er mitten in der Nacht reagieren muss. Man muss sich mal die Berufsgruppen ansehen, die zu solchen Zeiten arbeiten und die meisten Arbeiten, weil es lebensnotwenig ist und von einem Onlineshop würde ich das jetzt mal nicht behaupten. Und als Käufer kann man sicherlich auch warten, bis derjenige am Morgen munter ist oder bis das Wochenende vorbei ist.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Diese Regelung gilt nicht nur für Verkäufer, sondern auch für Webseitenbetreiber, dazu gehören auch die Privaten. Deswegen muss jede Webseite auch ein vollständiges Impressum aufweisen, mit aktuellen Kontaktdaten des Betreibers. Ich denke eher, dass die Zeitspanne nur provisorisch besteht und dass der Verkäufer beziehungsweise der Betreiber einfach nur in einer akzeptablen Zeitspanne antworten sollte und nicht einfach alles im Sande verlaufen lassen.

Da ich selbst eine Webseite betreibe, ist für mich diese Regelung an sich schon bekannt. Jedoch antworte ich auch nicht innerhalb einer Stunde, da ich einen regulären Job habe und die Seite nur in meiner Freizeit aufrecht erhalte. Deswegen empfinde ich es auch nicht schlimm, wenn ein Verkäufer sich nun nicht innerhalb der nächsten drei bis zehn Stunden meldet. Je nach Größe der Verkaufsplattform ist dies auch teilweise gar nicht möglich. Und ich denke, dass jeder normale Käufer auch gar nicht eine solch plötzliche Rückmeldung verlangt, die meisten Menschen bestellen schließlich nach ihrem normalen Job oder am Wochenende, wenn sie Zeit haben sollten.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


In diesem Urteil geht es ja scheinbar eher darum, dass lediglich eine Mailadresse und Postanschrift keine ausreichende Möglichkeit sind. Bei Kontaktformularen ist es in der Regel doch häufig so, dass eine automatisierte Antwort erfolgt aus der auch hervorgeht, wann persönlich geantwortet wird. Warum eine Mailadresse nicht ausreicht, um eine elektronische Kontaktaufnahme zu ermöglichen ist mir auch nicht ganz klar. Aber es geht ja auch aus dem Artikel hervor, dass vieles noch fraglich ist.

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe zwar noch nie etwas von diesem Gesetz gehört, aber ich finde es absolut nicht in Ordnung, vor allem nicht in dieser Zeit! Angenehmer für Beide Seiten wäre es angebracht, eine 24 oder gar 48 Stunden - Pflicht einzuführen.

Eine solche Telefon-Bereitschaftswache ist eigentlich an sich ziemlich sinnlos. Wenn ich bei einem größeren Elektro-Onlineshop eine Reklamation oder allgemein irgend ein Problem habe, dann muss ich schon zieeemlich geduldig sein, was den E-Mailverkehr angeht. Manchmal werden es mehr als drei Tage. In diesen Fällen wäre ein solches Gesetz vielleicht angebracht, dass man sich wohl endlich mal sputet und den Problemen der Kunden nachgeht. Das wiederum mündet in einen Nachteil:

Nach dem meine E-Mail nach einer Woche nicht bearbeitet wurde, musste ich anrufen (denn das ist laut diesem Gesetz ja die Alternative). Das Problem: Der Anruf kostet 14 Cent pro Minute, also ruft ersteinmal an, dann wartet bis ihr durchgestellt werdet (ging in meinen Fällen eigentlich recht zügig), und dann schlidert das ganze Problem nochmals. Zwischendurch gehen auch noch ein paar Minuten drauf um durch alle Abteilungen nachzurpüfen, wieso die E-Mail denn noch nicht bearbeitet wurde.. Und das kostet und kostet..

Den weitern Nachteil sehe ich bei mir Persönlich. Ich bin noch Schüler, aber habe dennoch nebenher ein kleines Unternehmen am laufen. Es ist schon ein paar Mal vorgekommen, dass ich während des Unterrichts angerufen wurde, aber meistens rief ich dann zurück. Wenn ich mir jetzt vorstelle ernsthaft Non-Stop erreichbar zu sein? Anrufe sind eine Seltenheit, aber E-Mails treffen ständig ein. Muss ich wirklich dann innerhalb 60 Minuten antworten? Nein, danke. Dann kann ich meinen Laden wieder schließen.

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» Zollstock » Beiträge: 338 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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