Eigene Nachmietersuche - hat Vermieter es erlaubt?
A hat eine neue Wohnung gefunden, die er ab dem 1. Februar beziehen kann. Wenn A heute kündigt, dann kann er aber erst Ende März aus seiner Wohnung ausziehen. Ihm wäre es ganz lieb, wenn er schon am dem 1. März einen Nachmieter für seine Wohnung hätte. Doch der Vermieter stellt sich quer und will nicht, dass früher neue Mieter in die Wohnung kommen. Er meint, dass er denn Mietvertrag für die neuen Mieter erst ab 1. April haben will und dabei bleibt es. Nun ja, A hätte einige Leute, die die Wohnung auch früher nehmen würden, aber wie erwähnt will der Vermieter das nicht.
Ich habe das schon oft erlebt, dass ein Vermieter das nicht haben will, wenn man eigenständig einen Nachmieter sucht. Selbst, wenn man den Vermieter fragt, ehe man die Eigeninitiative ergreift, sind Vermieter oft nicht sehr erfreut darüber. Warum ist das so? Der Vermieter hat ja im Prinzip keinen Nachteil, oder? Konntet ihr schon mal durch die eigene Suche eines Nachmieters eher aus dem Mietvertrag raus? Hat euch der Vermieter die Suche erlaubt und war er dankbar, dass er sich nicht darum kümmern musste?
Als ich aus meiner ersten Wohnung ausgezogen bin, war das auch sehr schnell. Ich habe zwar gemäß der Kündigungsfrist gekündigt. Jedoch hat der Vermieter auch in die Kündigung geschrieben, dass ich eher heraus komme, wenn ich einen geeigneten Nachmieter finde. Den hatte ich gefunden und so konnte ich eher aus der Wohnung raus. Alles lief so viel reibungsloser ab und der Vermieter war froh, dass er nicht selber suchen musste.
Der gefundene Nachmieter darf keine vorherigen Mietsschulden aufweisen, denn dann ist er wohl für ein Mietsverhältnis total ungeeignet. Bei manchen Mietverträgen ist auch unter Umständen das Rauchen in der Wohnung untersagt. Auch das sollte man dann schon im Vorfeld genau erfragen. Und ein Knackpunkt können auch schon einmal Haustiere sein. Wenn alles so weit abgeklärt ist wird dann auch der Vermieter seinen Segen zu den gefundenen Mieter geben.
Ich kann den Vermieter verstehen, wenn er mögliche Nachmieter selber aussuchen will und daher nicht erfreut über eine eigenständige Nachmietersuche des jetzigen Mieters ist. Vielleicht möchte er auch die Wohnung renovieren oder eine höhere Miete verlangen. Außerdem kann es sein, dass die möglichen Nachmieter nicht seinen Vorstellungen entsprechen.
Für A wäre es natürlich einfacher, wenn er seine jetzige Wohnung schnell weitergeben kann, doch er ist da auf das Wohlwollen seines Vermieters angewiesen. Die manchmal gehörte Schilderung, dass man seinem Vermieter nur drei geeignete Nachmieter angeben muss, um frühzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen, ist schlicht falsch.
Wir selber konnten schon mal tatsächlich einen Monat früher aus einer Mietwohnung ausziehen, als wir unseren Vermieter einen möglichen Nachmieter vorgestellt haben. Dies ist aber nach vorheriger Absprache erfolgt und die Nachmieter konnten diverse Unterlagen wie Schufa-Auskunft und Lohnabrechnungen vorlegen.
Theoretisch entsteht dem Vermieter kein Nachteil, wenn er einen Nachmieter, den A findet, schon im März in die Wohnung einziehen lässt. Warum er sich da quer stellt, ist mir unbegreiflich, aber ich denke, er wird seine Gründe haben. Es ist ja nicht seine Pflicht, einem Nachmieter zuzustimmen, sondern es ist eine Kulanzhandlung seinerseits, die er dem Mieter A zugestehen würde.
Als wir in der alten Wohnung gekündigt haben, wussten wir auch bereits, dass wir theoretisch einen Monat doppelt bezahlen müssten, da unsere Kündigungsfrist sich mit der neuen Wohnung um einen Monat überschnitten hat. Ich habe mit meinem Vermieter telefoniert, ihm die Situation geschildert, und er hat dann von sich aus gesagt, dass wir früher ausziehen dürfen, wenn es einen Nachmieter zum 01. Januar gibt.
Da zu der Zeit die Wohnung gegenüber auch zu vermieten war, meinte der Vermieter, dass er da noch eine Interessentin habe, die er kontaktiert. Diese kam dann auch zur Besichtigung und hat sofort den Mietvertrag unterschrieben. So konnten wir einen Monat früher raus aus der Wohnung, sie hatte eine Wohnung in dem Haus, wo sie eh einziehen wollten und alle waren zufrieden.
Leider läuft das eben nicht immer so glimpflich ab und dann muss man wohl in den sauren Apfel beißen, und einen Monat die doppelte Belastung tragen. Ist sicher nicht angenehm, aber ändern kann man es nicht. Man hat als Mieter keinen Anspruch darauf, früher aus dem Mietvertrag (der ja bindend ist), herauszukommen. Da gibt es für A keinerlei Rechtsanspruch.
Anscheinend verhält es sich so, dass der Vermieter sein Einverständnis dazu geben muss, dass ein Mieter einen Nachmieter suchen darf oder eine entsprechende Klausel hierüber im Mietvertrag vorhanden sein muss. Näheres kann man auf der Seite des Mieterbundes unter dem Stichwort Nachmieter nachlesen. Es gibt wohl auch Härtefälle, in denen auch ohne Vorliegen des Einverständnisses des Vermieters ein Nachmieter gesucht werden kann und der Mietvertrag somit vorzeitig zu beenden wäre.
Bei mir selbst war es bisher immer kein Problem, wenn ich einen Nachmieter suchen wollte und eine entsprechende Klausel ließ sich auch in allen Mietverträgen finden, die ich unterzeichnet habe. Ich weiß allerdings nicht, wie es sich damit in meinem aktuellen Fall verhält, meine aber, dass auch dort eine entsprechende Nachmieterklausel zu finden ist, jedenfalls erinnere ich mich dunkel daran, dass dieses Thema bei der Wohnungsübergabe auch angesprochen wurde und ich einen Nachmieter suchen darf. Bisher habe ich das jedenfalls machen können, aber im Fall meiner vorletzten Wohnung ließ sich tatsächlich kein Nachmieter finden.
Die Vermieter waren dennoch immer ganz froh, wenn ich selbst diesen Akt auf mich genommen habe, zumal das Inserieren einer Wohnung mitunter auch mit Kosten verbunden sein kann, die ich jeweils selbst zu tragen hatte. Auch das Zeigen der Wohnung kann ziemlich anstrengend werden, zumal sich teilweise wirklich viele potenzielle Interessenten und Nachmieter melden, die dann durch die Wohnung laufen wollen und Fragen stellen. Dass ein Vermieter froh ist, wenn er diese Arbeit los ist und der aktuelle Mieter einen geeigneten Nachmieter auftut, liegt irgendwie auf der Hand und ich denke, dass man sich wohl mit den meisten Vermietern schon allein aus dem Grund einigen kann, einen Nachmieter suchen zu dürfen, weil das für den Vermieter eben nicht mit Kosten oder Arbeit verbunden ist.
moin! hat geschrieben:Anscheinend verhält es sich so, dass der Vermieter sein Einverständnis dazu geben muss, dass ein Mieter einen Nachmieter suchen darf oder eine entsprechende Klausel hierüber im Mietvertrag vorhanden sein muss. Näheres kann man auf der Seite des Mieterbundes unter dem Stichwort Nachmieter nachlesen.
Dort geht es aber nur um Zeitmietvertäge bzw. Mietverträge, bei denen eine Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist. Das war meiner Meinung nach auch schon immer so. Denn in dem Fall geht es ja darum, dass der Nachmieter genau den Vertrag übernimmt, den der bisherige Mieter hatte. Mit der ganz normalen Kündigungsfrist hat das nichts zu tun. Die Verkürzung der Kündigungsfrist wäre eine reine Kulanz des Vermieters.
Natürlich entsteht ein Nachteil, wenn der Mieter hier eine Mietsache weiter vermietet, ohne das eben der Besitzer hier "mitentscheiden" kann. Zum einen verliert der Vermieter gänzlich die Kontrolle und kann nicht entscheiden, inwieweit der potentielle (oder hier vom Mieter ausgesuchte) Mieter passen würde. Es kann durchaus persönliche Gründe geben, welche dafür sprechen, dass ein Vermieter einen Interessenten ablehnt.
Aber auch ganz konkret ist es bzgl. der Nachteile doch so, dass der Mieter gar nicht einschätzen kann, was der Vermieter sich an Miete verspricht! Wer sagt denn, dass der Vermieter zum gleichen Preis vermieten will, wie er es vorher getan hat? Im Moment sind Aufschläge auf die Mieten von locker 20-30% drin. Und das können Mieter und Mietinteressent gar nicht untereinander ausmachen.
Es gibt wirklich zahlreiche (gute) Gründe, warum ein Vermieter sich nicht auf so was einlassen will. So fällt mir auch noch ein reales Beispiel ein: ein Vermieter kann den Umstand der Kündigung nutzen, die Wohnung eben auch für 1-2 Monate unvermietet zu lassen, um Modernisierungsarbeiten vorzunehmen. Auch das geht eben besser/schneller, wenn kein Mieter in der Wohnung ist.
Die Idee eines Mieters, einen eigenen Nachmieter zu präsentieren, dient vornehmlich den eigenen (nachvollziehbaren) Interessen. Hier nämlich, durch einen schnelleren Auszug als vertraglich geregelt die Wohnung verlassen zu können - ohne Miete zu zahlen! Vorher ausziehen wäre nämlich immer drin, solange die Miete trotzdem bezahlt wird.
Wenn es wirklich sicher sein soll, dann kann der Mieter die Wohnung bis zum Ende der Mietzeit untervermieten. Und in der Zeit hätte der Untermieter Gelegenheit, sich beim Vermieter vorzustellen und anzufragen, ob ein reguläres Mietverhältnis denkbar wäre. Wobei hier das Risiko natürlich besteht, dass der Vermieter dies ausschlägt oder die Bedingungen so setzt, dass es für den Interessenten uninteressant wird, in die Wohnung zu ziehen.
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