Ist ein Attest seitens eines Betriebsarztes anfechtbar?

vom 06.12.2012, 18:13 Uhr

Frau A hat eine Einstellungsuntersuchung vornehmen lassen müssen, die nun besagt, dass Frau A einen Teil der Aufgaben nicht wahrnehmen kann, die jedoch Bedingung für die Einstellung sind. Frau A kann die Einschätzung absolut nicht nachvollziehen, hat aber noch keinerlei Begründungen erhalten. Natürlich wird Frau A da noch einmal nachfragen, vielleicht ist der Befund inklusive der Erklärung auch bereits unterwegs. Durch diese Einschätzung kann Frau A nicht wie geplant eine Tätigkeit aufnehmen, sodass es ihr ein Anliegen ist.

Aber sollte sich nun herausstellen, woran es liegt, kann Frau A dieses Attest beziehungsweise diese Aussage anfechten und wenn ja, wie sollte Frau A es tun? Wie hoch sind die Chancen, dass Frau A dann dennoch eingestellt werden kann, wobei der Arbeitgeber sagte, er müsse es sich überlegen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich kann mir nur vorstellen, dass ein solches Attest bei groben Fehlern anfechtbar ist. Frau A sollte die Begründung abwarten und dann mit dieser den Haus- oder Facharzt ansprechen, wenn sie mit der Begründung nicht einverstanden ist. Auch ein Betriebsarzt kann sich mal irren und manches anders sehen, als ein Facharzt.

Sollte der Facharzt die Begründung als nicht zutreffend für Frau A ansehen, könnte sich Frau A von ihm ein Attest ausstellen lassen, mit dem sie dann bei dem Arbeitgeber vorspricht. Vorab könnte es wichtig sein, darum zu bitten, mit dem ablehnenden Bescheid aufgrund des Attestes zu warten, bis der Facharzt sich entschieden hat. Denn was nützt es Frau A, wenn der Facharzt eine andere Begründung hat und die Stelle ist inzwischen besetzt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Cid hat geschrieben:Ich kann mir nur vorstellen, dass ein solches Attest bei groben Fehlern anfechtbar ist.

Ab wann kann man einen groben Fehler erkennen?

Cid hat geschrieben:Frau A sollte die Begründung abwarten und dann mit dieser den Haus- oder Facharzt ansprechen, wenn sie mit der Begründung nicht einverstanden ist. Auch ein Betriebsarzt kann sich mal irren und manches anders sehen, als ein Facharzt.

Das kann ein Facharzt sicherlich so betrachten, die Frage ist nur, ob der Betriebsarzt sich auch darauf einlässt. Da Frau A vom Betriebsarzt bereits nach drei Minuten Kennen in eine unschöne Schublade gesteckt wurde, ist es nur schwerlich vorstellbar, dass der Betriebsarzt diese Entscheidung korrigiert und wieder zurücknimmt. Auch ist die Frage, ob Frau A die Begründung überhaupt zugeteilt bekommt, sie ist zwar angefordert, aber eine gewisse Skepsis besteht dennoch. Könnte es hier sinnvoll sein, wenn man sich direkt an den Facharzt wendet, bei dem Frau A schon jahrelang in Behandlung ist?

Cid hat geschrieben:Sollte der Facharzt die Begründung als nicht zutreffend für Frau A ansehen, könnte sich Frau A von ihm ein Attest ausstellen lassen, mit dem sie dann bei dem Arbeitgeber vorspricht.

Dann steht jedoch Aussage gegen Aussage, oder Gutachten gegen Gutachten, wenn man es so betrachten würde. Der Arbeitgeber wird sicherlich eher nach dem Attest des Betriebsarztes gehen und nicht danach, was der Facharzt sagt. Wobei hier noch unbekannt ist, was der Facharzt meint.

Cid hat geschrieben:Vorab könnte es wichtig sein, darum zu bitten, mit dem ablehnenden Bescheid aufgrund des Attestes zu warten, bis der Facharzt sich entschieden hat. Denn was nützt es Frau A, wenn der Facharzt eine andere Begründung hat und die Stelle ist inzwischen besetzt.

Derzeit stagniert es noch, man ist sich zumindest einig geworden, dass man noch ein Gespräch von Frau A mit dem Betriebsarzt abwarten würde, aber selbst, wenn das Gespräch ergeben sollte, dass das "Verbot" zurückgenommen werden würde, bedeutet es nicht, dass Frau A die Stelle dennoch bekommt. Der Arbeitgeber müsse sich die erneute Einstellung überlegen und wenn solche Antworten gegeben werden, ist es nur schwerlich vorstellbar, dass dennoch Frau A eingestellt werden könne. Derzeit ist Frau A einfach nur traurig und enttäuscht und sieht auch eher pessimistisch in die Zukunft.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Die Gefühle von Frau A kann ich durchaus nachvollziehen. Auch ich wäre sehr traurig, enttäuscht und frustriert. Lässt sich der eventuelle, neue Arbeitgeber von Frau A vielleicht auf ein dreimonatiges Probearbeiten ein? Dann könnte durch die geleistete Arbeit der Frau A festgestellt werden, dass sie durchaus in der Lage ist, die Arbeit zur Zufriedenheit aller zu erledigen.

Da der Betriebsarzt scheinbar eine vorgefasste Meinung hat, sonst könnte er Frau A nicht ablehnend bereits nach drei Minuten einstufen, würde ich das in ein Gespräch mit einbringen und trotzdem versuchen, über einen Facharzt eine positive Bescheinigung zu erhalten. Der Facharzt kennt Frau A schon länger und kann die Tauglichkeit für die Arbeit bestätigen. Ich finde es voreingenommen vom Betriebsarzt, nach so kurzer Zeit solch eine Meinung zu vertreten. Einen groben Fehler wird nur der Facharzt erkennen können.

Sollte es Frau A in einem Gespräch schaffen, dass sie probearbeiten kann, könnte sie beweisen, dass sie die Aufgaben, die sie angeblich nicht wahrnehmen kann, trotzdem erledigt. Ich wünsche Frau A viel Erfolg.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Nein, ein derartiges Probearbeiten ist nicht möglich, auch nicht, dass man trotz dieser einen Angelegenheit angestellt werden kann. Sie ist vielleicht nur ein sehr kleiner Punkt in der gesamten Situation, aber dennoch sehr wichtig. Ist dieser Punkt nicht erfüllt, kann Frau A dort definitiv nicht eingestellt werden, das hat auch der Arbeitgeber mehrfach gesagt. Dabei geht es nicht einmal um das Hauptaufgabengebiet, aber eben doch um einen Bestandteil der übertragenen Aufgaben.

Der Arbeitgeber hat selbst auch gesagt, dass er sich, sollte der Betriebsarzt nun ein anderes Attest ausstellen, er müsse es sich dann nochmal überlegen und darüber nachdenken.

Frau A geht davon aus, dass es an einer chronischen Erkrankung liegt, die jedoch Frau A bereits vor dem Arzttermin beim Arbeitgeber angesprochen hat und die sie selbst auch beim Betriebsarzt anhand eines Fragebogens angegeben hat. Auch hatte sie entsprechende Nachweise beim Betriebsarzt vorgelegt, die für sich sprechen. Zwar wird Frau A noch bei ihrem behandelndem Arzt vorsprechen und auch versuchen, die offenen Fragen mit dem Betriebsarzt zu klären, aber die Chancen sind Frau A als sehr gering an. Vielleicht wäre es doch besser gewesen, die chronische Erkrankung erst gar nicht zu erwähnen...

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Es ist zwar nicht richtig, eine chronische Krankheit zu verschweigen, Aber wenn es eine nicht ansteckende Krankheit ist und der Betriebsarzt sie nicht ohne intensive Untersuchung hätte feststellen können, wäre es durchaus möglich, die Krankheit zu verschweigen. Ehrlich gesagt, wollen sie es ja nicht anders, wenn sie nicht einmal eine Probezeit einräumen. Ich glaube, dass Frau A sich um eine andere Arbeitsstelle bemühen sollte. Denn es würde hier schon auf ein Betteln nach Arbeit hinauslaufen und das kann es nicht sein. In Zukunft wird Frau A wohl nicht mehr so auskunftsfreudig sein.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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