Inwieweit öffentliche Fläche privat nutzbar?

vom 18.12.2012, 11:00 Uhr

Ich sehe bei uns im Wohngebiet öfters Familien, die auf öffentlichem Grund Spielzeug ihrer Kinder aufstellen. So haben viele der Wohnblöcke in unserem Wohngebietunten im Erdgeschoss zwar Grünfläche mit dabei, jedoch gehört nur die Terrasse den Wohnungseigentümern, der Rasen außen herum ist öffentlicher oder besser gesagt allgemeiner Nutzraum der Eigentümer/Mieter.

Auf diesem allgemeinen Nutzraum habe ich heute zum Beispiel einen ganzen Spielturm gesehen, der zu der unteren Wohnung gehört hat, aber eben auf dieser öffentlichen Nutzfläche stand. Im Prinzip besteht nur für die Bewohner im Erdgeschoss (was etwa 4 Parteien entspricht) der Zugang zu dieser Grünfläche, da sie von außen nicht erreichbar ist und eben nur an diese vier Wohnungen angrenzt.

Aber wie ist das generell geregelt? Darf man seine privaten Sachen dauerhaft auf einer eigentlich öffentlichen Nutzfläche stellen? Wer regelt das oder muss das im Einvernehmen mit allen Parteien erfolgen? Ein Spielturm ist nämlich sicherlich nicht jede Saison zum Auf- und wieder Abbauen gedacht.

Benutzeravatar

» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich denke, da die öffentliche Fläche nur von vier Mietparteien zugänglich ist, dass das vorher abgesprochen wurden ist, wenn die untere Mietpartei mit der angrenzenden Terrasse dort einen Spielturm aufbauen möchte. Sicherlich wurden die Nachbarn oder der Vermieter gefragt, ob es ein Problem geben würde, wenn die dort einen Spielturm aufbauen würden. Und anscheinend würde es dort kein Problem geben, sonst wäre der Spielturm schon wieder abgebaut.

Wenn die Mietpartei aber nicht gefragt hatte, ob man den Spielturm außerhalb der Terrasse auf dem angrenzenden öffentlichen Platz, der nur für die Mieter erreichbar ist, und der Spielturm trotzdem aufgebaut wurde und es aber die Nachbarn und den Vermieter nicht stört, ist es doch auch kein Problem. Solange es wirklich niemanden stört und im Nachhinein alle einverstanden sind, ist doch alles gut. Aber man sollte trotzdem, vor dem Aufbau solcher Geräte immer den Eigentümer der öffentlichen Fläche befragen, ob er dies erlauben würde. Meist sagen die Eigentümer nicht viel dazu.

Hier bei uns haben wir auch öffentliche Flächen, wo die Nachbarn im Sommer einen großen Pool aufgebaut haben, aber für alle Kinder aus der Nachbarschaft oder wo auch mal Spielgeräte hingestellt werden im Sommer und auch ab und zu über den Winter dort stehen bleiben. Bis jetzt hat sich hier niemand beschwert und unsere öffentlichen Flächen sind für jeden frei begehbar. Und der Vermieter wurde vorher auch nicht um Erlaubnis gefragt.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wir selbst hatten direkt an unserem Grundstück eine Wiese. Diese gehörte zwar der Agrargenossenschaft in unserem Ort, wurde aber von den Anliegern gepflegt. Es gab dabei auch die Vereinbarung, dass wir Spielgeräte dort aufbauen, aber nicht einbetonieren dürfen.

Daher kann es sein, dass es auch zwischen den Mietern und den Eigentümern der Grünflächen entsprechende Absprachen gibt. Denn die Mieter werden wohl dort auch den Rasen mähen, da du schreibst, dass man sonst gar nicht auf die Grünfläche kommt. Allerdings vermute ich mal, dass du selbst gar nicht genau wissen wirst, wie die Eigentümerverhältnisse bei diesen Grünflächen sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Natürlich bedarf es hier der Einverständniserklärung (welche aber auch durch Unterlassen erfolgen kann) aller berechtigter Personen. So eine Gartensituation wie du sie beschrieben hast, beschreibt aber keine öffentliche Fläche. Es handelt sich immer noch um Privateigentum - wenn auch in Form eines gemeinschaftlichen Eigentums. Und wenn hier eine Partei sich gegen die entsprechende Nutzung ausspricht (sofern sie nicht ausdrücklich in der Erklärung fest gehalten wurde), dann ist das Spielgerät selbstverständlich zu entfernen! Ansonsten kann dies auf dem zivilen Klageweg erzwungen werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^