Nach Arbeitsvertrag Befristung Festanstellung einfordern?

vom 28.12.2012, 22:49 Uhr

Nehmen wir mal an, dass A in einer Firma arbeitet, wo er schon zwei mal befristet den Arbeitsvertrag verlängert bekommen hat. So wie es ausschaut, wird er nun das dritte mal wieder verlängert. Nun hat er gehört, dass beim dritten Mal eigentlich eine Festanstellung folgen muss. Kann man diese Festanstellung eigentlich einfordern oder muss man da Angst haben gekündigt zu werden? Sollte man warten, bis der Vertrag wenigstens verlängert wurde, damit man nicht auf der Straße steht und dann die Festanstellung einfordern oder ist so was gar nicht möglich und auch nicht ratsam?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zunächst sollte geklärt werden, wie die Befristung zustande kam. Es ist nämlich wichtig, ob der Arbeitgeber für die Befristung einen sachlichen Grund vorbringen kann oder nicht. Dieser wird dann im Arbeitsvertrag mit aufgenommen. Dann ist es so, dass eine dreimalige Verlängerung durchaus möglich ist! Aber der Arbeitnehmer darf unabhängig davon, mit dem Arbeitgeber über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verhandeln.

Eine "Angst" vor Entlassung darf immer angenommen werden, wenn mehr gefordert wird, als einem zugestanden werden. Diese Angst wird man dem A auch juristisch nicht nehmen können, weil ich mir z.B. schwer vorstellen kann, dass ein Arbeitnehmer, den diese Angst plagt, letztlich freiwillig in einem Betrieb erfolgreich arbeitet, wenn klar ist, dass der Arbeitgeber diesen Arbeitnehmer definitiv loswerden will.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Natürlich muss er sich sorgen machen, dass der Vertrag nicht verlängert wird, wenn er verhandeln anfängt. Immerhin wäre es dann keine direkte Kündigung, sondern der Arbeitsvertrag wird einfach nicht verlängert. Das ist für den Arbeitgeber sehr einfach, und der Arbeitnehmer hat kaum Möglichkeiten rechtlich vorzugehen aus Guten Grund. Dein Bekannter muss selber einschätzen, ob er es wagen kann.

Mit dem Recht auf unbefristeten Vertrag ist momentan schwierig. Es galt mal, dass Verträge nur 2 Mal befristet ausgestellt werden durften, dies hat sich mittlerweile aber geändert. Es werden immer wieder Klagen abgewiesen. Ich würde mich beim Anwalt informieren, gerade momentan ist Halbwissen einfach fehl am Platz. Ein Anwalt wird ihn am besten beraten können.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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