Trockenraum bei Mietwohnung Pflicht vom Vermieter
A wohnt in einer Mietwohnung und bisher hat A die Wäsche immer im Trockner getrocknet oder eben auf den Balkon gehängt bei schönem Wetter. Nun ist der Trockner kaputt und im Mietvertrag steht, dass wegen der Schimmelgefahr und der Feuchtigkeit das Trocknen der Wäsche in den Wohnräumen nicht gestattet ist.
A hat aber keine Möglichkeit Wäsche zu trocknen. Im Waschkeller, wo Waschmaschinen und Trockner stehen ist kein Platz für Wäscheleinen oder Wäscheständer. Muss der Vermieter die Mäglichkeit bieten irgendwo die Wäsche zu trocknen, also einen Trockenraum zur Verfügung stellen? Oder kann A beruhigt auch in der Wohnung die Wäsche trocknen? ist die Klausel im Mietvertrag hinfällig, wenn kein Trockenraum zur Verfügung gestellt wurde?
So eine Klausel ist mir bisher noch nie untergekommen und meiner Ansicht nach reine Willkür, denn es schließlich deine persönliche Freiheit, welche entscheidet, wie du deine Wäsche aufhängst. Zudem kannst du ganz locker die Fenster öffnen, sodass etwaige Feuchtigkeit aus dem Raum entweichen kann. Der Vermieter kann dich nicht dazu zwingen, deine Wäsche irgendwo anders aufzuhängen, weil es dir überlassen ist, wo deine Wäsche aufgehängt wird.
Außerdem würde ich mir Sorgen machen, wenn wegen ein paar gewaschenen Sachen angeblich schon Schimmel zu befürchten ist. Ich habe da eher eine andere Vermutung, warum so eine Klausel im Mietvertrag steht, weil wohl irgendwas an der Bausubstanz nicht stimmt. Du bist nicht verpflichtet einen Trockner zu nutzen, wenn du irgendwo wohnst. Das wäre ja auch noch schöner, wenn der Vermieter dich dazu zwingen, könnte einen Trockner zu kaufen.
Wenn der Vermieter jedoch möchte, dass du die Wäsche nicht in den Mieträumen trocknest und keinen Raum zum Wäsche trocknen im Keller hat, würde ich sagen, dass er ganz schlechte Karten hat. Du kannst deine Wäsche ja schließlich nicht auf die Straße hängen oder jedes Mal zum nächsten Wäschesalon fahren. Das wäre meiner Ansicht nach auf jeden Fall unzumutbar. Jedoch darf ich hier eine juristische Beratung anbieten, da ich sonst Ärger bekomme.
Ich würde die Klausel ignorieren, ausreichend lüften und im Streitfall auf die fehlende Trockenmöglichkeit verweisen. Grundsätzlich gefallen mir keine Klauseln, die den Vermieter zu irgendeinem Verhalten zwingen. Meistens legen Vermieter so eine Broschüre mit bei, wie man richtig lüftet und welche Besonderheiten im Bezug auf die Feuchtigkeit in der Wohnung zu beachten sind. Achtet immer auf so was, weil es meistens ein schlechtes Gewissen ist!
Bei uns ist es genauso. In unserem Mietvertrag steht auch, dass wir keine Wäsche in der Wohnung trocknen dürfen. Wir haben allerdings auch keinen Trockenraum. Das Einzige, was uns zur Verfügung steht, ist ein kleiner Innenhof. Dort sind drei Wäscheleinen zwischen den Hauswänden gespannt, allerdings ist dieses Stück nicht überdacht, so dass wir ihn bei Regen oder im Winter nicht benutzen können, um die Wäsche aufzuhängen. Einen Trockner haben wir auch nicht, aber dafür wäre in unserer Wohnung auch überhaupt kein Platz. Wir haben uns dann auch einfach dazu entschieden, die Wäsche im Schlafzimmer zu trocknen. Das Schlafzimmer wird bei uns ohnehin immer sehr gut gelüftet, weil wir bei stickiger Luft nicht schlafen können.
Also ich kann daher sagen, dass es absolut nicht zu Schimmelbefall kommen wird, wenn man ausreichend lüftet. Ich habe bisher - bis auf eine Ausnahme - meine Wäsche immer in der Wohnung getrocknet und da ist nie etwas passiert. Bei uns im Badezimmer gab es vor zwei Jahren mal leichten Schimmel am Fenster, aber das liegt an der Bauweise des Hauses und im Badezimmer wird bei uns auch gar keine Wäsche getrocknet. A kann ja auch gar nichts anderes machen, als die Wäsche in der Wohnung zu trocknen, wenn der Trockner kaputt ist und auch kein Trockenraum zur Verfügung gestellt wird. Man kann ja auch nicht verlangen, dass jetzt wochenlang keine Wäsche mehr gewaschen wird!
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