Ausbildung zu Ende, schwanger - Wie gehts weiter?
A ist zur Zeit in der Ausbildung und hat erfahren, dass sie schwanger ist. A wird im Juli die Ausbildung beenden. Das Kind kommt im August zur Welt, wenn es planmäßig kommt. A will die Ausbildung auf jeden Fall zu Ende machen. Aber wie geht es weiter?
Nun hat A gehört, dass der Arbeitgeber sie übernehmen muss, weil sie unkündbar ist. Aber das kann A sich nicht so recht vorstellen. Was kann A machen? Welche Gelder kann sie beantragen? An wen kann A sich wenden?
Das ist ja wirklich eine sehr ungünstige Zeit zu schwanger zu sein, finde ich. Aber egal, da man die Zeit bereits nicht rückgängig machen kann. Nun zum Rechtlichen. Ein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, einen Azubi zu übernehmen. Es können viele Faktoren Rolle spielen, die gegen eine Übernahme sprechen. Der Arbeitgeber ist allerdings auch nicht verpflichtet, den genauen Grund anzugeben.
Die Person A ist tatsächlich unkündbar, aber nur während der Ausbildung, außer sie klaut oder so etwas in der Art. Sobald der Ausbildungsvertrag ausgelaufen ist oder Person A ihre Prüfungen bestanden hat, ist die Ausbildung beendet. Eine Schwangerschaft spielt hierbei keine Rolle. Sollte sie also kein Arbeitsangebot danach erhalten, würde ich ihr raten sich auf Bundesagentur für Arbeit zu wenden. Ich gehe davon aus, dass die ihr weiter helfen können.
Danach übernommen werden muss sie nicht. Sie hat eben nur eine Garantie, dass sie während ihrer Ausbildung dort bleiben kann und nicht gekündigt werden darf. Sonst wäre das ja auch eine Lösung, wenn man übernommen werden möchte.
Ob das nun passend ist, lasse ich mal dahingestellt. Immerhin ist niemand seiner Arbeit sicher jeder kann gekündigt werden und so finde ich es auch nicht schlimm, wenn man nach der Ausbildung ein Kind bekommt. Man hat dann zumindest eine Ausbildung, worauf man ja dann aufbauen kann.
Ich denke auch, dass sie dann zum Amt muss. Schließlich muss sie ja eine Zeit lang zu Hause bleiben und da bekommt sie dann sicherlich erst mal Harz 4 und Wohngeld zur Überbrückung.Außerdem kann sie mit einer Erstausstattung rechnen, wenn sie diese benötigen wird und kein Geld hat. Zu dem Kind muss es ja auch einen Vater geben und dieser ist dann auch unterhaltspflichtig, das heißt, das er ja arbeiten kann, wenn seine Freundin zu Hause ist und seinem Kind so Geld geben kann.
Soweit ich weiß ist kein Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Azubi nach Beenden der Ausbildung zu übernehmen, egal ob schwanger oder nicht. Ich bezweifle ehrlich gesagt auch, dass ein Arbeitgeber in diesem Fall einen Azubi übernehmen würde, gerade wenn danach doch im Prinzip der Mutterschutz ist und nicht klar ist wann die Mitarbeiterin wieder aus der Elternzeit zurück wäre und wieder voll einsatzfähig wäre.
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