Bei Geringverdiener Einkauf bei der Tafel auch möglich?
Gehen wir davon aus, dass Herr X zwar berufstätig ist, aber sein Einkommen ist für das Sterben zu viel und für das Leben zu wenig. Herr X kann gerade so seine Miete und andere Fixkosten zahlen, ein anderer Job ist zwar angedacht, aber schwierig, zu erhalten. Aufstockendes Arbeitslosengeld II bekommt Herr X nicht und für eventuelles Wohngeld ist die Wohnung wohl nicht geeignet, aber genaueres liegt mir nicht vor.
Kann Herr X unter diesen Umständen auch einen Teil seiner Einkäufe bei der Tafel bestreiten oder ist die Tafel wirklich nur für Empfänger jeglicher Sozialgelder da?
Eigentlich möchte Herr X es vermeiden, aber inzwischen weiß Herr X weder ein noch aus, und auch Schulden möchte er nicht machen.
Leider gibt es in Deutschland keine allgemeingültigen Regelungen bei den Tafeln, da jede Tafel quasi eigene Regeln aufstellen kann. Was je nach Regelung aber sicherlich auch sinnvoll für manchen sein mag.
Hier vor Ort ist es so, dass man sich dort zu bestimmten Terminen melden kann und seine Einkommensnachweise mitbringen muss. Wobei hier egal ist, womit man sein Einkommen bestreitet. Offiziell bekommen aber nur Arbeitslosengeld 2 Bezieher einen Tafelausweis. Allerdings hat man auch nur mit Rente oder Wohngeld und so weiter eine Chance, einen Tafelausweis zu bekommen.
Aus anderen Städten weiß ich, dass die Regelungen sehr schwanken. Es gibt Einrichtungen, die wirklich nur an Bezieher von Arbeitslosengeld 2 ausgeben. Es gibt Tafeln, wie bei uns, bei denen man quasi einen Ausweis beantragen muss. Es gibt aber auch Tafeln, da kann man einfach zu den Terminen gehen und legt seinen aktuellen Bescheid vor. Und es gibt Tafeln, die ein Höchsteinkommen als Grundlage haben. Und es gibt auch Einrichtungen, bei denen gar kein Nachweis erforderlich ist.
Schulden, Ausgaben und so weiter, werden aber in der Regeln nicht berücksichtigt. Zumindest habe ich davon noch nie gehört. Wäre ja auch unfair, wenn eine Person mit einem Einkommen von 5000 Euro im Monat, die aber eine Miete von 4500 Euro bezahlt, Zugang zu einer Tafel bekommen würde. Aber einen Versuch wäre es vielleicht wert. Die meisten Tafeln haben aber eine Homepage und auch eine Kontakt- Adresse, bei der man einfach mal nachfragen kann.
An Stelle von Herrn X würde ich doch einmal fragen, ob er ebenso die Tafel in Anspruch nehmen kann. Er kann sein geringes Einkomme ja nachweisen, vielleicht hat er Glück und die Tafel in seinem Ort akzeptiert nicht nur Sozialhilfeempfänger. Ich habe kleine Ahnung von den Bestimmungen, aber von Little Sister ist das ja gut aufgeführt worden.
Natürlich gucken diejenigen, die die Ausweise ausstellen, genau nach, was ich auch als richtig ansehe. Denn Gutverdiener sollten diesen Service nicht in Anspruch nehmen.
Also in meiner Heimatstadt darf man beispielsweise ein Einkommen im Nettobereich von 750,- Euro haben, um in der Tafel sich seine Produkte kaufen zu können. Hat man nun ein höheres Einkommen und Schulden, müssen diese allerdings monatlich abgezahlt werden. Die monatliche Rate wird dann natürlich vom Nettoeinkommen abgerechnet. Die Schulden dürfen aber nicht durch Luxusartikel entstanden sein oder eben vorsätzlich gemacht worden sein.
Hast du nicht zufällig einen Restposten Markt in der Nähe, welcher die Produkte günstiger anbietet, das wäre noch eine Möglichkeit oder schau, ob der Discounter seine Ware, falls sie schon kurz vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums ist, die Lebensmittel günstiger verkauft. So etwas gibt es zum Beispiel bei Netto oder Brot bzw. Backwaren findet man teilweise auch bei LIDL reduziert, wenn das Haltbarkeitsdatum kurz vor Ablauf ist.
Es könnte nämlich passieren, dass der Jenige nicht zur Tafel darf, weil er noch genügend Geld hat, um sich etwas zu essen, zu kaufen. Von daher schau, ob es regionale Angebote von Sonderposten Märkten gibt, welche meistens Ware zu günstigeren Preisen verkaufen. Er könnte sein Glück auch bei Kaufland versuchen, welche die Ware, welche abläuft auch teilweise reduzieren. Ansonsten müsste er in umliegenden Läden einfach mal fragen!
Ich würde einfach mal hingehen und nachfragen, weil es eben nicht überall gleich ist. Generell sollte man aber einen Nachweiß über seine Einkünfte erbringen. Dazu reicht es sicherlich, wenn man einen Kontoauszug mitnimmt. Dann kann Herr X ja auch nachweisen, dass er wirklich zu wenig Geld hat.
Ansonsten kann man auch bei einem normalen Einkauf etwas sparen und man sollte sich dann mal über aktuelle Angebote und Restposten im Supermarkt informieren.
Einen Anspruch auf die Lebensmittel von der Tafel hat aber im Prinzip keiner und so werden die Leute dort auch sicherlich von Fall zu Fall entscheiden. Man bezahlt dann einen Euro und bekommt so ein Schein, den man dann beim nächsten Einkauf vorzeigen muss.
In meiner Heimatstadt ist es so, dass nicht stur nach Bescheid X oder Y gefragt wird sondern für jeden Antragsteller geprüft wird, ob er in seiner konkreten Situation bedürftig ist. Dazu gibt es auch einen Ansprechpartner, den man sowohl telefonisch als auch per Mail erreichen kann. Man kann bei einer solchen Kontaktaufnahme erst einmal abklären, ob eine Prüfung Sinn macht und welche Unterlagen benötigt werden. Es ist zu empfehlen, dass Herr X bei der Tafel vor Ort anfragt, denn wie Little Sister schon schrieb: es gibt leider keine bundesweit einheitliche Regel, die festschreibt, wer für einen Einkauf bei der Tafel berechtigt ist.
Bei uns ist das möglich. Um einen Ausweis für die Tafel zu bekommen, muss man zum Sozialamt gehen und dort seine Papiere vorlegen. Hat man einen Hartz-IV-Bescheid, ist es natürlich ganz einfach. Aber auch als Geringverdiener kann man den Ausweis bekommen. Man muss alle Einnahmen und Ausgaben belegen, das wird dann gegeneinander aufgerechnet und wenn man unter einem bestimmten Wert, der mir allerdings nicht bekannt ist, liegt, darf man in der Tafel einkaufen.
Die ganz genauen Bedingungen kenne ich nicht. Es wird da aber sicher Einschränkungen geben, sodass zum Beispiel ein Alleinstehender, der von seinem Gehalt eigentlich leben könnte, aber einer Wohnung wohnt, die ihn 600€ im Monat kostet, deshalb sicherlich keinen Anspruch hat.
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