Länder wo bei Paketversand Zollinhaltserklärung fällig wird

vom 10.12.2012, 21:59 Uhr

Gerade zu Weihnachten werden ja auch viele Pakete ins Ausland geschickt. Es würde mich mal interessieren, wo man mit dem Zoll aufpassen muss und eine Zollinhaltserklärung schreiben muss. Welche Länder sind es? Gibt es irgendwo eine Seite, die das auflistet? Oder wo kann ich mich da genau erkundigen? Gibt es Broschüren? Wo kann ich diese Broschüren bestellen oder einsehen?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Im Prinzip ist eine Zollinhaltserklärung nur dann notwendig, wenn man Pakete in Länder schicken möchte, die nicht mehr zur EU gehören. Soweit ich das im Büro immer mitbekomme, teilt die Post in drei Zonen ein: "Deutschland", also national, dann "EU" und als letztes "Welt".

Bei Paketen, die eben außerhalb der EU, beziehungsweise in ein Land geschickt werden, das zur Welt-Zone gehört, wird eine Zollinhaltserklärung fällig. Das kenne ich aus unserer Firma, denn wenn wir zum Beispiel Muster verschicken, die nach China oder auch Pakistan gehen, müssen wir der Sendung eine Proforma-Rechnung in dreifacher Ausfertigung beifügen. Wäre das nicht der Fall, würde das Paket entweder zurück kommen oder der Kurier würde es erst gar nicht an sich nehmen.

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Du kannst hier unmöglich alle Länder aufzählen wo eine Zollinhaltserklärung erforderlich ist. Außerdem ändern sich die Anforderungen doch recht häufig so dass sie nie richtig aktuell sein kann. Wenn du so etwas genau wissen willst dann reicht es auf die Seite der Deutschen Post zu gehen, Päckchen international einzugeben und dann die Bestimmungen für das spezielle Land aufzurufen.

Im Prinzip ist es so dass du keine Zollinhaltserklärung brauchst wenn du innerhalb der EU etwas verschickst. Aber die Schweiz gehört zum Beispiel nun nicht einmal zur EU und daran muss man dann auch denken. Deshalb ist es wirklich hilfreich vor jedem Versenden die aktuellsten Angaben dazu aufzurufen. Bei den Zollinhaltserklärungen gibt es auch noch Unterschiede. Unterhalb eines bestimmten Warenwertes ist das Formular C22 erforderlich, wenn der Warenwert darüber liegt dann gilt Formular C23. Manche Länder verlangen auch noch eine Rechnung die im Paket liegen muss, andere wollen unbedingt eine Telefonnummer des Empfängers.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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