Sollte man eine leere, unbewohnte Wohnung heizen + lüften?

vom 24.12.2012, 22:23 Uhr

A wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Unter ihm ist eine Wohnung frei. Seit dem dort keiner wohnt, wird dort auch nicht geheizt und es ist auch seit dem sehr "fußkalt" in A´s Wohnung. A fragt sich nun, ob man nicht eine unbewohnte, leere Wohnung auch heizen muss, weil ja im Winter sonst auch Feuchtigkeit entsteht. Die Fenster in der leerstehenden Wohnung sind oft beschlagen. Es wurde dort vor einiger Zeit noch renoviert und es lüftet auch keiner.

Kann das in der leerstehenden Wohnung und auch in der Wohnung von A, die direkt über der leerstehenden Wohnung ist irgendwelche Schäden nehmen, wenn weder gelüftet noch geheizt wird? A möchte nicht, dass seine Wohnung naher noch schimmelig wird, weil die Feuchtigkeit nach oben zieht.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie es gesetzlich aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber ich denke schon, dass der Besitzer der Wohnung
in seinem eigenen Interesse die Wohnung heizen und auch regelmäßig lüften sollte. Ich habe vor einiger Zeit mit meinen Eltern auch eine Wohnung renoviert, die während dieser Zeit auch einige Monate leer stand. Dort haben wir aber auch extra dafür gesorgt, dass wenigstens eine mittlere zweistellige Temperatur mit dem Heizen erreicht wurde und dass auch regelmäßig gelüftet wurde.

Für die leerstehende Wohnung ist es sicher nicht gut, wenn sich niemand darum kümmert. Wie es mit den Wohnungen darüber und darunter aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber ich könnte mir schon vorstellen,
dass die Feuchtigkeit auch durch die Wand weiter ziehen kann.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Man sollte schon sehen, dass die Wohnung zumindest leicht geheizt ist, wobei es mitunter reicht, wenn die die *-Einstellung auf dem Ventil gewählt wird. Das verhindert, dass die Zuleitungsrohre einfrieren und platzen, was bei Tauwetter einen Rohrbruch zur Folge haben könnte, worauf dann eine eventuell eingeschaltete Versicherung äußerst verärgert reagieren könnte. Gilt übrigens auch, wenn man in Urlaub fährt.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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