Wie lang darf eine Urlaubssperre insgesamt im Jahr dauern?

vom 10.12.2012, 21:32 Uhr

Herr B ist in einem Betrieb angestellt, der von Jahr zu Jahr eine Urlaubssperre von insgesamt drei Monaten auferlegt. Die Begründung an sich kann Herr B auch nachvollziehen und er hat damit auch kein Problem. Allerdings wurde die Urlaubssperre erst nach der Einstellung von Herrn B thematisiert und zum ersten Mal angewendet.

Herr B fragt sich daher, wie lang eine Urlaubssperre in einem Arbeitsjahr dauern darf und kann? Gibt es da bestimmte Richtlinien oder auch Gesetze, die besagen, wie lang eine Urlaubssperre in einem Arbeitsjahr insgesamt dauern darf und kann?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ganz genau kann ich dir die Frage nach der Urlaubssperre nicht beantworten, allerdings darf ein Betrieb in der Saison oder bei wichtigen, zeitlich einzugrenzenden Projekten eine Urlaubssperre verhängen. So ist es zum Beispiel nicht unüblich im Einzelhandel eine Urlaubssperre rund um Weihnachten zu haben, die dann auch gerne mal drei Monate geht.

Diese wichtige Zeit für den Betrieb, in welchem er die Urlaubssperre verhängt ist sicher individuell und nicht genau zu benennen, auch das Bundesurlaubsgesetz gibt da keine konkreten Zahlen an. § 7 Abs. 1 BUrlG besagt auch lediglich dass eine Urlaubssperre verhängt werden darf beziehungsweise der Urlaub verweigert werden kann, wenn von dringenden betrieblichen Belangen die Rede ist.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Kommt das nicht auf die Umstände an? Wenn man neu in einem Betrieb angefangen hat, hat man während der Probezeit doch auch eine gewisse Urlaubssperre und kann da nicht viel gegen tun. Das wären dann knapp 6 Monate Urlaubssperre pro Jahr. Dementsprechend würde ich das vom Einzelfall und den Umständen abhängig machen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Täubchen hat geschrieben:Wenn man neu in einem Betrieb angefangen hat, hat man während der Probezeit doch auch eine gewisse Urlaubssperre und kann da nicht viel gegen tun. Das wären dann knapp 6 Monate Urlaubssperre pro Jahr.

Das man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf, ist ein Mythos. Man erwirbt in den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit für jeden Monat ein Zwöftel des Jahresurlaubs. Und den darf man auch nehmen. Wer beispielsweise sechs Wochen Urlaub im Jahr hat, dem steht nach zwei Monaten ein Sechstel davon zu, macht eine Woche. Eine generelle Urlaubssperre in der Probezeit ist nicht zulässig. Dass sich viele nicht trauen, nach Urlaub zu fragen, ist eine andere Sache.

Und auch bei einem normalen Arbeitsverhältnis ist das mit der Urlaubssperre so eine Sache. Es müssen immer die Interessen des Arbeitgebers gegen die des Arbeitnehmers abgewogen werden. Einfach festlegen, dass es für eine gewisse Zeit für alle keinen Urlaub gibt, ist fast unmöglich.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Gibt es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung? Dann wäre das mal die erste Anlaufstelle - die Branche ist auch nicht ganz unerheblich, ebenso die Tätigkeit des Mitarbeiters. Ein Arbeitgeber kann Urlaubssperren nicht nach gut Dünken verhängen.

Vielmehr ist es so, dass bei der Urlaubsplanung die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind und nur wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen. Es geht dabei darum, ob die Anwesenheit des Mitarbeiters zu einem bestimmten Zeitpunkt zwingend erforderlich ist. Beispiel: Buchhalter - Jahresabschluss.

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» Earthling » Beiträge: 10 » Talkpoints: 1,62 »


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