Garantieanspruch bei Selbsteingriff in jedem Fall futsch?

vom 21.12.2012, 22:06 Uhr

Wie ist das eigentlich, wenn man ein elektrisches Gerät kauft und es geht kaputt oder man verändert was an diesem Gerät. Also wenn man das Gerät öffnet und nach sieht, was daran sein könnte, im Laptop eine andere Festplatte oder Grafikkarte einbaut oder eben sonst was ändert, geht dann die Garantie bzw. die Gewährleistung in jedem Fall flöten oder kann man davon ausgehen, dass es nicht immer der Fall ist. Bei welchem Selbsteingriff an Elektrogeräten braucht man keine Bedenken haben?

Habt ihr schon mal einen Selbsteingriff an einem Gerät gemacht und musstet dann die Garantie in Anspruch nehmen? Oftmals haben Geräte ja die Herstellergarantie. Wurde dennoch der Garantieanspruch geltend gemacht oder musstet ihr eine Reparatur selber zahlen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kann da jetzt nur aus persönlicher Erfahrung sprechen. Vor einiger Zeit habe ich einen Computer als Komplett-PC gekauft. Daran habe ich verschiedene Änderungen vorgenommen. Zum Beispiel habe ich den Arbeitsspeicher erweitert und eine neue Grafikkarte eingebaut. Dies habe ich zuvor aber auch dem Händler mitgeteilt und er meinte, dass die Gewährleistung für die einzelnen Teile trotzdem bestehen bleibt.

Kurze Zeit später ist dann tatsächlich der DVD-Brenner kaputt gegangen. Ich habe diesen einzeln an den Verkäufer zurück geschickt und nach einer Woche anstandslos einen neuen Brenner bekommen.

Man muss aber nicht immer so viel Glück haben. Es gibt Händler, die nicht so kulant handeln. Sicherheitshalber würde ich vorher beim Händler oder Hersteller nachfragen, inwiefern man Änderungen an einem Gerät vornehmen darf, ohne dass die Gewährleistung gefährdet wird. In keinem Fall sollte man eventuell vorhandene Siegel beschädigen.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Bei der Garantie musst Du Dir die Garantiebedingungen durchlesen. Da steht drin, unter welchen Bedingungen die Garantie gilt. Bei der Gewährleistung muss Dir der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass Du etwas falsch gemacht hast. Ab dem 7. bis zum 24. Monat musst Du dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich) sind 2 unterschiedliche Dinge und haben nichts miteinander zu tun.

» Anna Bolika » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,02 »



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