Wie sind die Vertretungen der Tagespflegepersonen geregelt?
Durch eine damalige Tätigkeit als Tagesmutter gab es erhebliche Probleme, wenn ich mal frei haben wollte oder auch krank war. Krankheit war kein Problem, da ich nur einmal zwei, drei Tage krank gewesen bin und da konnten die Eltern zum Glück anderweitig für eine Vertretung sorgen. Beim Urlaub haben sich zwar die Eltern auch um die Vertretung gekümmert, aber die musste ich dann auch selbst zahlen.
Scheinbar gibt es in Bereich der Tagespflegepersonen keine wirkliche, allgemein gültige Regel, was bedauernswert ist. Aber immerhin gibt es Gemeinden und Verwaltungen, die dennoch die Kosten zumindest bei Urlauben übernehmen. So ganz blickt da keiner durch, jedenfalls scheint es mir so.
Wie ist die Regelung bei Vertretungen von Tagespflegeeltern bei Euch? Funktioniert das? War vielleicht Eure Tagesmutter, Euer Tagesvater auch schon mal zu oft krank gewesen oder hattet Ihr bislang keine schlechten Erfahrungen gemacht?
Auch eine Tagesmutter hat ein Recht auf Urlaub und muss das entsprechend vorher auch den Eltern bekannt geben, dass diese die Möglichkeit haben sich um einen Ersatz zu kümmern. Aufkommen müssen die Eltern hier auch für die Zeit des Urlaubes, warum auch nicht? Das ist nichts weiter als eine normale Lohnfortzahlung und kann nicht einfach eingestellt werden wenn man will. Anders sieht es aus, wenn vereinbart worden ist, dass nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werden. Dann ist der Lohnausfall im Urlaub von der Tagesmutter alleine zu tragen und die Eltern müssen dafür nicht aufkommen. Krankheit kann ebenfalls passieren, dafür ist dann die Krankenkasse zuständig wenn es um den Lohnausfall geht und diese Erstattet das ganze auch auf Antrag zurück.
Ich hatte nur kurzfristig eine Tagesmutter, bin damit aber nicht warm geworden. In den 8 Wochen die ich sie hatte, war die Dame 14 Tage im Urlaub was mir auch vorher bekannt gewesen ist und eine Woche krank direkt im Anschluss an ihren Urlaub. Für diesen Zeitraum musste ich nichts bezahlen, denn es war in unserem Betreuungsvertrag vereinbart, dass nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werden am Monatsende. Sie hatte noch zwei weitere Kinder bei sich, diese Betreuungen wurden vom Jugendamt finanziert und hat das ganze immer im voraus vom Jugendamt pauschal erhalten für die angegebene Betreuungszeit. Ich war Selbstzahler, daher ist das ganze bei mir etwas anders gelaufen und kann man individuell aushandeln wie man mit Dingen wie Krankheit und Urlaub mit der Zahlung verfährt.
Grundsätzlich kann es aber nicht sein, dass die Eltern sich fein aus der Verantwortung ziehen und nur einen Ersatz suchen müssen den die Tagesmutter dann zahlen darf. Da kann ja jeder eine Woche Luxuskrippe buchen wenn die Tagesmutter mal in Urlaub fährt, denn die zahlt das ganze hinterher. So ist es nun auch nicht und ich kann mir schon vorstellen, dass es zumindest gedeckelt ist mit den Kosten die man selbst erhalten hätte und nicht für mehr aufkommen muss als man selbst als Tagesmutter bezogen hätte. Richtig finde ich das dennoch nicht, da man sich auch vorher schon Gedanken machen kann zum Thema Urlaub und wo dann das Kind solange betreut wird. Entsprechend kann man als Elternteil auch seinen Urlaub auf diese Zeit legen und das selbst übernehmen.
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