KFZ-Steuer nur noch per Einzugsermächtigung?

vom 29.11.2012, 22:41 Uhr

Ich habe neulich eine Vollmacht für den Autohändler ausgefüllt, damit er das Fahrzeug, was ich gerne hätte, auf mich zulassen kann. Denn der Händler hat seinen Sitz etwas weiter weg und da ist es für mich einfacher, wenn er das gleich erledigt, kostet auch nicht viel. Jedenfalls hat es mich gewundert, dass ich dort meine Kontonummer für die Abbuchung der KFZ-Steuer angeben musste und es auch keine Möglichkeit gab, statt einer Abbuchung eine selbstbestimmte Überweisung zu wählen. Meine Mutter nämlich, die ihren Wagen natürlich schon länger hat, überweist ihre KFZ-Steuer einmal im Jahr, das wollte ich auch so machen.

Ich mag Einzugsermächtigungen nicht sonderlich, sondern überweise alles lieber. Da ist mir sehr unsympathisch, dass da etwas von meinem Konto eingezogen wird, zumal ich dann ja auch immer darauf achten muss, dass eben etwas auf dem Konto drauf ist. Gibt es denn da eine Neuregelung, dass die KFZ-Steuer bei Neuzulassungen nur noch durch Bankeinzug bezahlt werden kann? Finde ich schon unfair, denn andere, die ihren Wagen früher angemeldet haben, dürfen noch überweisen. Wie bezahlt Ihr Eure KFZ-Steuer?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das war schon vor sechs Jahren so, als ich mein jetziges Auto auf mich zugelassen habe. Also so neu ist diese Regelung nicht mehr, dass man die KfZ-Steuer nur noch per Lastschriftverfahren zahlen kann. Und ich meine mich zu erinnern, dass es auch schon 2003 so war, als mein Ex-Mann damals ein Auto gekauft hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich bezahle meine Kfz.-Steuer per Überweisung und das schon seit Jahren. Anders kenne ich das nicht. Das Finanzamt versucht immer wieder in einem Anschreiben das abzuändern, aber ohne Unterschrift geht das nicht. Selbst wenn du es per Lastschrift abbuchen lässt, kannst du das ändern lassen. Für den Empfänger, hier das Finanzamt, ist es einfacher, die Steuern per Lastschrift einzuziehen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Eine KFZ-Zulassung ist seit einigen Jahren tatsächlich nur noch möglich, wenn man dem Finanzamt dazu gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für den Einzug der KFZ-Steuer erteilt. Ohne Einzugsermächtigung wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

Eine Einzugsermächtigung ist aber nur solange gültig, bis sie widerrufen wird. Man kann also dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen und sie dann später einfach widerrufen. Damit kann das Finanzamt dann nicht mehr vom Konto abbuchen und man muss die Steuerschuld selber überweisen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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