eBay - Käufer behauptet Unwahrheit - wie verhalten?
Ein Person verkauft eBay ein Produkt und nutzt dazu seinen Privataccount. Einen Umtausch wegen Nichtgefallens schließt der Verkäufer ebenso aus, wie eine Gewährleistung. Artikel beschreibt der Verkäufer immer wahrheitsgemäß, das heißt Fehler werden erwähnt. Nun bietet der Verkäufer einen Artikel an, der seiner Auffassung zwar nicht mehr neuwertig ist, aber noch gut erhalten. Dies beschreibt er auch so. Da es ein begehrter Artikel ist und die Beschreibung wohl nicht ganz eindeutig, erreichen den Verkäufer Fragen, die dieser wahrheitsgemäß beantwortet und so auch einige Interessenten nicht bieten.
Der Käufer hingegen stellt keine Fragen, behauptet aber nach dem Kauf so einiges. Der Verkäufer hätte den Artikel als neuwertig beschrieben. Das ist definitiv nicht der Fall und kann schon in der Beschreibung nachgelesen werden. Außerdem wurden ja Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und Makel ehrlich beschrieben. Der Verkäufer empfindet das als unverschämt, da er auch in diesem Fall nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben hat.
Ebenso soll der Artikel Defekte aufweisen. Der Verkäufer hat den Artikel aber geprüft und ein Zeuge bestätigte ebenfalls, dass der Artikel bis auf einen Defekt beim Verpacken definitiv völlig in Ordnung war. Bei dem einen Defekt ist sich der Verkäufer nicht sicher, der könnte tatsächlich schon vorhanden gewesen sein, ist aber minimal.
Wie sollte sich der Verkäufer nun verhalten? Er hat sofort reagiert den Käufer erst einmal gebeten, sachlich zu bleiben. Dann hat er um Auskunft gebeten, ob vielleicht Transportschäden aufgetreten sein könnten, denn die Defekte weisen darauf hin. Dann hat er auch eingeräumt, dass der eine Defekt, den der Käufer selbst als sehr gering ansieht, schon vorhanden sein konnte, die anderen aber mit Sicherheit nicht. Was würdet Ihr dem Verkäufer in einem solchen Fall raten? Für den einen kleinen Defekt, würde sich der Verkäufer auch auf eine Preisminderung einlassen, aber doch nicht für die Defekte, die vor dem Versand nicht vorhanden waren. Außerdem ärgern den Verkäufer diese Behauptungen, die seines Erachtens nicht wahr sind.
Zuerst würde ich den Käufer um ein Foto bitten, das beweisen soll, dass der Schaden tatsächlich existent ist. Vorher würde ich da als Verkäufer nichts glauben. Dann würde ich erst mal in den FAQ von Ebay nachlesen, ob es zu ähnlichen Fällen Tipps gibt. Falls dir das nicht weiter hilft, würde ich mich an den Kundenservice von Ebay wenden und dort fragen, was sie empfehlen.
Da du ja ein Foto extra für das Angebot gemacht hast, kannst du damit ja beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs einwandfrei war. Digitalfotos haben ja auch Informationen abgespeichert, wann es erstellt wurde. Vielleicht hast du ja auch einen Zeugen dafür, dass das Produkt unversehrt in den Karton gewandert ist und versendet wurde. Manchmal macht man solche Versandarbeiten ja bei einem gemütlichen Kaffee mit der Nachbarin oder Freundin.
Falls es wirklich ein Transportschaden war, würde ich versuchen über das Versandunternehmen die Transportversicherung in Anspruch zu nehmen, falls es sich um einen versicherten Versand handelte. Damit habe ich bei meinen damaligen Verkäufen bei Ebay leider keine so gute Erfahrung gemacht. Zumindest damals war GLS nicht sonderlich entgegenkommend. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein.
Ob ein Digitalfoto mit einer einfachen Kamera so brauchbar ist, wage ich zu bezweifeln, da man die Informationen ja auch recht einfach verändern kann. Daher hat der Verkäufer darauf noch gar nichts gegeben. Zeugen hat der Verkäufer, wie schon im Eingangsbeitrag beschrieben, beim Verpacken gehabt. Einer der Zeugen hat die Ware gereicht und der kann daher auch mit Sicherheit sagen, dass die strittigen Defekte, bis auf den einen, ganz sicher nicht vorhanden waren.
Der eBay-Kundenservice ist eher weniger hilfreich und käuferfreundlich. Verkäufer haben da, zumindest meiner Erfahrung nach, eher das Nachsehen, daher habe ich dem Verkäufer auch erst einmal geraten, den Käufer um einige Informationen zu bitten. Das mit dem Foto werde ich noch nachreichen.
Ich würde auch Fotobeweise anfordern. Und auch wenn man die Informationen von Digitalfotos verändern kann, so wird man darauf sicher die Unterschiede entdecken können, was die Defekte angeht. Von daher würde ich da erst mal abwarten und auf die Fotos warten. Aber am Ende trägt auch der Käufer das Risiko für den Versand, denn er bestimmt ja, ob er versichert oder unversichert bezahlen will.
Und selbst wenn er negativ bewerten sollte, kann man als Verkäufer noch reagieren. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass man nur mitteilen muss, dass man alles nachweisen kann. Dann erzwingt Ebay quasi zumindest eine neutrale Bewertung.
Das mit dem Zeugen hatte ich so wohl nicht richtig verstanden. Aber das ist ja gut. Es kommt weiter auch darauf an, welchen Wert die Ware hat und welchen Kaufpreis diese erzielt hat. Wenn es durchaus was höherpreisiges war, dann würde ich als Verkäufer darüber nachdenken ob ich möglicherweise eine Rechtschutzversicherung habe, die für Prozesskosten aufkommen würde wenn es so weit käme. Wenn das der Fall ist, würde ich erst mal abwarten und nichts mehr tun. Wenn der Käufer einen dann verklagt, dann kann man das in aller Ruhe auf sich zukommen lassen und muss keine Kosten fürchten.
Auch wenn man als Privatverkäufer Gewährleistung und Rücknahme ausschließen kann, muss die Beschreibung wahrheitsgemäß erfolgen. Anscheinend hat der Verkäufer dies nicht getan, denn im Nachhinein fällt ihm ein, dass dieser eine bestimmte Mangel doch bestehen könnte. Auch, wenn er selber meint, dieser Mangel wäre zu vernachlässigen, muss er diesen angeben und der Käufer könnte anderer Meinung sein.
Dementsprechend könnte -vorausgesetzt, dieser Mangel besteht wirklich- die Artikelbeschreibung falsch sein, womit er den Artikel auf seine Kosten zurücknehmen müsste. Der Käufer wäre dann derart zu entschädigen, als sei der Kauf nie zustande gekommen, was bedeutet, dass das Porto für Hin-und Rücksendung und der Kaufpreis erstattet werden müssten.
Sollte ein Beweisfoto nicht ausreichen, um zu klären, dass die vom Käufer angegebenen Mängel tatsächlich bestehen, kann der Verkäufer darauf bestehen, dass der Artikel zur Ansicht und Prüfung zurückgesandt wird. Er kann dann sehen, ob die Angaben wirklich stimmen. Stimmen diese, muss er eben alle entstandenen Kosten zurück erstatten. Stimmen diese nicht, muss der Käufer alle Kosten tragen und kann nichts am Kaufvertrag rütteln.
Dies würde ich dem Käufer mitteilen. Wenn er falsche Angaben gemacht hat, weil er beispielsweise einfach ein wenig Preisnachlass rausschlagen wollte, wird er sich das gründlich überlegen Dann dürften sich auch die falschen Angaben in Luft auflösen. Weigert er sich, den Artikel zur Prüfung zurückzusenden, würde ich dies bei Ebay melden und angeben, dass der Käufer einen "Erpressungsversuch" zur Preisminderung gemacht hat. Wenn er sich tatsächlich weigert, verweigert er damit auch dem Verkäufer seine Rechte im Vertrag, womit alle seine Ansprüche (also die des Käufers) wohl verwirkt wären. Auch die Löschung oder Streichung einer "roten Bewertung" könnte man so erreichen, sollte denn eine kommen.
Meist lassen sich so aber Käufer, die nur auf Preisnachlass oder Rückabwicklung aus sind, abwimmeln, wenn man ihnen sagt, dass man prüfen möchte und dass bei falschen Angaben erhebliche Kosten auf sie zukommen.
@TheDutschess: Der Verkäufer schließt nicht aus, dass der Mangel vorher schon bestanden hat. Wenn ja, dann ist ihm dieser nicht aufgefallen, was passieren kann. So jedenfalls habe ich das Problem bisher aufgepasst. Und soweit ich das im Hinterkopf habe, sollte man zwar nach bestem Wissen die Artikelbeschreibung machen. Aber wenn nun einem privaten Verkäufer wirklich etwas untergeht, dann hat das keine Folgen. Vor allem, wenn es sich um die Dinge handelt, welche den Gesamtwert eben nicht oder nur geringfügig beeinflussen.
Ja, so hatte ich das auch verstanden. Aber der Mangel wurde eben nicht in der Beschreibung erwähnt, da liegt der Knackpunkt. Der Artikel wurde ja anscheinend geprüft, trotzdem könnte dieser Mangel bestanden haben. Das ist schwierig. Im Notfall muss man sowas eben als "defekt" deklarieren, wenn man nicht zu hundertprozent weiß, welche Mängel vorhanden sein können. Wenn ein Mangel besteht, der in der Artikelbeschreibung nicht erwähnt war, muss -wenn der Käufer drauf besteht- auch bei Privatverkäufen der Vertrag rückgängig gemacht werden und der Verkäufer alle Kosten tragen.
Mangelfreiheit muss auch bei Privatverkäufen und ausgeschlossener Gewährleistung gegeben sein. Nicht nur bei Ebay, dort wäre es dann ein Artikel der "von der Beschreibung abweicht". Das ist unabhängig vom Wert, allerdings ist es in der Praxis wohl meist so, dass ein kaputter 5€ Artikel kaum beanstandet wird und das dann Folgen hat.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und ich würde zunächst mal den Schriftverkehr sammeln. Als nächstes müsste der Käufer ja einen Fall bei ebay eröffnen und dort seine Meinung darlegen. Darauf kann der Verkäufer ja dann reagieren und in dem Zusammenhang den "freundlichen" Schriftverkehr an ebay weiter geben und seine Ansichten erklären. Auch den Zeugen würde ich benennen. Kommt dann noch eine schlechte Bewertung besteht am Ende auch eine gewisse Chance, dass ebay selbige löscht, besonders wenn der Käufer eine "Bewertungserpressung" begeht. Ansonsten würde ich mich auf nichts einlassen und im Zweifel eine schlechte Bewertung als Orden tragen.
@Punktedieb, genau so war es. Dieser eine Mangel war nicht bewusst verschwiegen worden. Und genau den Mangelvfand der Käufer auch nicht schlimm. Schlimmer fand er einen anderen Mangel, der aber definitiv bis zum Versand nicht bestand.
@TheDutchess: Der Verkäufer ist auch zum Einlenken bereit gewesen, weil er eben weiß, dass ihm etwas entgangen ist und dass der Käufer damit das Recht auf seiner Seite hat. Kommt vor und das ist eben das Risiko.
Was aber den Verkäufer ärgert, ist der Ton, den der Käufer anschlägt, auch wenn man sich ärgert, kann man zunächst den sachlichen Kontakt suchen und muss nicht ausfallend werden. Dass der Verkäufer kein Betrüger ist, könnte der Käufer unter Umständen an dem Bewertungsprofil sehen. Dort könnte der Käufer sehen, dass schon etliche Artikel in den letzten Monaten verkauft wurden, die Fehler hatten, die von den Käufern aber trotzdem sehr positiv gelobt wurden. Aber auch in den laufenden Auktionen finden sich welche, in denen die Artikel auch mit Fehlern beschrieben sind, die durchaus nicht dramatisch sind. Also der Verkäufer ist zumindest bemüht einen seriösen Eindruck zu erwecken. Zusätzlich hat der Verkäufer auch wenige Stunden auf die erste Mail reagiert, würde er betrügen wollen, dann hätte er da wohl schon nicht reagiert.
Da aber der Verkäufer zwei Tage aus beruflichen Gründen keine privaten E-Mails gecheckt hatte, hatte der Käufer wohl Angst, auf den gut 10 Euro sitzen zu bleiben. Auf jeden Fall kam eine heftige Mail, ob die Mail nicht angekommen sei, warum sich der Verkäufer nicht gemeldet hätte, eine unterschwellige Unterstellung, die den Verkäufer nun wirklich ärgert. Er hat das eBay gemeldet und hat den Käufer gebeten ein Foto anzufertigen und zur Verfügung zu stellen sowie um Übermittlung der Kontodaten gebeten.
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