Gutschein wegen Insolvenz ungültig

vom 20.12.2012, 15:44 Uhr

Zu meinem Geburtstag im Sommer habe ich von meinem Bruder einen Gutschein für ein lokales Buchgeschäft mit mehreren Filialen geschenkt bekommen. Dieser hatte einen Wert von dreißig Euro, was für mich auf jeden Fall eine Menge Geld ist. Nun wollte ich ihn zu Weihnachten einlösen, konnte das aber nicht. Mir wurde gesagt, dass das Geschäft einen Insolvenzantrag gestellt hat und sich ab dem 1.1. auch in Insolvenz befinden werden würde. Der Gutschein sei nichts als eine normale Forderung gegenüber der Buchhandlung und müssten nun zurückgestellt werden.

Dabei habe ich einen langen Zettel bekommen, der mir das noch einmal schriftlich erklärt und ankündigt, ich könnte online ab dem 1. einen Antrag stellen, als Gläubiger für den Gutschein Geld gemäß des Verteilungplanes durch den Insolvenzverwalter zu erhalten. Aber wieviel wäre das denn tatsächlich? Nie der ganze Betrag, wahrscheinlich nur ein paar Prozent, was in diesem Zusammenhang auf jeden Fall ein herber Verlust für mich ist.

Ich finde, dass das eine Sauerei ist, denn mein Bruder hat als Privatmann Geld gegeben und dafür sollte ich nun auch irgendetwas kriegen. :( ist euch das auch so oder so ähnlich schon einmal passiert? Oder könnt ihr mir vielleicht Tipps geben, wie ich damit umgehen sollte? Eventuell wird das Geschäft auch verkauft und unter gleichem Namen und mit gleichem Konzept weitergeführt, glaubt ihr dass dann mein Gutschein wieder angenommen wird?

» Mia1989 » Beiträge: 165 » Talkpoints: 11,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo, mir persönlich ist so etwas noch nie passiert. Rechtlich ist das ganze in Ordnung, auch als größere Unternehmen kurz vor der Insolvenz standen wurde geraten die noch vorhandenen Gutscheine schnellst möglich einzulösen.
Ich glaub jedoch kaum das du da auch nur einen Teil zurück bekommst, denn erstens ist das ein riesiger Zeitaufwand und zweitens ist es sehr mühsam und am Ende kommt doch so gut wie nichts raus. Natürlich sind 30€ viel Geld, aber ich würde es trotzdem so belassen wie es ist und es mir eine Lehre sein lassen, wobei du ja eigentlich nichts dafür kannst, denn du hast ja den Gutschein nicht 10 Jahre im Eck liegen gehabt.
Also auf die 30€ verzichten, weil wenn du überhaupt ein Teil deines Geldes wieder sehen würdest dann nur mit einem seh hohen Zeitaufwand verbunden :x :P :(

» 1899Hoffenheim » Beiträge: 5 » Talkpoints: 1,67 »


Ich habe durch die Insolvenz einer Gärtnerei/Blumengeschäft viel Geld verloren. Für die Pflege des Grabes meiner Mutter hatte ich mit dieser Gärtnerei einen Vertrag gemacht und haben 6.000 Euro bezahlt. Einige Jahre vorher hatte meine Schwester über 10.000 DM für Grabpflege ihres Partners bezahlt. Vor einem Jahr wurde Insolvenz angemeldet. Dieser Mensch hatte unser Geld nicht wie vereinbart sicher angelegt, sondern in seinen Betrieb gesteckt. Ich habe Anfang dieses Jahres einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Vor drei Monaten erhielt ich von einem auswärtigen Gericht eine Aufforderung einen Betrag einzuzahlen für die entstandenen Schreibkosten. Da ich in der Rechtschutzversicherung bin, hat die das übernommen. Ob ich jemals Geld sehe, steht in den Sternen. Zur Zeit muss ich alles doppelt bezahlen.

Wenn du nun etwas über einen Rechtsanwalt unternehmen willst, kostet dich das Geld, falls du nicht in einer Rechtschutzversicherung bist. Ob sich das für 30 Euro lohnt, musst du entscheiden. Aber ich würde an deiner Stelle dann ab 1,1,13 den besagten Antrag stellen. Was für dich dabei herauskommt, ist fraglich. Im Normalfall sind die Schulden so hoch, dass du mit wenig oder nichts rechnen kannst.

Sollte das Geschäft unter gleichem Namen wieder öffnen würde ich versuchen, den Gutschein einzulösen. Ich bezweifle das zwar, aber vielleicht hast du Glück. Ich wünsche es dir.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Wow, bei diesen Beträgen sieht die Sache natürlich noch viel heftiger aus. In meinem Fall werde ich aber wohl so handeln wie du gesagt hast, also keinen Rechtsbeistand einschalten, sondern lieber versuchen nachträglich bei Übernahme den Gutschein einzulösen. Das Geschäft ist dann anscheinend wieder in Familienhand und das gibt mir zumindest ein bißchen Hoffnung.

» Mia1989 » Beiträge: 165 » Talkpoints: 11,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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