Regelungen zu Kündigungsfristen beim Versicherungsvertrag
Herr A hat so an die 12 verschiedenen Versicherungsverträge und möchte mal mindestens 4 davon zum
nächsten Jahr dann möglichst kündigen. Muss oder sollte Herr A hierbei denn jedes einzelne Abschlussdatum
und Kündigungsfrist der verschiedenen Verträge beachten und jeden Vertrag auch einzeln kündigen oder geht
dies auch in einer Art Sammelkündigung? Reicht hierbei der formale Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
oder muss da ein konkretes Kündigungsdatum benannt werden?
Bei den meisten Versicherungen ist das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr gleichgesetzt. Das muss aber in den jeweiligen Bedingungen stehen. Sollten alle Verträge beim selben Versicherer sein, so kann man auch ein Kündigungsschreiben für die Verträge schicken. Wenn Herr A die nötigen Unterlagen nicht mehr besitzt, wo er über das Ende des Versicherungsjahres etwas erfahren kann, dann genügt die Formulierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Allerdings sollte Herr A dabei auch beachten, dass er eine schriftliche Bestätigung einfordert. Dafür sollte auch eine angemessene Frist genannt werden. Wobei 14 Tage ausreichen sollten. Und die Kündigung sollte man sicherheitshalber auch per Einwurfeinschreiben verschicken.
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