Nachgerüstete PKW Anhängerkupplung eintragen lassen?

vom 22.12.2012, 14:05 Uhr

Ich wollte eine Anhängerkupplung an meinen PKW anbauen lassen und es soll sehr wahrscheinlich auch eine abnehmbare Anhängerkupplung werden. Nun habe ich schon verschiedene Aussagen gehört und gelesen, dass man eine Anhängerkupplung gar nicht mehr eintragen lassen muss, wenn man sie nachrüstet und wenn es gar eine abnehmbare Anhängerkupplung ist, dann sowieso nicht.

Wie ist das mit den Anhängerkupplungen? Muss man diese nun eintragen lassen? Wie ist das, wenn ich sie einbauen lasse und auf dem Weg zum TÜV angehalten werde und die Anhängerkupplung noch nicht eingetragen ist? Wie schnell muss man diese, wenn überhaupt, eintragen lassen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es gibt zwei verschiedene Verfahren wie mit Anbauteilen am Fahrzeug umgegangen werden kann. Das erste ich das Eintragen beim TÜV. Es kostet etwa 50 Euro inklusive neuem Fahrzeugschein- und Brief.

Die zweite Möglichkeit ist das Mitführen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis, kurz ABE genannt. Diese muss aber speziell deinem Fahrzeug entsprechen und vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt sein.

Informiere dich also beim Kauf der Anhängerkupplung, ob diese über eine ABE verfügt, oder ob sie beim TÜV eingetragen werden muss.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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