Glatteis und Montagearbeit - was tun?

vom 10.12.2012, 16:03 Uhr

Mein Schwiegervater arbeitet auf Montage bei einer Baustelle, die mehrere Hundert Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist. Meine Schwiegereltern wohnen auf einen Berg und dort wird immer erst am Morgen gegen um 8 Uhr gestreut.

Nun muss mein Schwiegervater immer montags um 3.30 Uhr losfahren, um noch pünktlich zur Arbeit zu kommen. Natürlich könnte er auch Sonntagabend fahren, was er auch schon ein paar Mal gemacht hat, aber wenn man mal bedenkt, dass er meistens Freitagabend oder auch Samstagmorgen kommt, ist es schon blöd, wenn er eher fahren muss.

Nun ist da oben sehr oft Glatteis.Gerade wenn er losfahren muss, war es schon ein paar Mal ganz schlimm und er ist kaum noch heruntergekommen. Nun ist man als Arbeitnehmer natürlich zur Pünktlichkeit verpflichtet und der Arbeitgeber kann natürlich auch nichts dafür, dass er da wohnt, aber er kann eben auch nicht immer fahren. Gerade auch, weil er ja dann noch auf der Autobahn fahren muss.

Nun konnte er heute erst später fahren, weil er nicht heruntergekommen wäre und er erst abwarten musste, dass gestreut wird. Jetzt ist er natürlich zu spät gekommen. Telefoniert hat mein Verlobter heute nur mit seiner Mutter deswegen wissen wir es überhaupt erst.

Kann der Vater nun mit einer Bestrafung rechnen? Was hat er zu erwarten? Ist es vielleicht bei Montage ein bisschen anders geregelt? Was hättet ihr gemacht in seiner Situation?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Eine "Bestrafung" wird er hoffentlich nicht befürchten müssen. Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist keines wie zwischen Sklavenhalter und Sklave! Was natürlich sein könnte, wäre eine Abmahnung auf Grund der Verspätung. Allerdings hat der Arbeitgeber in dem Fall ja kaum was von so einer Maßnahme, zumal der Arbeitnehmer sich ja nicht absichtlich verspätet hat und unter gewöhnlichen Umständen seinen Pflichten nachgekommen ist. Der Arbeitgeber kann kaum davon ausgehen, dass ein anderer Arbeitnehmer in so einer Situation "pünktlicher" gekommen wäre. Daher wird man bzgl. des Falls nachfragen und damit sollte sich die Sache erledigt haben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Meiner Berufserfahrung nach liegt die Verantwortung dafür, pünktlich zum Arbeitsbeginn anzutanzen, beim Arbeitnehmer. Wie er oder sie das macht, ist den meisten Arbeitgebern egal. Auch Verspätungen bei Bus oder Bahn müssen beispielsweise mit einkalkuliert werden und zählen nicht als Entschuldigung, wenn man zu spät ankommt.

Das heißt natürlich nicht, dass jeder gleich furchtbaren Ärger kriegt, wenn die Bahn mal wieder abgeraucht ist und man zwei Stunden auf offener Strecke zubringt. Alle Eventualitäten kann man halt nicht einplanen, da könnten Pendler sonst gleich im Büro übernachten. Aber beispielsweise bei Schneetreiben oder Glatteis entsprechend früher loszufahren, ist eigentlich selbstverständlich.

Bei deinem Schwiegervater ist die Situation natürlich ganz bescheuert, mit ihm möchte ich in dem Zusammenhang nicht tauschen. Aber seinem Arbeitgeber ist vermutlich egal, wann und wo und wie auf dem Lande Salz gestreut wird oder welche Argumente sonst vorgebracht werden, um die Unpünktlichkeit zu entschuldigen. Das hängt natürlich vom Einzelfall ab, aber ich empfinde es nicht als zu viel verlangt, wenn der Arbeitgeber voraussetzt, dass dein Schwiegervater sich schon Sonntag abend wieder auf den Rückweg macht, wenn Montag nacht zu wiederholten Verspätungen führt.

Ob für Montagearbeiten andere Regeln gelten, weiß ich nicht, aber es würde mich wundern.

» Gerbera » Beiträge: 11332 » Talkpoints: 52,90 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



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