Stehen unverheirateten dennoch Unterhaltszahlungen zu?

vom 30.11.2012, 10:03 Uhr

Neulich habe ich mich mit jemanden unterhalten. Es ging um das Thema Hochzeit, Scheidung bzw. Trennung und Unterhalt bzw. so zusammen leben, Trennung und Unterhalt. Wir haben da mehrere Fälle durch diskutiert und kamen zu keinem verbindlichen Ergebnis.

Fall 1: A und B wohnen ohne Trauschein zusammen. Er ist in seinem Job sehr erfolgreich und wünscht, dass seine Partnerin nicht arbeiten geht, weil sie auch repräsentieren soll für ihren Partner. Sie soll ihm den Rücken frei halten und eventuell ein paar Termine koordinieren. Aber arbeiten gehen soll die Frau nicht. Nach 10 Jahren "wilder" Ehe trennen sich die beiden. Es sind keine Kinder da. hat die Frau dennoch Anspruch auf Unterhalt? Schließlich wollte der Mann ja, dass sie nicht arbeiten geht.

Fall 2: C und D wohnen seit 6 Jahren zusammen. Ohne Trauschein und sie haben zwei kleine Kinder. Ein Kind ist gerade mal 3 Monate alt und ein Kind ist 3 Jahre alt. Die beiden trennen sich. Die Kinder bekommen, das ist klar, auch Unterhalt von dem Vater. Aber wie ist das mit der Mutter? Hat diese auch einen Unterhaltsanspruch?

Wenn A und B oder C und D verheiratet wären, wäre es einfacher. Denn Trennungsunterhalt würde den Frauen ja in diesem Fall zustehen. Aber wie ist das bei unverheirateten Paaren?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei Fall eins steht der Frau kein Trennungsunterhalt zu. Denn sie ist ja in der Lage sich einen Job zu suchen und muss auch auf keine Kinder Rücksicht nehmen. Im Endeffekt zwar dumm für die Frau gelaufen, wenn sie sich zum Heimchen am Herd deklassieren lässt. Aber es war ja ihre Entscheidung.

Bei Fall zwei sieht es wieder anders aus. Wenn das Einkommen der Mutter nicht reicht, um sich und die Kinder entsprechend zu versorgen, dann bekommt sie auch Unterhaltsleistungen zum Kindesvater, sofern sein Einkommen dazu ausreichend ist. Denn allein durch das Baby ist es ihr ja nicht möglich einen Job anzunehmen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Für den Fall 1 gilt eigentlich, dass es grundsätzlich keinen Unterhalt gibt. Denn hier hätte sich die Frau ja ohne Not in die "Abhängigkeit" des Mannes begeben, was gerade in Bezug auf die Alterssicherung sehr kritisch und gefährlich ist. Denn die Frau ist hier in der Zeit keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgekommen und hat somit auch keine Rentenansprüche! Das dürfte sich im Alter dann bitter rächen, sofern sie das nicht anders ausgleichen kann (reich heiraten oder reich werden).

Für den Fall 2 heißt es, dass sie schon Unterhalt erhält. Denn hier kann sie auf Grund der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes nicht arbeiten. Und dafür ist auch der Mann (in dem Fall der Kindsvater) verantwortlich. Auch wenn man hier unverheiratet ist, gibt es heute wohl genügend Urteile, dass der Unterhalt sogar über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus geht. Aus meiner Sicht unterscheidet sich die Lage für die unverheiratete Frau nicht sonderlich von der dann geschiedenen Frau (die also vorher mit dem Partner verheiratet war). Aber, ich bin kein Jurist!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Der entscheidende Punkt sind wirklich hier die Kinder, wenn es keinen Trauschein gibt. Es geht im Fall zwei dann mehr oder weniger einfach darum, dass die Kinder gut versorgt sind. Wenn die Kinder bei der Mutter leben und diese nicht ausreichend Geld verdient, dann kann der Vater der Kinder auch Unterhalt an diese zahlen müssen.

Im Fall eins hat die Frau leider Pech. Es ist ihr Mitverschulden, wenn sie sich darauf einlässt, dass sie nicht arbeiten gehen soll. Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt und da geht die Frau leider komplett leer aus. Auch sie hat sich darauf eingelassen, schön den Haushalt zu schmeißen und das Haus schön sauber zu halten und eine Vorzeigfrau zu sein, während er arbeiten gegangen ist. Ihr stand dann nichts zu, weil er alles bezahlt hat und auch alles ausschließlich über ihn gelaufen ist. Das war mehr als naiv von ihr. Nun muss sie sich nach Jahren des Hausfrauendaseins wieder einen Job suchen und das dürfte schwer sein, zumal man auch nicht jünger wird.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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