Schadenshöhe bei Unfallgegner maßgebend für Hochstufung?
Wenn man einen Unfall baut und Schuld an diesem Unfall ist und es der Versicherung meldet und diese dann zahlt, dann wird man in der Regel ja in der Schadenfreiheitsklasse hoch gestuft. Ein Bekannter will mir nun erzählen, dass man nur hoch gestuft wird, wenn die Schadenshöhe einen gewissen Betrag übersteigt. Meines Erachtens wird man aber bei jedem Betrag hoch gestuft, wenn die Versicherung bezahlt und man die Summe des Schadens nicht selber aufbringt. Was ist richtig? kann es sein, dass man doch nicht hoch gestuft wird, wenn der Schaden nur gering ist?
Die Rückstufungen im Schadenfall sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Dort steht dann ziemlich genau, in welche Schadenfreiheitsklasse man im Falle eines Schadens eingestuft wird für die Zukunft. Abhängig ist die neue Schadenfreiheitsklasse ausschließlich von der bisherigen Schadenfreiheitsklasse, bzw. nach der Anzahl der Schadenereignisse. Bei mehr als einem Schaden wird die Einstufung der neuen Klasse natürlich eine andere sein, als bei einem einzelnen Schaden.
Dabei ist es unerheblich, wie hoch der Schaden ist, den die Versicherung zahlt. Wenn man den Schaden dann letztendlich doch selber trägt, entfällt die Rückstufung natürlich.
Der Versicherung ist es egal, wie hoch der Schaden ist und letztlich wäre eine Koppelung kaum zu erklären. Denn wie sollte ein (Versicherungs-)Kunde bedacht werden, wenn der Schaden die Millionengrenze überschreitet? Und das im Verhältnis zu Bagatellschäden?
Ampelmännchen hat geschrieben:wenn der Schaden nur gering ist?
Dann lohnt es sich schlicht, den Schaden selbst zu begleichen und sich im Grunde frei zu kaufen. Das erlauben eigentlich nur wenige Versicherungsgesellschaften nicht. Da muss man aber nachfragen.
Oftmals bekommt man ja - von seiner eigenen Versicherung - als Unfallverursacher auch nichts weiter mitgeteilt, wie es mit der Regulierung beim Unfallgegner weiter gegangen ist. So hat man keine Chance sich für eine Selbstzahlung zu entscheiden. Wenn man aber abschätzen kann, dass der Schaden sich in Grenzen hält, kann man eben aktiv bei seiner Versicherung nachfragen. Bei einer Höherstufung die dann letztlich 200 Euro ausmacht, könnte es sich über die Zeit lohnen, eben auch größere Schäden die diese 200 Euro übersteigen selbst zu übernehmen.
Eine Rückstufung ist also letztlich nicht davon abhängig, wie hoch der einzelne Schaden ist. Entscheidend sind die Ereignisse selbst. Ein Schaden mit einer Schadenssumme von z.B. 30000 Euro wird bei der Rückstufung weniger gravierende Folgen haben, als drei Schäden mit jeweils 500 Euro Schaden (jeweils über ein Versicherungsjahr gesehen, was vom 1.1. bis zum 31.12. geht).
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