Zwangsverwalter erhöht Miete um ein Drittel - Rechtens?
Wie im Thread Wechsel vom Zwangsverwalter - Gründe? schon geschrieben, wurde für die Wohnung von Familie A ein neuer Zwangsverwalter eingesetzt. Dieser hat auch gleich die Miete um ein Drittel erhöht. Damit zahlt Familie A nun warm etwa so viel Miete, wie auch für die anderen Wohnungen im Haus verlangt wird.
Aber ist eine Erhöhung von rund 150 Euro eigentlich rechtens? Es ist zwar, wie schon gesagt, eine Anpassung an die ortsüblichen Preise, aber darf sie in dieser Höhe einfach durchgeführt werden? Immerhin hat Familie A vorher warm nur 350 Euro bezahlt.
So weit ich weiß, ist eine Mieterhöhung nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einem begrenzten Maß zulässig. Ich kenne es nur so, dass nach Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen die Miete erhöht wird. Und dass eine Mieterhöhung von mehr als 20% nicht zulässig ist. Innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Ankündigung der Mieterhöhung müsste der Mieter zustimmen. Tut er dies nicht, muss der Vermieter wohl vor Gericht gehen, denn eine Mieterhöhung darf, so weit ich weiß, nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen. Ich denke, dass auch im Falle einer Zwangsverwaltung das Procedere nicht anders läuft. Um die Miete mehr als 20% erhöhen zu können, sind gewichtige Gründe vorzuweisen, eben diese umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen usw.
Ich würde mich an Familie As Stelle einfach mal an den Mieterschutzbund wenden. Zum Einen ist es zwar erlaubt, die Miete an die ortsüblichen Mieten anzupassen, aber andererseits sei wohl eine Erhöhung um mehr als 20% nicht erlaubt. Das ist wohl eher was für Experten. Hier und hier findest du die gesetzlichen Bestimmungen zu Mieterhöhungen.
Generell darf die Miete an ortsübliche Mieten angepasst werden. Dazu braucht der Vermieter auch noch nicht mal viel für machen. Zumindest in dem von dir genannten Fall nicht. Im Endeffekt braucht er nur für drei vergleichbare Wohnungen nachweisen können, dass die teurer sind und im Zweifelsfall muss er nachweisen, dass sich auch diese drei Wohnungen im örtlichen Mietspiegel bewegen.
Das große ABER kommt aber nun. Wenn die Miete für die Wohnung wirklich so viel niedriger ist, als eben in vergleichbaren Wohnungen im Umkreis, dann darf der Vermieter trotzdem nicht einfach so die reine Miete einfach mal so hoch schrauben. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete (rein die Kaltmiete) maximal um 20 Prozent erhöht werden. Das wären im genannten Fall wahrscheinlich noch nicht mal 50 Euro. Denn du hast 350 Euro ja als Warmmiete genannt. Ich schätze die reine Kaltmiete hier bei maximal 250 Euro ein.
Mieterschutzbund ist eine nette Sache. Wird in dem genannten Fall aber nur lohnen, wenn die betroffene Familie bereits Mitglied war. Die meisten Mieterschutzbünde und auch Rechtsschutzversicherungen treten nur für Fälle ein, die nach dem Vertragsabschluss eintreten. Meistens ist da noch eine Drei- Monats- Klausel mit drin, die besagt, dass erst Fälle genommen werden, die drei Monate nach Vertragsabschluss eintreten. Deshalb erst mal anfragen, ob der Mieterschutzbund den Fall übernimmt. Ansonsten kostet ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt mit einem Rechtsberatungshilfeschein maximal 10 Euro. Und die sind es auf alle Fälle wert. Ich gehe nämlich anhand der Darstellung des Sachverhaltes schon davon aus, dass die Ankündigung der Mieterhöhung schon Mängel aufweist.
Wie das angekündigt wurde, als was direkt im Schreiben steht, weiß ich nicht. Die Mieterin A war mir heute per Zufall begegnet und berichtete davon, dass sie eben mit Wechsel vom Zwangsverwalter auch die 500 Euro pro Monat zahlen soll. Dass sie bisher nur 350 Euro zahlen musste, war mir bekannt geworden, nachdem die Wohnung in die Zwangsverwaltung kam.
Damals freute sich die Familie nämlich, dass man ihre bisherige Kaltmiete als Warmmiete festgesetzt hatte. Und die 500 Euro warm sind in dem Rahmen, was hier im Haus alle Wohnung mit der Größe kosten. Immerhin kann es ja dem neuen Zwangsverwalter aufgefallen sein, dass vor knapp drei Jahren eventuell ein Tippfehler vorlag und hat diesen nun korrigiert.
Mir scheint es so, als wenn der Mieter hier ein wenig im Unrecht ist. Denn da lag ja scheinbar vorher ein Formfehler vor. Ich persönlich würde mich da nun nicht lange auf einen Rechtsstreit einlassen, gebe ich zu. Aber man kann sicherlich versuchen, ob da ein Formfehler vorliegt oder so. Allerdings ist die Anpassung wohl Rechtens, wenn es vorher einen Fehler gab. Und die Sachen die ich im vorherigen Post nannte, sind zwar generell sicherlich rechtlich haltbar, sind aber auch daran gebunden, wie lange der Mietvertrag schon besteht.
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