Kündigung seitens des Chefs immer anfechtbar?
A ist Chef eines kleinen Unternehmens mit 8 Mitarbeitern. Diese 8 Mitarbeiter sind seit der Firmengründung mit in diesem Betrieb tätig. Allerdings ist nach 3 Jahren die Auftragslage so schlimm, dass er betriebsbedingt kündigen muss. A hat aber nun gehört, dass das gar nicht so einfach ist, weil jede Kündigung auch anfechtbar ist, wenn sie vom Arbeitgeber kommt. Denn jedem Arbeitnehmer wird geraten eine Kündigungsschutzklage zu machen.
Nun muss A aber mindestens 3 Leuten betriebsbedingt kündigen. Aber wie kann A das anstellen ohne gleich zu Gericht zu müssen oder eine Abfindung zahlen zu müssen, die er nicht hat, A will durch diese Kündigung erreichen, dass der Betrieb nicht ganz schließen muss. Erstmal habe ich hier die Frage, ob eine betriebsbedingte Kündigung machbar ist, ohne dass die Arbeitnehmer da gegen an gehen können?
Dann würde mich mal interessieren, ob es allgemein so ist, dass eine Kündigung seitens des Arbeitgebers immer anfechtbar ist und dass man immer gegen eine Kündigung angehen sollte, wenn man sie von einem Arbeitgeber bekommt. Wann lohnt sich es nicht gegen diese Kündigung vorzugehen? Sollte man, damit man keine Sperre beim Amt bekommt immer gegen eine Kündigung angehen oder wann muss man sie einfach so hinnehmen?
Also eine ordentliche Kündigung zieht nicht automatisch eine Sperre bei der Agentur für Arbeit nach sich. Und nicht jede Klage gegen den Arbeitgeber hat vor dem Arbeitsgericht auf Erfolg. Wenn A nun drei Mitarbeiter entlassen muss, weil es die Auftragslage verlangt, so wird man kaum auf Rücknahme der Kündigung klagen können. Auch eine Abfindung ist nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit nicht drin. Zumal es da keine gesetzliche Grundlage dazu gibt.
Allerdings wird A nachweisen müssen, dass er nach sozialen Gesichtspunkten entschieden hat, wer nun die Kündigung bekommt. Das hat mit dem Alter der Arbeitnehmer zu tun und auch ob unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Ein lediger, kinderloser und recht junger Arbeitnehmer muss also eher gekündigt werden, als jemand älteres wo auch Kinder vorhanden sind.
Nur eine fristlose Kündigung zieht eine Sperre beim ALG I nach sich. Bei Betrieben mit weniger als 10 (früher 5) Mitarbeitern gelten die strengen Kündigungsschutzgesetze leider nicht und der Arbeitgeber darf feuern, wenn er will. Das Jahr der Änderung kenne ich allerdings nicht und auch die Übergangsfristen sind mir nicht bekannt.
Man müsste auch als Chef ziemlich blöd sein, um sich mit einer solchen Aktion so seinen Ruf zu ruinieren. Gute Arbeitnehmer meiden solche Plagegeister nämlich wie die Pest und reagieren dann ebenso schnell mit der eigenen Kündigung. Die Arbeitsmoral in einem solchen Betrieb wäre danach auch sicher nicht mehr die Höchste.
Eine Kündigung zieht nicht automatisch eine Sperre beim Arbeitslosengeld nach sich. Egal von welcher Seite die Kündigung kommt, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, für die Entscheidung ist immer der Grund der Kündigung wichtig. So ist eine Sperre bei der Kündigung durch den Arbeitgeber nicht die Regel und auch kündigende Arbeitnehmer erhalten nicht automatisch eine Sperre.
Außerdem sollte man sich als Arbeitgeber gut beraten lasen, ob eine Anfechtung der Kündigung Sinn macht. Gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung wird ein vernünftiger Arbeitgeber schon im Vorfeld mit den Arbeitnehmern gesprochen haben und nach belegbaren sozialen Kriterien entschieden haben, wer gekündigt wird. Und nicht zuletzt: die Arbeitnehmer ja auch mitbekommen haben sollte, dass die Geschäfte schlecht laufen. Selbst wenn der Arbeitgeber alle Angestellten behält, müssen die sich ja irgendwann fragen, ob die Gehälter überhaupt noch gezahlt werden können. Was nützt dann der Arbeitsvertrag?
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