Steht eine mündliche Verwarnung im Polizeicomputer?

vom 11.12.2012, 22:15 Uhr

Wenn man von der Polizei angehalten wird, muss es nicht immer heißen, dass ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gleich ein Bußgeld mit sich ziehen. manchmal bekommt man nur eine mündliche Verwarnung und darf weiter fahren. Aber die Polizisten nehmen dennoch den Führerschein in Augenschein und auch die Fahrzeugpapiere. Stehen denn dann die mündlichen Verwarnungen im Polizeicomputer oder beim Straßenverkehrsamt im Computer? Oder ist es einfach nur ein mündliches Gespräch, was auf jeden Fall ohne Folgen bleibt?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Je nachdem, um welchen Verstoß der Straßenverkehrsordnung es sich handelt, sehen sich die Polizisten schon den Führerschein an und die Fahrzeugpapiere. Denn es könnte auch sein, dass kein Führerschein vorhanden ist und der Wagen gestohlen wurde.

Wenn es nur eine mündliche Verwarnung gibt und sie nichts aufnehmen, bekommt man auch keine schriftliche Verwarnung. Somit steht nirgendswo ein Vermerk über die mündliche Verwarnung. Es soll nur eine Erinnerung sein.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Bei uns in Österreich gibt es das sogenannte "Organmandat", ich weiß nicht, ob es dazu auch ein deutsches Pendant gibt. Das wird zum Beispiel ausgestellt, wenn man ein bisschen zu schnell gefahren ist oder ein sonstiges leichtes Vergehen beging, das eine "echte" Strafe nicht wirklich wert ist. Für ein normales Organmandat werden bis zu 36€ kassiert, wenn man am Steuer telefoniert bis zu 50€. Trotz der gar nicht so niederen Strafen werden deine Daten dabei aber nirgends gespeichert, man bekommt nur eine Art Rechnung, auf der Vergehen, Uhrzeit, Strafe et cetera stehen, sonst aber nichts.

» computer0410 » Beiträge: 71 » Talkpoints: 26,98 »



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