Hat schon jemand mal eine Kündigung zurückgenommen?

vom 29.12.2012, 08:38 Uhr

Herr G hat ja bei seinem aktuellen Arbeitgeber gekündigt und man ist dort bereits auf der Suche nach einem Nachfolger. Herr G hofft natürlich, dass nun alles glatt geht, aber gegebenenfalls würde er auch zum jetzigen Arbeitgeber wieder zurückkehren, sofern man ihn wieder zurücknehmen würde. Zwar möchte Herr G es nicht so weit kommen lassen, aber einen Plan B in der Tasche zu haben, kann an sich nicht verkehrt sein, sofern alle Stricke reißen.

Hätte Herr G gegebenenfalls die Möglichkeit, seine Kündigung zurückzunehmen und diese schriftlich zu widerrufen oder müsste sich Herr G eher neu bewerben und gegebenenfalls sein Gehalt neu aushandeln? Was müsste beachtet werden, wenn eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers zurückgenommen soll?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wenn man bei seinem jetzigen Arbeitgeber kündigt, bevor man eine neue Stelle hat, ist es natürlich ein Glücksspiel und es wird eigentlich immer davon abgeraten. Die neuen Arbeitgeber wissen im Normalfall das der neue Bewerber eigentlich eine Kündigungsfrist hat, mit der sie rechnen müssen. Man hat ja auch die Möglichkeit das man sich einigt und die Kündigungsfrist aufhebt. Ob man nun die Kündigung einfach so zurück ziehen kann, ist sicherlich damit abhängig nach wieviel Tagen der Einreichung man dies tut. Wenn man dies erst nach 2,5 Monaten tun will, wenn der Arbeitgeber bereits einen neuen Bewerber für die Stelle hat, wird dies sicherlich schlecht sein. Erneut bewerben würde ich mich nicht.

» snoopydooh » Beiträge: 233 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Natürlich kann der Arbeitnehmer seine Kündigung zurück nehmen. Und dabei hätte aber eine Schriftform keine besondere Bedeutung! Denn da liegt es ganz allein im Ermessen des Arbeitgebers, ob der die Kündigung zurück nehmen lässt oder nicht. Wenn der Arbeitgeber in großer Not ist und jede Hand benötigt, dann hat der Arbeitgeber gute Karten. Ebenso wenn der Arbeitnehmer eine Stelle besetzt hat, die schwer nachzubesetzen ist.

Wenn der gehende Arbeitnehmer hingegen keine herausragende Stellung inne hatte und der Posten auch verhältnismäßig einfach neu zu besetzen ist, dann schaut es hier eher schlecht aus. Denn auch der Arbeitgeber (bzw. der, der zu entscheiden hat) ist letztlich nur ein Mensch und kann sich gegebenenfalls persönlich gekränkt fühlen, wenn einer kündigt. Warum sollte man einen Arbeitnehmer zurückholen, der schon bereit war, zu gehen? Hier würde sich der Verdacht aufdrängen, dass der Arbeitnehmer lediglich seine Wunschstelle JETZT doch nicht bekommen hat. Bei der nächsten Gelegenheit würde der dann aber wieder kündigen. Das wäre ja letztlich ein Risiko, so dass ich es nicht als Wahrscheinlich sehe, dass der Arbeitgeber hier so einfach die Kündigung ignoriert.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich sehe das wie derpunkt. Natürlich ist es immer möglich, eine selbst ausgesprochene Kündigung zurückzunehmen. Inwieweit es allerdings vom Arbeitgeber angenommen wird, kann naturgemäß nicht vorausgesagt werden, denn ein rechtlicher Anspruch besteht hierauf nicht.

Wenn das Verhältnis zum ehemaligen Chef gut war und auch nach der Kündigung immer noch ist und die Stelle noch offen ist, wird mit Sicherheit die Möglichkeit bestehen, zum Unternehmen zurückzukehren. Oftmals ist es jedoch so, dass der Arbeitgeber nach einer Kündigung ein vollkommen anderes Verhalten dem Mitarbeiter, der gekündigt hat, gegenüber hat. Das musste ich auch schon erleben. Man kann es ja auch irgendwie verstehen. Selbst wenn der Chef einen wieder einstellen würde, würde ich mir das dreimal überlegen. Es hatte ja schließlich einen Grund gehabt, warum man aus dem Unternehmen weg wollte.

» Pommeline » Beiträge: 189 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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