Gerichtsverfahren anstreben oder Mängel selber beseitigen?

vom 22.12.2012, 15:58 Uhr

Familie X wohnt nun schon drei Jahre in ihrem eigentlich eigenen Haus, hat aber bis heute noch keine Abschlussrechnung bekommen und ist somit auch noch nicht eingetragener Besitzer ihres Eigenheimes. Es stehen zusätzlich auch noch ein paar Mängelbeseitigungen an, die aber auf sich warten lassen, weil der Bauträger nicht in die Gänge kommt und die zuständigen Firmen beauftragt, die Mängel zu beheben.

Nun war der Bauträger vor kurzem da und hat versprochen, die restlichen Mängel in Kürze beseitigen zu lassen. Natürlich kann Familie X nicht so recht daran glauben, denn in der Vergangenheit hat der Bauträger schon so einiges versprochen aber nie gehalten. Erst seitdem Familie X nun einen Rechtsanwalt hinzugezogen hat, kam wenigstens nun einmal der Bauträger zur Besichtigung des Hauses von Familie X. Ob er nun endlich die Baufirmen beauftragt, hängt noch vollkommen in den Sternen.

Als nächsten Schritt kann Familie X nur ein gerichtliches Verfahren anstreben, wenn die Versprechungen des Bauträgers wieder im Sande verlaufen sollten. Das kostet sie natürlich zunächst einmal eine Menge Geld, was allerdings auch wieder vom Bauträger zu verlangen ist, wenn Familie X Recht bekommt, was laut Rechtsanwalt möglich sein sollte. Ein Sachverständiger ist bereits eingeschaltet, der die Mängel dann bestätigen soll. Wenn allerdings der Bauträger pleite ist oder sonst irgendwie kein Geld mehr haben sollte, bleibt Familie X auf allen Kosten sitzen.

Jetzt ist Familie X natürlich am Überlegen, was geschickter ist. Die zunächst anfallenden Kosten für ein Gerichtsverfahren zu zahlen und eben ein Gerichtsverfahren anzustreben und zu hoffen, dass der Bauträger, der demnächst in Rente gehen wird, noch genügend Geld für die Mängelbeseitigung hat oder lieber gleich dieses Geld verwenden, um Reparaturen selber auszuführen. Dann wären die Mängel auf jeden Fall beseitigt. Was würdet ihr an der Stelle von Familie X machen? Würdet ihr klein beigeben und die Mängel selber beseitigen oder doch ein Gerichtsverfahren anstreben, schon allein deshalb, weil man nicht nachgeben sollte, weil der Bauträger wohl insgeheim damit rechnet?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ob Familie X im Falle einer Firmenpleite des Bauträgers auf allen Kosten sitzen bleibt kann niemand so einfach behaupten. Das kommt auf die Rechtsform der Firma an. Allerdings frage ich mich, wie Familie X auf die Idee kommt Geld zur Mängelbeseitigung zu investieren, wenn sie nicht als Besitzer der Immobilie eingetragen ist. Das wäre aus meiner Sicht erst mal vorrangig zu erledigen. Denn so hat doch Familie X gar keine Handhabe, wenn sie kein Eigentümer ist.

Erst wenn dieser Schritt erfolgt ist, sollte man den Klageweg wählen. Denn selbst wenn Familie X selbst die Beseitigung der Mängel in Auftrag gibt, wird der Bauträger da nicht unbedingt gleich die Kosten übernehmen. Es wird also so oder so auf eine Klage hinaus laufen. Wobei ich davon ausgehe, dass es preisgünstiger ist auf die Beseitigung der Mängel zu klagen und dann dies den Bauträger erledigen zu lassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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