Hebelt ein testamentarisches Alleinerbe die Pflichtteile aus
A ist der Sohn von X und A hat nun schon Jahre lang keinen Kontakt mehr zu X. Nun ist X verstorben. X hat aber ein Testament gemacht, wo er die Cousine von A zur Alleinerbin gemacht hat. A soll also leer ausgehen. Die Cousine hat sich wohl in den letzten Jahren um X gekümmert und A war nie da für X. Würde dieses testamentarische Alleinerbe zu Günsten der Cousine A wirklich leer ausgehen lassen oder hat A dennoch das Recht auf den Pflichtteil, auch wenn er sich nie um seinen Vater gekümmert hat. Kann es sein, dass A das Erbe irgendwie verspielt hat, weil er nie für seinen Vater da war?
Nach meinem Stand des Wissens müsste A auf jeden Fall seinen Pflichtteil bekommen, auch wenn ein Alleinerbe eingesetzt ist. In Deutschland gibt es ja die gesetzliche Erbfolge und diese muss auch eingehalten werden. Eltern und Kinder haben demnach einen Anspruch auf einen Pflichtteil. 2010 wurde da aber noch etwas geändert, was genau weiß ich gerade nicht, aber eigentlich müsste es so wie ich geschrieben habe zutreffend sein.
Dem Sohn steht auf jeden Fall das Pflichterbteil zu, auch wenn er sich nicht um seinen Vater gekümmert hat, in all' den Jahren. Das finde ich zwar ungerecht, aber es ist gesetzlich so geregelt. Die Cousine erbt alles, bis auf das gesetzlich Erbteil, das A bekommt.
Der Sohn wird seinen Pflichtteil bekommen, auch wenn er sich zu Lebzeiten nie um seinen Vater gekümmert hat. Um die gesetzliche Erbfolge auszuhebeln, müsste der Erbe dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder es müsste ähnliches triftige Gründe für ein Enterben geben. Nur die Begründung, dass man sich nicht um den Verstorbenen gekümmert hat, reicht da nicht aus.
Soweit ich weiß, liegt der Pflichtteil bei 25%. Die müsste der Sohn also auf jeden Fall bekommen. Die gesetzliche Erbfolge sieht ja vor, dass das Vermögen bzw. die Erbschaft zu gleichen Teilen unter den nächsten Angehörigen, den Kindern oder Eltern (in dem Fall ja nur die Kinder, denke ich) aufgeteilt wird.
Einem Erben den Pflichtteil abzuerkennen ist in Deutschland schwer möglich. Allein der Grund, dass kein Kontakt bestand, reicht nicht aus. Es wurde schon erwähnt, dass der Erbe dann dem Erblasser schon triftige Gründe liefern muss. Dazu gehört eben auch, wenn der Erbe nachhelfen will, dass der Erbfall eintritt.
Wenn wirklich die Cousine von A als Alleinerbe eingesetzt ist, dann kann A das Testament natürlich anfechten. Allerdings muss er sich da beeilen, da A nur sechs Wochen Zeit hat. Lässt A diese Frist verstreichen, dann bekommt die Cousine alles.
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