Welche Gelder bei beruflicher Wiedereingliederung?

vom 15.12.2012, 20:32 Uhr

Wie in einem anderen Thread geschrieben beginnt irgendwann im nächsten Jahr bei meinem Freund die berufliche Wiedereingliederung mit zwei Stunden pro Arbeitstag. Nun bekam er ja für drei Wochen Rehabilitationsmaßnahme das Geld von der Rentenkasse. Davor und ab heute bekommt er wieder Krankengeld von der Krankenkasse.

Wie sehen die Geldzahlungen denn dann aus, wenn die Wiedereingliederung beginnt? Zahlt da der Arbeitgeber die zwei Stunden pro Arbeitstag und der Rest kommt von der Krankenkasse? Oder zahlt die Krankenkasse weiterhin alles und klärt die anderen Leistungen mit dem Arbeitgeber? Oder ist vielleicht für diese Zeit die Rentenkasse zuständig? Wer hat schon selbst oder in seinem Umfeld zu diesem Thema schon Erfahrungen sammeln können?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich kann dir das nur so sagen, wie ich das in zwei Fällen erlebt habe. Hier zahlte die Krankenkasse während der Wiedereingliederungsphase weiterhin Krankengeld an den Arbeitnehmer in der Maßnahme. Seinerzeit habe ich mit der Techniker Krankenkasse diesbezüglich telefoniert, weil es möglich ist, dass der Arbeitgeber einen Anteil dazu zahlt, damit die Differenz zwischen Lohn und Krankengeld beispielsweise ausgeglichen wird. In der Regel sei aber kaum ein Arbeitgeber dazu bereit wurde mir gleichzeitig mitgeteilt. Da ich aber den individuellen Fall deines Freundes nicht kenne, will ich nicht ausschließen, dass auch die Rentenkasse involviert ist.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Es ist ja so, dass man während der Wiedereingliederung noch krank geschrieben ist und somit Gelder der Krankenkasse erhält. Ob es Gelder der Rentenkasse oder einer Berufsgenossenschaft gibt, hängt hier vom Einzelfall ab und kann man bei der Krankenkasse sicher auch erfragen. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber etwas für die Zeiten bezahlt, die dein Freund während der Eingliederung an seinem Arbeitsplatz verbringt, aber das ist in den seltensten Fällen so. Meist zahlt alles die Krankenkasse.

Bei mir war es so, dass der Arbeitgeber nicht bereit war, mir in der Zeit, die ich arbeite, auch etwas zu bezahlen. Ich bekam über die Dauer der Wiedereingliederung alles Geld von der Krankenkasse und sonst keine finanzielle Unterstützung. Wie das jetzt im speziellen Fall deines Freundes aussieht, könntet ihr bei der Krankenkasse, dem Hausarzt oder der Rentenkasse selbst erfragen. Dort weiß man eigentlich gut Bescheid, was dein Freund an Unterstützung bekommt.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Kollegin, die die Lohnbuchhaltung macht, hat was gesagt, dass sie da eine andere Kostenstelle buchen muss. Scheint also als wenn der Betrieb da doch was zahlen wird. Wie gesagt, einen solchen Fall hatten sie in dem Betrieb auch noch nicht, daher konnten wir da bisher noch keine klare Aussage bekommen, wie es finanziell abgerechnet wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ja sicher muss sie eine andere Kostenstelle buchen, denn dein Freund ist in der Zeit der Eingliederung noch krank geschrieben. Also kann sie ihn nicht als normale Arbeitskraft buchen. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Firma auch etwas bezahlt. Ich kenne es bisher nur so, dass die Firmen nichts bezahlen. Man muss auch beachten, dass man dann das Geld der Firma nicht zusätzlich hätte, sondern statt Krankengeld, das bekommt man nämlich angerechnet.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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