Vereinseintragung fehlerhaft - Rechnung für Korrektur
Im Herbst wurde für einen gemeinnützigen Verein ein neuer Vorstand gewählt. Die neu gewählten Leute waren auch zeitnah beim Notar um die Änderung im Vereinsregister vornehmen zu lassen. Nun ist beim Vereinsregister aber ein Fehler passiert und das Geburtsdatum eines Vorstandmitglieds war falsch.
Der Notar hat diesen Fehler korrigieren lassen und der Verein bekam dazu nun auch eine Gebührenrechnung. Aber ist es denn korrekt, dass man nun die Kosten an den Verein gibt? Immerhin wurde der Fehler ja beim Vereinsregister gemacht. Kann der Verein nun gegen diese Rechnung Einspruch erheben? Und wenn ja, welche Fristen sind da einzuhalten?
Wenn man das wirklich auf jemand anderen abwälzen möchte, sollte man zum Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Letztendlich ist das aber auch nicht günstig und daher sollte man vielleicht einfach die entstandenen Kosten auf die Mitglieder umschlagen, so dass die zu zahlende Summe für den Einzelnen nicht so groß ist.
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