Kindergarten nicht bezahlt, welche Recht hat Kiga?
Ich habe eine Tochter, die auch regelmäßig und vor allem gerne in den Kindergarten geht. Der Kindergartenplatz wird von meinem Mann bezahlt, sodass ich mir keine Gedanken machen muss, wer den Kindergartenplatz finanziert oder ob es mal vergessen wird zu bezahlen, da der Kindergarten von meinem Mann seinem Konto abbucht.
Nun habe ich von einer Freundin gehört, die einen fünf jährigen Sohn hat, dass sie den Kindergartenplatz ihres Sohnes nicht bezahlt hat. Bei ihr läuft es aber so, dass die "weiße Villa" die Kosten für den Kindergarten übernimmt. Weshalb der von dort übernommen wird, weiß ich nicht genau, aber das steht hier auch nicht zur Diskussion, sondern eher, dass sie mir brühwarm erzählt hat, dass die weiße Villa nur einen kleinen Teil von den Kindergartenkosten übernommen haben und das dieser kleiner Teil auch an den Kindergarten ausbezahlt wurde, aber dass sie ihren Anteil, den sie selber tragen muss, nicht an den Kindergarten überwiesen hat.
Anscheinend bucht der Kindergarten nicht die Beiträge von ihrem Konto ab. Sodass sie es auch nicht überwiesen hatte und nun zwei Monate im Rückstand ist mit den monatlichen Kindergartenbeiträgen. Ich war dann auch etwas erschrocken, weil ich erst einmal finde, dass man in solchen Einrichtungen keine Schulden machen sollte, zu Mal man überhaupt keine Schulden machen soll und die in dem Kindergarten einen doch auch persönlich kennen und das ziemlich peinlich sein muss, wenn man den Kindergartenbeitrag nicht bezahlt hat. Auf jeden Fall wäre mir das sehr peinlich.
Nun ist es auch keine niedrige Summe, die sie an den Kindergarten bezahlen muss und ich denke auch nicht, dass sie den Rückstand auf einmal beim Kindergarten ausgleichen kann. Und ich denke aber auch nicht, dass der Kindergarten sich auf eine Ratenzahlung einlässt, da ihr Sohn, ich denke, nächstes Jahr in die Schule kommen soll und sie ihre Schulden dann auch Raten bis dahin nicht abbezahlt haben wird. Ihr Sohn geht seitdem Rückstand der Kindergartenbeiträge auch nicht mehr in Kindergarten.
Ich persönlich finde es nicht gut, da der Kleine in eine Einrichtung gehen muss und dort auch Freunde hat und ein Kindergarten definitiv wichtig für die Entwicklung des Kleinen ist. Und da Kindergartenplätze hier eh Mangelware sind, finde ich, dass ein anderes Kind sicherlich mehr Spaß an dem Platz hätte mit einer zuverlässigeren Mutter.
Jetzt frage ich mich aber, was der Kindergarten machen kann? Der Kindergarten kann sicherlich Mahnungen und desgleichen heraus schicken, aber ich meine eher, was mit dem Kindergartenplatz passiert? Können sie den Kindergartenplatz einfach so weiter geben an ein anderes Kind, wenn er nicht schnellst möglichst bezahlt wird? Oder ist dies Unrecht? Oder wie sieht das in solch einer Situation aus? Darf der Kleine so lange nicht in den Kindergarten kommen, aber der Platz bleibt für ihn erhalten? Und muss der Kindergarten sich auf eine Ratenzahlung einlassen oder wie schaut dass da aus? Mich würde das ganze Mal interessieren.
Als ich in einer KITA gearbeitet habe, hatten wir ebenfalls so einen Fall. Erst haben wir den Kindern zu Liebe sehr lange zugesehen, weil die Mutter auch immer beteuert hat, sie würde die Rechnung bezahlen. Dann haben wir aber hart durchgegriffen und gesagt, dass die Kinder einfach so lange nicht mehr in die KITA kommen dürfen, bis der offene Betrag überwiesen ist.
Dies hat dann geklappt, wenn es auch nicht die betreffende Mutter selber bezahlt hat, sondern die Oma die Kosten übernommen hat. Ich glaube auch nicht, dass der Kindergarten es nicht gemerkt hat, sie werden es bald fest stellen, dass ein Teil des Betrages fehlt, ich denke, da wird schon noch etwas kommen. Meistens stimmt in solchen Familien etwas anderes nicht. Die Kinder von solch verantwortungslosen Familien landen leider früher oder später an einem Pflegeplatz, wo man sich ausreichend kümmert.
Es ist immer eine unglückliche Situation, wenn Kinder für die Fehler der Erwachsenen mitbestraft werden müssen. Wusste denn deine Freundin nicht, dass nur ein Teil des Geldes für den Kindergartenplatz extern übernommen wird? Ich kann mir das nicht vorstellen. Auch wenn man nur ein geringes Einkommen hat, muss man meistens auch nur geringe Gebühren zahlen. Eben so, dass man sich den Platz noch leisten kann.
Es ist wichtig, dass man sich mit der Buchhaltung des Kindergartenträgers in Verbindung setzt und darstellt, warum man momentan nicht zahlen kann. Wenn man einen Zahlungstermin in Aussicht stellt oder erst mal einen Teil zahlt, dann kann man meiner Erfahrung nach immer darüber reden. Ein frühzeitiges Gespräch kann ich daher nur anraten.
Und ja, der Kindergarten ist berechtigt, den Betrag anzumahnen. Wenn nach erfolgter Fristsetzung keine Zahlung eingeht, dann kann der Träger den Betreuungsvertrag auch zur Not fristlos kündigen. Das bedeutet, dass der Platz dann nicht mehr dem Kind zur Verfügung steht und anderweitig vergeben werden kann. Das wäre die letzte Konsequenz, die man aber nach Möglichkeit vermeiden möchte. Es wäre für das Kind auch unschön, wenn es die Freunde nicht mehr im Kindergarten sehen würde. Da das Kindeswohl im Vordergrund steht, werden beide Seiten (Kindergarten und Eltern) normalerweise versuchen, dass es soweit nicht kommen muss.
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