Betriebsarzt im Vorfeld mit Gutachten informieren?

vom 16.12.2012, 20:28 Uhr

A hat eine Stellenzusage erhalten, allerdings musste der Betriebsarzt auch noch seine Zustimmung geben. Problematisch dabei ist, dass A eine chronische Erkrankung hat, die auf den ersten Blick A einschränkt. Allerdings ist es bei A nicht der Fall, zumal laut Bestimmung auch die Einschränkung aufgehoben werden kann, wenn A durch ein Gutachten eines Facharztes nachweisen kann, dass er für diese Aufgaben geeignet ist.

Ist es sinnvoll, das Gutachten des Facharztes bereits vor dem Besuch beim Betriebsarzt in Auftrag zu geben oder sollte man nach dem Besuch damit warten? Wie sollte sich A verhalten, wenn der Betriebsarzt die chronische Erkrankung als Anlass nimmt, die Tätigkeit zu untersagen, die auch gleichzeitig eine Einstellungsvoraussetzung gilt?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Als sinnvoll kann man es bestimmt nicht betrachten, gleich beim ersten Besuch beim Betriebsarzt mit einem Gutachten zu winken, welches eine im Vorfeld diagnostizierte "chronische Erkrankung", auf einmal wieder relativiert oder ganz und gar aufhebt. Da sieht ja mal völlig unseriös und nach Trickserei aus. Dann doch lieber mal völlig unbefangen zum Betriebsarzt gehen und mal schauen, was der so feststellt. :whistle:

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Je nach dem um was es sich für eine Erkrankung handelt und woher man das Gutachten bekommen kann, macht es durchaus Sinn dieses vorher bereits erstellen zu lassen. Ich würde damit auch nicht direkt vor dem Betriebsmediziner wedeln wenn ich die Tür betrete, aber wenn er das ganze als Grund zum Ausschluss sieht oder weitere Untersuchungen dazu möchte, dann kann man das direkt vorlegen und muss nicht erst auf einen Termin warten. Auf diese Weise kann man die Einstellung oder Nichteinstellung direkt verkürzen.

Manche Betriebsmediziner fordern auch bereits im Vorfeld die Gesundheitsunterlagen, Befunde und Gutachten mitzubringen. Denn wenn etwas unklar ist, dann kann man dort direkt nachsehen und muss nicht erst abwarten was die weitere Begutachtung heraus bringt. Manchmal wird so etwas auch nur alleine nach den Akten entschieden ohne das eine körperliche Untersuchung stattfindet. Darüber kann man sich aber erkundigen, ob man das bereits vorher mitbringen sollte oder nicht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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