Trotz Krankschreibung weiter arbeiten gehen?

vom 21.12.2012, 22:02 Uhr

A ist bis einschließlich 31.12. krank geschrieben. Aber A fühlt sich nach einer Operation schon sehr viel besser und möchte unbedingt nach Weihnachten für die letzten Tage im Jahr wieder arbeiten gehen. Es ist keine körperlich schwere Arbeit. Aber die Tatsache, dass er krank geschrieben ist und der Arzt sich auch nicht davon abhalten ließ ist nun mal gegeben. Was würde A für Konsequenzen haben, wenn er doch arbeiten gehen würde? A hat nun schon ein paar mal gehört, dass nichts passieren wird und auf der anderen Seite heißt es, dass er nicht versichert ist, wenn er krank geschrieben arbeiten geht. Er hört ständig widersprüchliche Dinge darüber.

Was ist nun Fakt? Kann A ohne Konsequenzen auch mit Krankschreibung arbeiten gehen oder kann es arbeitsrechtliche oder andere Konsequenzen haben? Wo kann A das nachlesen? Was wisst ihr definitiv darüber. Bitte keine Vermutungen, sondern Fakten.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Der Versicherte entscheidet ob er seine Arbeit früher wieder aufnimmt, als vom Arzt attestiert wurde. Warum sollte man in dem Fall denn nicht krankenversichert sein? Für den Arbeitgeber sind so oder so Kosten vorhanden. Nur dass A im Fall des früheren Arbeitsbeginns halt nur ganz normal seinen Lohn bekommt.

Für die Krankenkasse hat das vor erst noch keine Bedeutung, wann A wieder arbeitet. Die kommen dann nur ins Spiel, wenn A nach kurzer Zeit wegen der selben Erkrankung erneut für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig wäre.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Man soll auf gar keinen Fall trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen. Weil es seit Jahren ein Gesetz gibt, dass besagt dass wenn man es dennoch macht nicht vom Arbeitgeber versichert ist und wenn zum Beispiel ein Unfall passiert, ist man in diesem Fall nicht versichert und man muss selber zusehen, was man macht. Deshalb soll man immer bis zum Ende zu Hause bleiben.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Na toll! Zwei Antworten und zwei unterschiedliche Aussagen und genau das wollte ich vermeiden, indem ich darum gebeten habe, dass ihr nur wirkliches Wissen und keine Vermutung postet. Könnt ihr mir bitte ein Gesetz oder eine Aussage verlinken von einer seriösen Seite, wo man das genauer nachlesen kann!

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn du Fakten willst, dann rufe bei der Krankenkasse an und erfrage, wie es sich in einem solche Fall verhält. Das was ich zu dem Thema im Internet finden konnte, geht in die Richtung dass es keine Auswirkungen auf die Versicherung hat, wenn du vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten gehst.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Obwohl das Thema schon älter ist, denke ich, dass es für andere doch noch interessant ist. Ich bin auf diese Seite gestoßen und da stehen die wichtigsten Informationen drin. Leider weiß ich nicht, wie aktuell diese Seite ist und am besten sollte man wohl tatsächlich bei seiner eigenen Krankenkasse anrufen.

Im Internet bin ich aber darauf gestoßen, dass es ein Irrglaube sei, dass man, wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht, nicht versichert sei. Jedoch weiß man nicht, woher dieser Irrglaube stammt - er kam wohl einfach irgendwann auf.

» cupcake03 » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 29,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich kann dazu berichten, wie es in meiner Firma geregelt ist, wenn man trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit die Arbeit wieder aufnehmen möchte.

Wenn man sich fit genug fühlt, kann einem doch niemand verbieten, wieder arbeiten zu gehen, das entscheidet man immer noch selbst. Bei uns in der Firma ist es so geregelt, dass man in diesem Falle dann den Vorgesetzten oder die zuständige Personalabteilung anruft und mitteilt, dass man ab dem entsprechenden Datum die Arbeit wieder aufnimmt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Versicherung (in dem Falle die Berufsgenossenschaft, denn um nichts anderes geht es bei dem erwähnten Versicherungsschutz, Stichwort Wegeunfall/Arbeitsunfall) dann auch entsprechend greift, wenn etwas passieren sollte. Mit der Krankenversicherung hat das Ganze gar nichts zu tun.

Wenn man dann die Arbeit wieder aufgenommen hat und dann erst feststellt, dass es vielleicht doch etwas zu früh war, benötigt man keine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes, solange die ursprüngliche "Krankschreibung" noch besteht.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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