Zu Eigeninitiative bei Arbeitssuche gesetzlich verpflichtet?
Ich habe mal gehört, dass man, wenn man arbeitslos ist auch verpflichtet ist eine Eigeninitiative zu entwickeln und die Arbeitssuche in die eigenen Hände zu nehmen. Es würde nicht ausreichen, wenn man darauf wartet, dass einem die Arbeitsagentur diese Vorschläge macht, dass man sich irgendwo vorstellen muss.
Nun kenne ich einen arbeitslosen Menschen, der sich nur auf diese Vorschläge vom Arbeitsamt aus meldet und sich dann bewirbt. Eine Eigeninitiative sehe ich bei ihm nicht und frage mich dann, ob es nicht irgendwo gesetzlich festgesetzt ist, dass man sich bewerben muss und auch mal Eigeninitiative entwickeln muss. Steht das irgendwo geschrieben, dass ein arbeitsloser Mensch auch sehen muss, dass er aus eigener Initiative heraus auch sehen muss wieder Arbeit zu bekommen? Welche Sanktionen folgen, wenn man das nicht macht?
Ich kenne es nur so, dass man eine Mindestanzahl an Bewerbungen pro Monat nachweisen muss. Sind diese bereits durch die Angebote von der Agentur für Arbeit abgedeckt, dann wird auch der zuständige Sachbearbeiter nichts dagegen tun können. Sanktionen können da nicht verhängt werden.
Nur wenn über einen längeren Zeitraum diese Pflichtbewerbungen nicht nachgewiesen werden können, dann erlaubt das Sozialgesetzbuch eben auch entsprechende Sanktionen. Meist werden sie in Form von Geldkürzungen verhängt.
Es gibt eine Eingliederungsvereinbarung in der die Rechte und Pflichten für beide Seiten festgelegt werden. Darin ist auch geregelt, welche Ziele angestrebt haben, bzw. welche Eigenbemühungen der Hilfesuchende zu leisten hat. Dies können Bewerbungen sein, aber auch ebenso der Besuch einer Weiterbildung, Schuldenberatung, des medizinisches Dienstes oder ähnliches.
Einen Arbeitslosen zu einer festen Anzahl von Bewerbungen pro Monat zu verpflichten, ist meines Wissens gar nicht erlaubt, auch wenn viele Sachbearbeiter das gerne machen. Da haben wohl schon einige Gerichte geurteilt, dass das nicht in Ordnung ist. Es kann ja auch mal sein, dass nicht genügend Stellenangebote vorhanden sind, und sich zu bewerben, wo man sowieso keine Chance hat, nur um auf seine vorgeschriebene Anzahl zu kommen, macht ja auch wenig Sinn.
Im Sozialgesetz ist meines Wissens lediglich von einer Mitwirkungspflicht bei der Eingliederung in Arbeit die Rede. Genauer definiert, was diese im jeweiligen Fall beinhaltet, wird das dann in der Eingliederungsvereinbarung, die mit jedem Arbeitslosen (zumindest bei ALG2, bei ALG1 weiß ich es nicht genau) abgeschlossen wird. Meistens steht dann eben drin, dass man sich auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben und auch selbst Ausschau nach passenden Stellenangeboten zu halten hat.
Wenn man sich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht bewirbt, kann es sofort eine Geldkürzung geben. Ansonsten muss man eben regelmäßig Nachweise dafür erbringen, dass man sich beworben hat.
Kein Gesetz der Welt verpflichtet dich dazu, Arbeit anzunehmen oder aber zu suchen. Jedenfalls solange nicht, solange du nicht eingesperrt bist oder aber auf staatliche Subvention/Zuwendung/Hilfe angewiesen bist. Erst das wäre der Hebel des Staates, dich gerne auch unter Aufgabe von Würde und Selbstachtung zu Erniedrigen. Vorher steht es jedem (freien) Menschen frei, eine Arbeit zu suchen oder einer Arbeit nachzugehen!
Sherlock-Holmes hat geschrieben:Es würde nicht ausreichen, wenn man darauf wartet, dass einem die Arbeitsagentur diese Vorschläge macht, dass man sich irgendwo vorstellen muss.
Du musst dich noch nicht mal bei der "Arbeitsagentur" melden, so dass die noch nicht mal deine Adresse oder Telefonnummer hätte. Dann würde diese auch keine "Vorschläge" zur Arbeitsaufnahme unterbreiten können und man käme gar nicht erst in die Verlegenheit, die Vorschläge ablehnen zu müssen. Das alles geschieht ja nur "freiwillig".
Sherlock-Holmes hat geschrieben:Welche Sanktionen folgen, wenn man das nicht macht?
Sanktionen kann es nur dann geben, wenn der Mensch von staatlichen Geldern abhängig ist. Und hier ist im Rahmen von "Fördern und Fordern" einem "Sachbearbeiter" (der vorher selbst mal auf der anderen Seite gestanden ist, keine entsprechende Ausbildung hat und von der Angst getrieben wird, nach dem Auslaufen des befristeten Vertrags selbst wieder "beraten zu werden") unheimlich viel Macht im Rahmen des "Ermessensspielraums" gegeben worden. So gibt es keine klar definierten Regeln und das beschert den Sozialgerichten unheimlich viel Arbeit. Und in 50% der Fälle entscheiden die Richter dann sogar auch noch gegen die Arbeitsagentur, was schon dafür spricht, dass hier die Sachbearbeiter "im Zweifel" gegen den Klienten entscheiden. Sanktionen sind ja in aller Regel der Entzug von staatlichen Leistungen.
Ich war im Jahr 2009 auch mal in der misslichen Lage, arbeitslos zu sein. Und ich kann mich noch erinnern, dass ich wohl eine Vereinbarung unterschreiben musste, auf der ich mich verpflichte, mich selbst um Arbeit zu bemühen, sprich, mich bewerbe und auch Initiativbewerbungen schreibe.
Ich bekam damals eine Art Tabelle, in die ich genau eintragen sollte, in welcher Firma ich mich auf welche Stelle beworben habe. Die wollten sogar den Ansprechpartner und dessen Telefonnummer haben. Ich weiß nicht, ob da stichprobenartig kontrolliert wird, aber vorstellen könnte ich es mir durchaus. Und es sieht generell besser aus, wenn man Eigeninitiative zeigt.
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