Wie Anschrift von Vermieter bekommen?
A wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten. Fast jede Wohnung hat einen anderen Besitzer. In der Eigentümerversammlung wurde per Mehrheitsbeschluss eine neue Hausverwaltung eingesetzt. Während bei der alten Hausverwaltung Mängel angezeigt hat und diese sich um die Beseitigung gekümmert hat, läuft es nun anders.
Man muss seinen Vermieter darüber informieren und dieser erteilt der Hausverwaltung den Auftrag sich darum zu kümmern. Zwei Wohnungen gehören einem Vermieter, wo aber keine Anschrift bekannt ist. Die beiden Mietparteien haben schon verschiedene Wege, wie Anfrage beim Einwohnermeldeamt, begangen, aber ohne Erfolg. Die Miete wird an die Hausverwaltung überwiesen, wohin sie dann geleitet wird, ist natürlich den Mietern nicht bekannt.
Aber was können diese beiden Mietparteien noch tun, damit sie halt auch eventuelle Mängel beim Vermieter anzeigen können? Zumal ihnen aus diesem Grund auch seit etwa drei Jahren keine Nebenkostenabrechnung erhalten haben.
Das verstehe ich nicht. A müsste doch eigentlich einen Mietvertrag haben in dem der andere Vertragspartener, also der Vermieter, mit Namen und Anschrift eingetragen sein müsste. Und selbst wenn das über die Hausverwaltung läuft müssten die A doch Auskunft geben wer in dem Falle der Vermieter ist und wo dieser wohnt oder zumindest wie er zu erreichen ist. Ansonsten gibt es doch sicher eine Möglichkeit über das Grundbuch in Erfahrung zu bringen wem die Wohnung gehört und wo derjenige wohnt, oder?
Zum Einblick in das Grundbuch müsste ein berechtigtes Interesse oder aber die Erlaubnis der Eigentümers vorliegen. Ob also in einem solchen Fall dieser Weg möglich wäre, darf bezweifelt werden.
In einem solchen Fall scheint es ratsamer zu sein, die Hausverwaltung einzubinden und dort das Problem zu klären. Falls der Eigentümer nicht bekannt sein möchte, dann lässt sich vielleicht eine andere Lösung finden, dass eben die Mieter dieser Wohnungen wie bisher Mängel an die Hausverwaltung gemeldet werden dürfen.
Das sollte wirklich kein Problem sein. Schließlich gibt es ein Inhaber des Kontos, auf welches die Miete einbezahlt wird. Aber selbst wenn es wie in dem Fall an die Hausverwaltung bezahlt wird, kann man ja dort nachfragen. Ansonsten kann man ja auch seine Beschwerden an eben diese Hausverwaltung richten. Die wird ja nur dann aktiv, wenn die Eigentümer den Auftrag erteilen. Es ist also denkbar, dass die Hausverwaltung im Zuge dessen dann die Eigentümer anfragen.
Aber richtig wäre ein Blick in den Mietvertrag. Denn hier stehen ja die Vertragspartner - und der ist für den Mieter und seine Belange verantwortlich! Wenn hier ein Vertrag mit der Hausverwaltung geschlossen wurde, dann spielt der Eigentümer doch gar keine Rolle mehr. Und wenn der Eigentümer Vertragspartner ist, dann wird hier die Anschrift zu ermitteln sein.
A kann sich an die Hausverwaltung wenden und um Auskunft über die Anschrift des Eigentümers seiner gemieteten Wohnung bitten, falls diese Angaben nicht im Mietvertrag eingetragen wurden. Sollte die Hausverwaltung nicht bereit sein, die Anschrift des Vermieters A mitzuteilen, müsste A eventuell der Hausverwaltung einen Brief schreiben, dass von der Mietzahlung ein Teil einbehalten wird, bis die nötigen Reparaturen gemacht wurden und die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt. Sollte A Mitglied eines Mietervereines sein, könnte A diesem die Angelegenheit übergeben.
A sollte mal in seinen Mietvertrag sehen. Dort müsste der Name und die Adresse zu finden sein. Ansonsten kann man sich in dem Fall mit der Erklärung auch an die Hausverwaltung wenden. Ich habe mich mit einer ähnlichen Frage zu meinem Vermieter auch mal an die Hausverwaltung gewendet und diese haben mir nach Absprache mit meinem Vermieter dann auch schnell weiter geholfen.
Die Mietverträge für die beiden Wohnungen existieren schon seit Jahren und die Adresse dort nicht mehr aktuell. Die alte Hausverwaltung hat, soweit mir das bekannt ist, auch nur eine Bankverbindung gehabt, wo sie die Mieten hin überwiesen haben. Die Anschrift, die bei der alten Hausverwaltung hinterlegt war, ist die selbe Adresse wie im Mietvertrag.
Und soweit ich meine eigenen Grundbucheinträge in Erinnerung habe, ist dort nur der Name eingetragen, aber keine Adresse. Die ist zwar dort vorhanden, aber eben nicht direkt im Grundbuch einsehbar. Wobei das auch nichts nutzen würde, wenn man die Einträge nicht aktualisieren lässt. Demzufolge hat eben auch die neue Hausverwaltung keine Anschrift, wo man den Eigentümer erreichen kann, da sie nur die Daten der alten Hausverwaltung übernommen haben.
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