Einen anderen Betriebsmediziner aufsuchen, möglich?
Gehen wir davon aus, Herr B hat sich erfolgreich beworben und soll nun noch eine Einstellungsuntersuchung über sich bei einem Betriebsmediziner ergehen lassen. Der Name des Mediziners ist Herrn B bestens bekannt und der wird vielleicht auch die Nadel im Heuhaufen suchen, um etwas zu finden, damit Herr B nicht eingestellt werden kann.
Kann Herr B daher einen anderen Betriebsmediziner aufsuchen oder auch zum Haus- oder Facharzt gehen, sofern er die Kosten selbst auch bereit wäre, zu übernehmen? Oder muss es schon der Arzt sein, zu dem der potentielle Arbeitgeber Herrn B schicken würde?
Wenn der potentielle Arbeitgeber den Bewerber zu einem Medizincheck zum Betriebsarzt beordert, dann wird Herr B dort wohl auch vorstellig werden müssen. Einen in Eigenregie beigebrachten Untersuchungsbericht eines völlig anderen Arztes wird der Arbeitgeber wohl kaum akzeptieren. Das wird zwar von Firma zu Firma vielleicht etwas anders gehandhabt und kommt natürlich auch auf die zu vergebende Stelle an, aber Betriebsmediziner untersuchen ja dann viel gezielter und auch spezieller.
Ein Betriebsmediziner ist auch nicht einfach ein Hausarzt oder gar ein Facharzt. Somit muss man erst den aufsuchen, den die Firma dazu bestellt hat. Wenn einem das dort nicht passt und man mit der Meinung nicht einverstanden ist, dann kann man dem Arzt immer noch sein Misstrauen aussprechen und ein weiteres Gutachten einholen. Die Kosten dafür sind dann selbst zu tragen und auch der Arbeitgeber kann dann eigenständig entscheiden, ob er diesen Bewerber noch einstellen möchte oder auch nicht.
Wenn man es von Anfang an nicht möchte, dann kann man vor dem Arbeitgeber auch direkt mit offenen Karten spielen und seine Gründe darlegen, wieso man nicht zu diesem Arzt möchte. Wenn man zeitgleich signalisiert, dass man bereit ist die Kosten für einen anderen Arbeitsmediziner oder Gutachter selbst zu tragen, dann lassen sich doch einige Arbeitgeber darauf ein und stornieren den Termin. Im Prinzip geht es eher darum festzustellen, ob der Bewerber körperlich und geistig in der Lage ist die Stelle besetzen und auch ausüben zu können. Was man dort also "finden" sollte ist mir schleierhaft, da das alles anhand von Kennziffern bereits vorher festgelegt ist wann es einen Ausschluss gibt und wann nicht.
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