Haus und Trennung - muss Kreditrate geteilt werden?

vom 12.12.2012, 19:21 Uhr

A und B haben sich ein Haus auf Kredit gekauft. Die Kosten wurden so aufgeteilt, dass A die Kreditrate alleine bezahlt und B dafür die Einkäufe, also Lebensmittel, Putzmittel und Getränke. Das entsprach auch in etwa der Höhe der Kreditrate.

Nun hat sich B von A getrennt und versucht, mit A eine Lösung zu finden, das Haus zu verkaufen. A und B waren sich einig, dass beide so lange in dem Haus wohnen bleiben, bis es verkauft ist und damit alle Formalitäten erledigt sind. Nun ist aber A überraschend ausgezogen, zu seiner neuen Partnerin. Das wäre auch alles okay, aber er hat dann von B verlangt, dass sie ihm die Hälfte der Kreditrate dazu gibt, da sie ja schließlich noch im Haus wohnt. Allerdings ist A ja aus freien Stücken ausgezogen und wurde nicht dazu gezwungen.

Daher hat sich B auch geweigert, die Hälfte der Rate an A zu zahlen, denn er hätte ja auch im Haus bleiben können, ihn hatte niemand gezwungen, das Haus zu verlassen. Und in dem Fall hätte ja B auch weiter mit für ihn eingekauft.

Wie verhält es sich in so einem doch recht verzwickten Fall? Müsste B wirklich die Hälfte der Kreditrate an A zahlen, nur weil er aus freien Stücken ausgezogen ist?

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Selbst wenn Kredite gemeinsam abgeschlossen wurden in einer Ehe und man sich scheiden lässt, müssen diese nicht getrennt werden! Sofern es nur einen Kreditnehmer gibt, ist dieser allein für seinen Kredit verantwortlich. Was er mit der davon bezahlten Ware oder in diesem Fall Immobilie macht, ist seine Sache. Wer die Kreditrate bisher zahlte, spielt keine Rolle, wichtig ist, wer der Kreditnehmer ist. Sofern beide Kreditnehmer sind, sind auch beide für den Kredit verantwortlich.

In dem vorliegenden Fall kann A natürlich von B Geld verlangen, so lange sie in dem Haus wohnt, unabhängig davon, wer Kreditnehmer ist. Denn so wie es sich liest, wohnt B zur Zeit umsonst dort? Das Angebot weiterhin einzukaufen, wenn man während der Trennung noch gemeinsam wohnt, muss keinesfalls angenommen werden. Wenn A das Haus gehört (bzw. er alleiniger Kreditnehmer ist) kann er B jederzeit vor die Tür setzen. Bzw. gilt dann das was im Mietvertrag steht.

Sofern beide den Kredit gemeinsam haben, würde ich mich um eine Trennung des Vertrages bemühen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn beide einen neuen Kredit aufnehmen. Aber in diesem Fall wäre anwaltliche Beratung sicherlich angebracht.

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» Trisa » Beiträge: 3273 » Talkpoints: 21,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Zuerst sollte man geklärt sein, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Steht dieser nur auf A, dann wird er seine finanziellen Ansprüche gegenüber B nur per Gericht durchsetzen können. Die Chancen dafür stehen aber gut, da B ja einen wirtschaftlichen Nutzen genießt und das Haus bewohnen kann. Ob A dabei freiwillig auszieht ist nicht relevant. Zumal ja auch für B die Hälfte der Kosten wegfallen, welche oben beschrieben wurden.

Bei einer Klage gegen B müsste man noch damit rechnen, dass mehr zu zahlen ist, als die halbe Kreditrate. Denn dann nimmt man die ortsüblichen Mieten als Grundlage die B ja an A zu zahlen hat für die komplette Nutzung eines Hauses, welches B ja nur zu Hälfte gehört.

Haben beide Parteien den Kreditvertrag unterschrieben, dann sind auch beide für die Zahlung der Raten zuständig. Aber auch da kann A für seine Haushälfte von B eine Miete verlangen. Wie schon oben erwähnt kann diese Miete dann durchaus höher sein, als die halbe Kreditrate.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hier unterstelle ich mal, dass A und B gemeinsam im Grundbuch stehen und das A und B gemeinsam den Darlehensvertrag unterzeichnet haben. Damit ist eindeutig, dass beide jeweils voll für die Finanzierung verantwortlich sind und die Bank sich aussuchen kann, wen sie von den Ex-Partnern in die Haftung nehmen möchte! Allein durch einen Auszug oder die Trennung kommt man aus so einem Vertrag also nicht heraus! Solange die Belastung da ist, haben beide Partner auch die Verpflichtung für die Tilgung zu sorgen. Wie das dann "intern" zwischen A und B geregelt wird, interessiert zu Recht keinen Bank Sachbearbeiter.

Jacqui_77 hat geschrieben:Nun ist aber A überraschend ausgezogen, zu seiner neuen Partnerin.

Nach einer Trennung ist das sicher die teure Variante, aber eben auch aus emotionalen Gesichtspunkten die beste Lösung für beide. Denn so müssen sich A und B nicht ständig über den Weg laufen. Das kann, je nachdem wie die Trennung verlaufen ist, eine Belastung sein. Und mit dem Auszug wird diese Belastung umgangen! Daher hat A sicher alles richtig gemacht.

Jacqui_77 hat geschrieben:aber er hat dann von B verlangt, dass sie ihm die Hälfte der Kreditrate dazu gibt

Das ist dann sicher - auch wenn es für B schmerzhaft sein mag - eine legitime Forderung. So zahlen A und B die Hälfte der Rate. Wenn beide Partner sich dies leisten können, ist das sicher auch in dem Hinblick fair, dass nach dem Verkauf ein möglicher Gewinn geteilt werden wird. Ist es aber von Beginn an so gewesen, dass A deshalb die volle Rate getragen hat, weil B signifikant weniger Einkommen hat, dann muss hier dringend eine andere Lösung gefunden werden.

Nebenbei wäre es besser gewesen, diesen finanziellen Aspekt gleich nach der Trennung zu regeln! Da hätte man von Beginn an die Aufteilung fest machen müssen, so dass klar ist, dass jeder nur noch "auf eigene Rechnung" lebt. Was die Belastung durch die Finanzierung angeht, hätte man auch eine Teilung in Relation zum Einkommen machen können. So wäre es möglich gewesen, dass jeder Partner zu jedem Zeitpunkt autonom ausziehen kann - sofern der vereinbarte Betrag gezahlt wird.

Jacqui_77 hat geschrieben:Daher hat sich B auch geweigert, die Hälfte der Rate an A zu zahlen, denn er hätte ja auch im Haus bleiben können,

Aber selbst wenn er im Haus bleib hätte er auf getrennte Rechnungen pochen können. Dann würde sich doch das gleiche Problem stellen und hier schaut es so aus, als würde B aus "unerklärlichen" Gründen die Trennung schwer machen wollen. Die Rahmenbedingungen für die ursprüngliche Vereinbarung haben sich nun mal geändert und man muss neu verhandeln. Vor Gericht hätte B jedenfalls kaum eine Chance, darauf zu pochen, dass A weiter allein alles zahlt, nur weil B "Artikel des täglichen Lebens" kauft.

Jacqui_77 hat geschrieben:Müsste B wirklich die Hälfte der Kreditrate an A zahlen, nur weil er aus freien Stücken ausgezogen ist?

Ja, B müsste wirklich zahlen. Unabhängig davon, ob A ausgezogen ist oder nicht. Aber ob es dann wirklich die Hälfte sein muss, kommt natürlich sehr auf die Leistungsfähigkeit von B an. Und die hat A letztlich bei der Darlehensaufnahme auch gekannt.

Der Rat kann nur lauten, dass sich die Ex-Partner friedlich auf einen Verteilungsschlüssel einigen. A sollte das Einkommen von B bei seiner Forderung berücksichtigen und B muss sich von dem Gedanken verabschieden, dass nur A zu bezahlen hat. Beim Verkauf wird B ja auch einen Teil des Gewinns haben wollen. A und B sind nun schlicht getrennt mit jeweils einer eigenen Kasse und einem gemeinsamen Schuldenberg.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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