Als Schwiegerkind für Schwiegereltern im Alter zahlen?

vom 09.12.2012, 13:47 Uhr

Frau A und Herr B sind verheiratet. Herr B verdient gerade mal den Selbstbehalt, den man ihm zugesteht. Frau A ist der besser verdienende Part in der Beziehung. Nun ist die Schwiegermutter von Frau A ins Altenheim gekommen und der Mann, also der einzige Sohn, kann für seine Mutter nichts zahlen. Muss nun Frau A damit rechnen, dass sie für die Schwiegermutter aufkommen muss und für sie zahlen muss, weil sie in einem Altenheim lebt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nein, die Schwiegertöchter oder die Schwiegersöhne müssen für den Lebensunterhalt der Schwiegereltern nicht aufkommen. Dort wird wirklich nur die Verwandtschaft ersten Grades zunächst angesehen. Können die Kinder nichts aufbringen, werden die Enkel, dann die Eltern des Pflegebedürftigen, sofern diese noch bestehen, die Geschwister von Herrn B und dann auch deren Kinder für die Pflegebedürftigkeit zu Rate gezogen.

Sollte keiner Geld aufbringen können, wird sie Sozialgeld beantragen können. Immerhin ist dies ein Trost. Frau A. sollte sich demnach nicht verrückt machen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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