Berechnung und Anspruchsdauer von Trennungsunterhalt

vom 21.12.2012, 22:23 Uhr

Klara A. und Otto A. sind verheiratet. Klara A. ist im letzten Jahr arbeitslos gewesen und Otto A. arbeitet als Architekt in einem Angestelltenverhältnis. Klara A. ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und wohnt zur Zeit bei einer Freundin. Da es aber nicht auf Dauer sein kann, sucht Klara A. eine Wohnung. Bisher zahlt Otto A. keinen Unterhalt, weil er meint, dass sie selber arbeiten gehen soll. Klara A. hat aber gehört, dass ihr ein Trennungsunterhalt zusteht bis zur Scheidung.

Wie berechnet sich so ein Trennungsunterhalt und wie lange muss Otto A. seiner Noch-Ehefrau den Trennungsunterhalt zahlen? Muss er so lange die Scheidung läuft zahlen? Stimmt es, dass er 3/7 seines Lohnes seiner Noch-Ehefrau abdrücken muss? ist das Brutto oder Netto? Wo kann man so was nachlesen. Es wäre nett, wenn ihr mir wirkliche Fakten schreiben könnt oder verlinken könnt und keine Vermutungen anstellen könntet. Denn Otto A. und auch Klara A. haben schon so viele Vermutungen gehört, dass sie nun wissen wollen, was Sache ist. Zum Anwalt wollen beide wohl erst im neuen Jahr gehen. Die Trenung ist noch ganz frisch.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es scheinen keine Kinder aus dieser Ehe zu entstammen und somit hat der Herr Otto recht, dass Klara ja uneingeschränkt arbeiten gehen kann. Mit was will denn auch Frau Klara den Trennungsunterhalt fordern? Sie hat kein gemeinsames Kind zu betreuen und ist daher zeitlich nicht an externe Betreuer gebunden. Es steht ihr frei jeden Job, egal mit welchen Arbeitszeiten anzunehmen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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