Kann ein Vermieter auch gegen ein Gewerbe im Wohnraum sein?
Frau Y möchte wegen einer freiberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Sie möchte von zu hause aus am Computer arbeiten und sich damit eine Kleinigkeit verdienen. Sie hätte kein Publikumsverkehr und keiner im Haus würde etwas von der Tätigkeit mit bekommen, weil es keinen Mieter einschränkt. Muss Frau Y wirklich den Wunsch aufgeben? Denn der Vermieter hat bei einem Gespräch mal erwähnt, dass er das nicht erlauben würde, als Frau Y mal "vorfühlen" wollte.
Frau Y wohnt in einer sehr kleinen Wohnung hat kein Arbeitszimmer oder dergleichen und wie gesagt, es kommt kein Publikumsverkehr in diese Wohnung. Inwieweit hat ein Vermieter da Mitspracherecht? Kann er es verbieten, wenn sie Schreibarbeiten als nicht Angestellte sondern selbstständige Frau erledigen will? Es müssen ja alle Tätigkeiten, mit denen man Geld verdient bei der Steuer angegeben werden und wenn man über einen Satz kommt ist das ja schon ein Grund, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Kann der Vermieter das verbieten oder muss er das dulden?
Wenn Frau Y sich von zu Hause aus ein kleines Gewerbe auf Bauen möchte, um sich nebenbei etwas dazu zu verdienen und ihren persönlichen Wohnraum dazu nutzen möchte, aber keinen Publikumsverkehr haben wird und es auch keiner mit bekommen wird, dann denke ich, sollte ihrem Gewerbe doch nichts im Wege stehen.
Immer hin wird es dann ja so laufen, dass sie ihrem Wohnraum nicht nutzt, sondern ihren Computer oder Laptop. Da sie dann auch keinen Publikumsverkehr hat und somit die Nachbarn und desgleichen davon nichts mit bekommen würde, dann müsste sie ihren Wunsch nicht bei dem Vermieter äußern. Immer hin hat sie dann ja nur ein Gewerbe über das Internet oder desgleichen laufen und nicht direkt in ihrer Wohnung.
Ich denke nicht, dass ihr Vermieter das verbieten kann. Immer hin bekommt er im Endeffekt nichts von dem Gewerbe mit und ihrer Tätigkeit, weil sie so etwas nun mal am Computer oder am Laptop erledigt. Ein Gewerbe muss sie dann trotzdem anmelden, egal wie viel sie dazu verdient. Ob nun zehn Euro oder tausend Euro. So ein Gewerbe muss immer angemeldet werden.
Wenn sie auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sie ihren Vermieter darauf einmal ansprechen und nach fragen, wie es aussieht, wenn sie ein Gewerbe anmelden möchte und ihre Arbeit von zu Hause erledigen möchte. Ob sie da auf irgendetwas Rücksicht nehmen muss oder ob er etwas dagegen hätte. Und dann sollte sie ihm das alles genau erklären, auch dass sie kein Publikumsverkehr haben würde und desgleichen. Dann wird sie ja hören, was ihr Vermieter dazu sagt. Und ich denke aber trotzdem nicht, dass ihr Vermieter irgendetwas dazu sagen kann.
Nun, wenn der Vermieter klar geäußert hat, dass er das nicht möchte, ist doch die Frage bereits beantwortet. Eine nochmalige Nachfrage würde ich nicht starten. Denn der Wunsch des Vermieters ist zu respektieren. Allerdings wird er von der Tätigkeit nichts merken und Frau Y müsste sich die Frage selbst beantworten, ob sie entgegen des Wunsches des Vermieters weiterhin zu Hause selbständig arbeiten will. Das ist eine Entscheidung, die Frau Y mit ihrem Gewissen ausmachen muss.
@Cid: Kann also ein Vermieter wirklich nein sagen, obwohl es keine Einschränlung für ihn und für die anderen Mieter gibt? Welchen rechtlichen Hintergrund hat es, wenn ein Vermieter dagegen ist und darf er dagegen sein und einer Frau verbieten zu arbeiten? Denn die Frau möchte ja Geld verdienen und eben auch so ihre Miete verdienen. Welche Handhabe hat denn ein Vermieter das zu verbieten und muss Frau Y sich dem wirklich fügen und ihren Traum aufgeben?
Ich schrieb ja schon, dass das eine Gewissensfrage ist. Selbst würde ich mich über so etwas hinwegsetzen. Aber ich gehe davon aus, wenn ein Vermieter grundsätzlich etwas gegen eine solche Tätigkeit hat – egal ob eine Belästigung durch Besuche erfolgt oder nicht – er auch Mittel und Wege findet, dem Mieter zu kündigen. Sagt man nichts, weiß es niemand und kann auch nicht reagieren. Ob er mit seiner ablehnenden Haltung Erfolg in diesem Falle haben würde, glaube ich nicht. Aber warum Ärger einstecken, wenn es auch so geht.
Wenn der Vermieter es untersagt, dann muss man sich als Mieter danach richten. Auch wenn die Nachbarn durch die gewerbliche Tätigkeit nicht gestört werden müssen und eben auch die Wohnung selbst nicht mehr beansprucht wird, als es üblich ist.
Allerdings wissen wir ja auch nicht, was unter vorfühlen gemeint ist. Vielleicht ist dem Vermieter nicht wirklich klar, was die Mieterin für ein Gewerbe anmelden will. Daher ist es schon sinnvoll, wenn Frau Y. nochmal ein Gespräch mit dem Vermieter führt. Dabei sollte sie dann aber auch alle Fakten auf den Tisch legen.
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